AEVO-Prüfung nicht bestanden: Wiederholung, Fristen, Kosten
Du bist in der AEVO-Prüfung durchgefallen? Erfahre, wie oft du wiederholen darfst, welche Fristen für die Anrechnung bestandener Teile gelten und mit welchen Kosten du rechnen musst. Dieser Beitrag hilft dir, dich gezielt auf den zweiten Versuch vorzubereit...
Wenn du die AEVO-Prüfung nicht bestanden hast, kannst du sie bis zu zweimal innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens wiederholen. Dabei musst du nur den Prüfungsteil neu ablegen, in dem du durchgefallen bist. Ein bereits bestandener Teil wird angerechnet, sofern du dich für den nächsten Versuch innerhalb von zwei Jahren anmeldest.
Du stehst vor deinem zweiten Versuch? Hier erfährst du, welche Fristen für die erneute Anmeldung gelten, mit welchen Gebühren du bei den verschiedenen Kammern rechnen musst und wie du dich gezielt auf die Wiederholung vorbereitest. Für einen ersten Überblick findest du im TestHelden-Magazin auch Informationen zur Ausbildereignungsprüfung.
Auf einen Blick: AEVO-Prüfung nicht bestanden
- Wiederholung: Du kannst eine nicht bestandene Prüfung innerhalb des Verfahrens bis zu zweimal wiederholen.
- Anrechnung: Ein bestandener Prüfungsteil wird angerechnet, wenn die Anmeldung zur Wiederholung innerhalb von zwei Jahren erfolgt.
- Ergänzungsprüfung: Im schriftlichen Teil gibt es keine mündliche Ergänzungsprüfung zum Ausgleichen der Punkte.
- Kosten: Die Kammern legen die Gebühren für den zweiten Versuch selbst fest; in der Regel ist nur der Teilbetrag für den jeweiligen Prüfungsteil zu zahlen.
- Bestehensquote: Im Jahr 2024 haben 89,6 % der Teilnehmenden die Ausbilder-Eignungsprüfung bestanden.
Wie oft kann man die AEVO-Prüfung wiederholen?
Nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV) kannst du die Prüfung bis zu zweimal wiederholen. Diese Regelung gilt bundesweit einheitlich. Ein Fehlversuch schließt die Ausbildung im Betrieb nicht aus.
Verfällt der bestandene Teil?
Die Anrechnungsfrist ist wichtig: Wenn du einen der beiden Prüfungsteile bereits mit mindestens 50 von 100 Punkten bestanden hast, wird dir dieser angerechnet. Dafür musst du dich innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Versuch für die Wiederholung anmelden. Verpasst du diese Zwei-Jahres-Frist, entfällt die Anrechnung des Teilerfolgs und beide Teile müssen komplett neu abgelegt werden.
Welcher Teil wird wiederholt?
Du wiederholst grundsätzlich nur den Prüfungsteil, den du nicht bestanden hast. Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die getrennt voneinander bewertet werden. Bestanden ist ein Teil ab 50 von 100 Punkten, was der Note „ausreichend“ entspricht.
Praktischen Teil nicht bestanden: was nun?
Wenn du im schriftlichen Teil weniger als 50 Punkte erreichst, bist du durchgefallen. Eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Ausgleich fehlender Punkte ist hier nicht vorgesehen. Bei einigen Kammern kann der praktische Teil trotzdem angetreten werden, auch wenn das schriftliche Ergebnis negativ ausfällt. Bist du im praktischen Teil der AEVO-Prüfung durchgefallen, wiederholst du nur die Präsentation oder die praktische Durchführung sowie das anschließende Fachgespräch. Der praktische Teil dauert insgesamt höchstens 30 Minuten.
Vorbereitung auf die Wiederholung
Im AEVO Testtrainer von TestHelden findest du einen strukturierten Lernplan, der dir bei der Vorbereitung auf die Wiederholung bis zu deinem nächsten Prüfungstermin hilft.
Wie viele fallen durch?
Im Jahr 2024 bestanden 89,6 % der Teilnehmenden die Ausbilder-Eignungsprüfung. Das bedeutet, rund neun von zehn Prüflingen sind erfolgreich.
Mit dem AEVO / AdA IHK-Prüfungstrainer übst du typische Aufgaben mit Lösungen und planst deine Vorbereitung bis zum Testtag.
Insgesamt traten bundesweit 98.208 Personen an, davon war knapp ein Drittel weiblich. Von diesen Teilnehmenden haben 88.041 die Prüfung bestanden. Im Vorjahr 2023 lag die Quote bei 89,2 %. Weitere 27.237 registrierte Ausbilderinnen und Ausbilder waren 2024 von der Prüfung befreit.
Was kostet die Wiederholung?
Die Gebühren für die Wiederholung hängen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer ab. Jede Kammer legt die Beträge in ihrer eigenen Gebührenordnung fest. Wer nur einen Teil wiederholt, zahlt meist weniger als für die ganze Prüfung. Mehr zu den allgemeinen Kosten für den Ausbilderschein findest du im TestHelden-Magazin.
