Ausbildungsrecht für die AEVO: BBiG, JArbSchG, Ausbildungsvertrag, Probezeit
Das Ausbildungsrecht für die AEVO-Prüfung basiert auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regeln zu Ausbildungsvertrag, Probezeit, Vergütung, Arbeitszeiten und den Pflichten vo...
Wer das Ausbildungsrecht für die AEVO verstehen und die Ausbildereignungsprüfung bestehen möchte, muss vor allem die zentralen Regeln des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) kennen. Diese beiden Gesetze sind die Grundlage jeder Berufsausbildung in Deutschland. Sie regeln den Ablauf von der Einstellung bis zum Abschluss, also zum Beispiel die Probezeit (mindestens ein und höchstens vier Monate), die gesetzliche Mindestvergütung und die genauen Vorgaben für Arbeitszeiten, Pausen und den Urlaubsanspruch. Für die Prüfung ist dieses fundierte Wissen entscheidend, da es die rechtliche Grundlage für deine tägliche Arbeit als Ausbilderin oder Ausbilder darstellt.
Dieser Artikel richtet sich an alle angehenden Ausbilder, die sich auf den Ausbilderschein vorbereiten oder in der Praxis bereits Auszubildende betreuen. Hier erfährst du, welche Inhalte zwingend in den Ausbildungsvertrag gehören, welche Pflichten Ausbildungsbetrieb und Azubi haben und wie du dich auf die rechtlichen Fallaufgaben in der Prüfung vorbereitest. TestHelden erklärt dir die Vorgaben praxisnah und zeigt dir, was im Prüfungsalltag wichtig ist. Mehr zu den persönlichen und fachlichen Anforderungen, die du selbst erfüllen musst, erfährst du im Beitrag Voraussetzungen für den Ausbilderschein.
Auf einen Blick: Ausbildungsrecht für die AEVO
- Gesetze: Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung und die Prüfung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und bei Minderjährigen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
- Probezeit: Jede Berufsausbildung beginnt zwingend mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate dauern darf.
- Vergütung: Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die jährlich steigt und die gesetzlichen Mindestwerte für das jeweilige Startjahr nicht unterschreiten darf.
- Arbeitszeit: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche an höchstens fünf Tagen arbeiten.
- Prüfung: Rechtliche Themen kommen vor allem in den Handlungsfeldern 2, 3 und 4 in Form von praxisnahen Fallaufgaben vor, bei denen du Gesetze auf betriebliche Situationen anwenden musst.
Welche Gesetze muss ich für die AEVO kennen?
Für die AEVO-Prüfung sind vor allem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wichtig. Das BBiG regelt die grundsätzlichen Rahmenbedingungen jeder Berufsausbildung in Deutschland, während das JArbSchG strenge Schutzvorschriften für Jugendliche enthält. Als Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes gilt, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Zusätzlich ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) relevant, wenn es um den gesetzlichen Mindesturlaub von volljährigen Auszubildenden geht. In der Prüfung musst du die wichtigsten Regelungen dieser Gesetze sicher auf konkrete Praxisfälle anwenden können. Du musst beurteilen können, ob eine bestimmte betriebliche Situation rechtlich zulässig ist. Im Handlungsfeld 2 geht es dabei oft um die Einstellung und den Vertragsabschluss.
Die folgende Tabelle zeigt dir die wichtigsten rechtlichen Regeln, das jeweils zugehörige Gesetz und in welchem Handlungsfeld der AEVO sie typischerweise geprüft werden.
| Regel | Gesetz | Was gilt | Prüfungsbezug (Handlungsfeld) |
|---|---|---|---|
| Probezeit | BBiG | Mindestens ein und höchstens vier Monate | 2 |
| Kündigung | BBiG | In der Probezeit fristlos, danach mit Einschränkungen | 2, 4 |
| Vergütung | BBiG | Mindestvergütung je nach Startjahr | 2 |
| Fälligkeit der Vergütung | BBiG | Spätestens am letzten Arbeitstag des Monats | 3 |
| Berichtsheft | BBiG | Schriftlich oder elektronisch, während der Arbeitszeit | 3, 4 |
| Freistellung Berufsschule | BBiG, JArbSchG | Pflicht zur Freistellung, Anrechnung auf Arbeitszeit | 3 |
| Arbeitszeit Jugendliche | JArbSchG | Maximal 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich | 3 |
| Pausen Jugendliche | JArbSchG | 30 bis 60 Minuten je nach Arbeitsdauer | 3 |
| Urlaub | JArbSchG, BUrlG | 24 bis 30 Werktage je nach Alter | 2, 3 |
| Pflichtangaben im Vertrag | BBiG | 12 zwingende Inhalte in Textform | 2 |
Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
Der Ausbildungsbetrieb muss den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrags unverzüglich und spätestens vor dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn in Textform festhalten. Die Abfassung wird den Auszubildenden ausgehändigt. Der Empfang muss nachgewiesen werden. Der Betrieb ist verpflichtet, das Dokument drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Ausbildung endet, aufzubewahren.
Das Berufsbildungsgesetz schreibt genau vor, welche Punkte der Vertrag zwingend abdecken muss. Folgende 12 Angaben müssen zwingend im Ausbildungsvertrag stehen:
- Name und Anschrift der Vertragspartner (bei minderjährigen Auszubildenden auch der Eltern)
- Art, Gliederung und Ziel der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb
- Tägliche Ausbildungszeit
- Dauer der Probezeit
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Ausgleich von Überstunden
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen für eine Kündigung
- Hinweis auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
- Form des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung?
Jedes Ausbildungsverhältnis beginnt zwingend mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate dauern darf. Die genaue Dauer wird vorab im Ausbildungsvertrag verbindlich festgelegt und kann im gesetzlichen Rahmen frei vereinbart werden.
Mit dem AEVO / AdA IHK-Prüfungstrainer übst du typische Aufgaben mit Lösungen und planst deine Vorbereitung bis zum Testtag.
Das heißt für dich: Eine Probezeit von beispielsweise nur zwei Wochen oder von sechs Monaten ist rechtlich unzulässig. Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, zu prüfen, ob der gewählte Beruf den Vorstellungen entspricht und ob Auszubildende und Betrieb zusammenpassen.
Wann kann gekündigt werden?
In der Probezeit können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die Auszubildenden das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Es muss in dieser Phase auch kein Kündigungsgrund angegeben werden.
Eine Kündigung durch den Betrieb ist dann nur noch aus einem wichtigen Grund und ohne Einhaltung einer Frist möglich. Auszubildende hingegen können nach der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen wollen.
Für jede Kündigung gelten strenge Formvorschriften: Sie muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail genügt rechtlich nicht und ist unwirksam. Nach der Probezeit müssen im Kündigungsschreiben zudem die genauen Kündigungsgründe angegeben werden. Wer aus einem wichtigen Grund kündigt, muss dies innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Gründe tun.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?
Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die im Laufe der Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigen muss. Die Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung richtet sich dabei immer nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns.
Ein für den Ausbildungsbetrieb geltender Tarifvertrag darf diese gesetzlichen Mindestwerte unterschreiten. Betriebe, die keiner Tarifbindung unterliegen, dürfen die tarifliche Vergütung ihrer jeweiligen Branche in der Regel höchstens um 20 Prozent unterschreiten. Die Ausbildungsvergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig. Wenn Überstunden anfallen, müssen diese entweder bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, und bei unverschuldeter Krankheit wird die Vergütung bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt.
Die folgende Tabelle zeigt dir die gesetzliche Mindestvergütung in Euro pro Monat, abhängig vom Jahr des Ausbildungsbeginns.
| Ausbildungsjahr | Mindestvergütung bei Beginn 2026 in Euro | Mindestvergütung bei Beginn 2027 in Euro |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 | 764 |
| 2. Jahr | 854 | 902 |
| 3. Jahr | 977 | 1.031 |
| 4. Jahr | 1.014 | 1.070 |
Was gilt für das Berichtsheft?
Auszubildende sind gesetzlich verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis, das sogenannte Berichtsheft, zu führen. Dieser Nachweis kann entweder schriftlich auf Papier oder elektronisch geführt werden. Die genaue Form muss zwingend im Ausbildungsvertrag festgelegt sein.