Die folgende Tabelle zeigt dir beispielhaft, welche Gebühren verschiedene Kammern für die Wiederholung berechnen. Die IHK für München und Oberbayern verlangt für die Wiederholung beispielsweise die Hälfte der regulären Gebühr.

| Kammer | Gebühr in Euro |
|---|---|
| IHK Berlin (schriftlich) | 65 |
| IHK Berlin (praktisch) | 135 |
| Handelskammer Hamburg | 106,50 |
Wann sind die Termine für den zweiten Versuch?
Die meisten Industrie- und Handelskammern prüfen den schriftlichen Teil jeden Monat, in der Regel am ersten Dienstag oder in den ersten Werktagen. Pausen gibt es je nach Region im Januar, August oder im Sommer. Kammern, die noch auf Papier prüfen, nutzen bundeseinheitliche Termine. Die Prüfungstermine legt deine zuständige Kammer fest. Die aktuellen Termine und Anmeldefristen findest du auf ihrer Seite zur Ausbildereignungsprüfung; die Seiten großer Kammern sind unter Ausbilderschein bei IHK und HWK verlinkt.
Anmeldung und Fristen für den zweiten Versuch
Um die Prüfung nach einem Nichtbestehen erneut abzulegen, beachte die Anmeldefristen. Diese liegen je nach IHK zwischen etwa zwei und acht Wochen vor dem Prüfungstag. Da viele Termine schnell ausgebucht sind, empfiehlt sich eine frühe Anmeldung. Die Prüfung buchst du online im Prüfungsportal der zuständigen Kammer.
Die folgende Tabelle zeigt dir beispielhaft, wie viele Wochen vor der schriftlichen Prüfung der Anmeldeschluss bei ausgewählten Kammern liegt.

| Kammer | Anmeldefrist in Wochen |
|---|---|
| IHK Berlin | 2 |
| IHK Köln | 5 |
| IHK Region Stuttgart | 8 |
Fazit: Mit Struktur zum Ausbilderschein
Eine nicht bestandene AEVO-Prüfung kannst du bis zu zweimal wiederholen, wobei bereits bestandene Teile für zwei Jahre angerechnet werden. Nutze die Zeit bis zum nächsten Termin, um Lücken gezielt zu schließen und dich mit der neuen Punkteverteilung der Handlungsfelder vertraut zu machen.
Zur Unterstützung empfehlen wir den AEVO Testtrainer von TestHelden. Dort findest du einen Lernplan bis zum Prüfungstermin, kannst deinen Lernfortschritt im Vergleich mit anderen Prüflingen sehen und erhältst am Ende ein Abschlusszertifikat von TestHelden für deine Vorbereitung. Damit bereitest du dich gezielt auf deinen zweiten Versuch vor.
Wie bereite ich mich auf die Wiederholung vor?
Für die Wiederholung brauchst du einen angepassten Lernplan. Analysiere zuerst, woran es beim ersten Mal gescheitert ist. Seit 2026 prüfen fast alle Kammern digital am PC oder Tablet, teils auch mit Lückentext-Aufgaben. Hast du die fallbezogenen Aufgaben in der 180-minütigen schriftlichen Prüfung falsch eingeschätzt oder warst du im praktischen Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss zu aufgeregt? Für die Simulation von Multiple-Choice-Fragen nutze den AEVO Testtrainer von TestHelden.
Gehe bei deiner Vorbereitung schrittweise vor:
- Handlungsfelder analysieren: Die vier Handlungsfelder der AEVO werden geprüft. Prüfe, in welchen Handlungsfeldern die meisten Punkte fehlten: 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, 3. Ausbildung durchführen, 4. Ausbildung abschließen.
- Punkteverteilung beachten: Die Prüfungen richten sich seit dem 1. Juli 2024 nach dem Rahmenplan von 2023. Seitdem entfallen 40 bis 50 der insgesamt 100 Punkte im schriftlichen Teil auf das Handlungsfeld 3. Auf die Handlungsfelder 1 und 2 entfallen jeweils etwa 15 bis 20 Punkte, auf Handlungsfeld 4 rund 10 bis 15 Punkte.
- Neuer Lernplan: Lege den Fokus auf die Durchführung der Ausbildung, danach bearbeitest du die restlichen Themen. Plane ausreichend Zeit für die Vorbereitung ein. Für Lehrgänge werden insgesamt 115 Unterrichtsstunden empfohlen.
- Praxis üben: Wähle für die Wiederholung des praktischen Teils eine berufstypische Ausbildungssituation. Die höchstens 15-minütige Präsentation oder Durchführung kannst du mehrfach vor Kollegen simulieren. Übe auch das anschließende Fachgespräch, das ebenfalls rund 15 Minuten dauert. Ein Konzept kannst du vorlegen, es wird jedoch nicht bewertet.
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