Der Ausbildungsbetrieb muss die Auszubildenden anhalten, den Nachweis zu führen, und diesen regelmäßig durchsehen. Wichtig für die Praxis: Das Berichtsheft darf und soll während der regulären Arbeitszeit direkt am Arbeitsplatz geschrieben werden. Ohne einen ordnungsgemäß geführten und vorgelegten Ausbildungsnachweis erfolgt keine Zulassung zur Abschlussprüfung.
Wann muss ich für die Berufsschule freistellen?
Der Ausbildungsbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, Auszubildende für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Auszubildende dürfen vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, nicht im Betrieb beschäftigt werden.
Einmal pro Woche gilt ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten als voller Arbeitstag. Findet der Unterricht als Blockunterricht statt, zählt eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden an fünf Tagen als volle Arbeitswoche. In diesem Fall sind höchstens zwei Stunden zusätzliche betriebliche Ausbildung in dieser Woche erlaubt.
Der Betrieb muss Auszubildende außerdem für die Teilnahme an Prüfungen, für außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und für den Arbeitstag freistellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht. Die gesamte Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und der Wegezeiten wird voll auf die Ausbildungszeit angerechnet, und die Ausbildungsvergütung läuft in dieser Zeit ungekürzt weiter.
Welche Regeln gelten für Arbeitszeit, Pausen und Nachtruhe bei Jugendlichen?
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) strenge Schutzvorschriften. Sie dürfen höchstens acht Stunden am Tag und maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Arbeitszeit darf nur auf fünf Tage pro Woche verteilt werden. Ist ein Werktag kürzer als acht Stunden, sind an den anderen Tagen derselben Woche ausnahmsweise bis zu achteinhalb Stunden erlaubt.
Die Pausenregelungen sind ebenfalls klar geregelt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis sechs Stunden haben Jugendliche mindestens 30 Minuten Pause. Arbeiten sie mehr als sechs Stunden, sind es mindestens 60 Minuten Pause. Als gesetzliche Pause zählen dabei nur Unterbrechungen von mindestens 15 Minuten am Stück. Länger als viereinhalb Stunden am Stück dürfen Jugendliche niemals ohne Pause arbeiten.
Auch die Ruhezeiten sind klar geregelt: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit liegen. Beschäftigt werden dürfen Jugendliche grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr.
Wie viel Urlaub haben Azubis?
Der gesetzliche Mindesturlaub hängt vom Alter der Auszubildenden zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres ab. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sorgt dafür, dass Jugendliche einen höheren Urlaubsanspruch haben als volljährige Auszubildende.
Der Urlaub soll in den Berufsschulferien liegen. Für die Berechnung gilt: Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.
Die folgende Tabelle zeigt dir den gesetzlichen Mindesturlaub in Werktagen, gestaffelt nach dem Alter.
| Alter zu Beginn des Kalenderjahres | Mindesturlaub in Werktagen |
|---|---|
| Unter 16 Jahre | 30 |
| Unter 17 Jahre | 27 |
| Unter 18 Jahre | 25 |
| Volljährig | 24 |
Welche Pflichten haben Betrieb und Azubi?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt Aufgaben und Pflichten des Ausbilders sowie der Auszubildenden fest. Der Ausbildungsbetrieb trägt die Hauptverantwortung dafür, dass die Ausbildung planmäßig sowie zeitlich und sachlich gegliedert durchgeführt wird.
Zu den Pflichten des Ausbildungsbetriebs gehören:
- Die Ausbildung selbst durchführen oder ausdrücklich einen geeigneten Ausbilder beauftragen
- Ausbildungsmittel wie Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur kostenlos zur Verfügung stellen
- Die Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule und zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten
- Die Auszubildenden charakterlich fördern und sie vor Gefährdungen schützen
- Auszubildenden nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen
- Am Ende der Ausbildung ein schriftliches Zeugnis ausstellen, auf Wunsch auch mit Angaben zu Verhalten und Leistung
Auszubildende haben im Gegenzug die Pflicht, sich zu bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen. Zu den Pflichten der Auszubildenden zählen:
- Die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig erledigen
- Am Unterricht der Berufsschule und an anderen Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen
- Den Weisungen der Ausbilder folgen und die geltende Betriebsordnung beachten
- Werkzeug und Maschinen pfleglich behandeln
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren
- Den Ausbildungsnachweis führen
- Den Empfang des Ausbildungsvertrags bestätigen
Wie kommt das Ausbildungsrecht in der AEVO-Prüfung vor?
In der schriftlichen AEVO-Prüfung sind insgesamt 100 Punkte erreichbar. Das Ausbildungsrecht wird dabei nicht durch das bloße Abfragen von Paragrafen geprüft, sondern vor allem anhand von praxisnahen Fallaufgaben, bei denen du rechtliche Vorgaben auf konkrete Situationen im Betrieb anwenden musst.
Seit Juli 2024 entfallen etwa 15 bis 20 Punkte auf Handlungsfeld 1, 15 bis 20 Punkte auf Handlungsfeld 2, 40 bis 50 Punkte auf Handlungsfeld 3 und 10 bis 15 Punkte auf Handlungsfeld 4. Im Handlungsfeld 2 sind rechtliche Themen wie der Ausbildungsvertrag und die Probezeit besonders wichtig. Handlungsfeld 3 konzentriert sich auf die tägliche Durchführung der Ausbildung mit Themen wie Arbeitszeit und Berichtsheft, während Kündigung und Zeugniserstellung typischerweise im Handlungsfeld 4 geprüft werden. Im Einzelfall hilft bei rechtlichen Fragen in der betrieblichen Praxis die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer weiter.
Tipp für deine Vorbereitung
Im AEVO Testtrainer von TestHelden übst du gezielt mit praxisnahen Fallaufgaben zu allen vier Handlungsfeldern. Ein strukturierter Lernplan hilft dir bis zu deinem Prüfungstermin, damit du die rechtlichen Vorgaben sicher anwenden und die Prüfung erfolgreich abschließen kannst.
Fazit: Wie bereite ich mich auf die AEVO-Prüfung vor?
Das Ausbildungsrecht ist die Grundlage deiner Arbeit als Ausbilder und ein wichtiger Bestandteil der Prüfung. Um die Regeln aus BBiG und JArbSchG sicher zu beherrschen, solltest du dich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und sie anhand von Fallbeispielen trainieren.
Gehe bei deiner Vorbereitung am besten schrittweise vor:
- Gesetze verstehen: Lerne die wichtigsten Fristen und Vorgaben zu Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub.
- Fälle üben: Wende dein theoretisches Wissen auf typische Situationen aus dem Ausbildungsalltag an, wie sie in der Prüfung vorkommen.
- Handlungsfelder verknüpfen: Mache dir klar, in welcher Phase der Ausbildung welche rechtlichen Regeln greifen.
- Gezielt trainieren: Nutze den AEVO Testtrainer von TestHelden, um dein Wissen mit Übungsaufgaben und detaillierten Lösungen zu festigen. Ein klarer Lernplan bereitet dich strukturiert auf den Prüfungstag vor.
So bereitest du dich mit TestHelden auf die AEVO-Prüfung vor
Der AEVO Testtrainer von TestHelden enthält über 1.000 Übungsaufgaben in 45 Tests zu allen vier Handlungsfeldern, eine Prüfungssimulation mit 180 Minuten wie im schriftlichen Teil, einen Lernplan bis zu deinem Prüfungstermin und ein Abschlusszertifikat. Mit dem Paket Schriftlich + Praktisch trainierst du auch Präsentation und Fachgespräch, mit Musterkonzepten und 120 Prüferfragen. Ab 39 €, kein Abo, 30 Tage Geld zurück.
Teste dein Wissen
Dein Ergebnis
Passende Vorbereitung

AEVO Testtrainer (IHK und HWK)
Mehr erfahrenAlle Fragen mit Lösungen als PDF
Dein Ergebnis und die Fragensammlung mit Erklärungen kostenlos per E-Mail.




