Ausbilderschein Voraussetzungen: Wer darf ausbilden? Persönliche und fachliche Eignung
Für die AEVO-Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Wer ausbilden möchte, muss jedoch persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Erfahre, welche Regeln gelten und wie du die AEVO Voraussetzungen erfüllst.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Ausbilderschein sind schnell erklärt: Für die Teilnahme an der Prüfung gibt es keine Zulassungsbeschränkungen, aber wer später im Betrieb ausbilden möchte, muss die persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Du kannst dich also jederzeit bei deiner zuständigen Kammer für die Prüfung anmelden, ohne vorher bestimmte Zertifikate, einen bestimmten Schulabschluss oder einen Pflichtlehrgang absolviert zu haben. Die Prüfung ist zugänglich für alle, die später im Betrieb ausbilden möchten.
Für wen ist das wichtig? Du bist Fachkraft, Meisteranwärter oder angehende Ausbilderin? Dann erfährst du hier, welche Regeln gelten und wie du die Voraussetzungen der AEVO erfüllst. Oft ist der Ausbilderschein auch ein wichtiger Karriereschritt auf dem Weg zur Teamleitung oder zum Fachwirt. TestHelden klärt im Detail, wer im Betrieb ausbilden darf, was der Unterschied zwischen der reinen Prüfungszulassung und der tatsächlichen Ausbildungsberechtigung ist und wie du dich auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereitest. Was dich in der Rolle erwartet, beschreibt der Beitrag Aufgaben und Pflichten des Ausbilders.
Auf einen Blick: Voraussetzungen für den Ausbilderschein
- Zulassung: Für die Prüfung selbst gibt es keine Voraussetzungen und keinen Pflichtlehrgang.
- Eignung: Wer im Betrieb ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein.
- Dauer: Der schriftliche Teil dauert 180 Minuten, der praktische höchstens 30 Minuten.
- Kosten: Die Prüfungsgebühr der Kammern liegt bei 18 erfassten IHKs zwischen 132 € (IHK Ostwestfalen zu Bielefeld) und 330 € (IHK Rhein-Neckar), meist zwischen 200 € und 290 €.
- Bestehen: 2024 bestanden 89,6 % der Teilnehmenden die Prüfung.
Welche Voraussetzungen gelten für die AEVO-Prüfung?
Für die Zulassung zur AEVO-Prüfung gibt es keine Voraussetzungen. Du kannst dich einfach bei der zuständigen Kammer anmelden, unabhängig von deinem bisherigen Schulabschluss, deinem Alter oder deiner Berufserfahrung. Für die Prüfungsteilnahme gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben. Wie du dich auf die Prüfung vorbereitest, entscheidest du allein. Es genügt die fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen Stelle, in der Regel dort, wo du wohnst, arbeitest oder einen Lehrgang besuchst. Auch die Staatsangehörigkeit spielt für die Zulassung zur AEVO-Prüfung keine Rolle. Die Prüfung nimmt die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz ab. Für Industrie, Handel und Dienstleistung ist das die Industrie- und Handelskammer, für Handwerksberufe die Handwerkskammer und für die Landwirtschaft die Landwirtschaftskammer. Gut zwei Drittel aller bestandenen Prüfungen entfallen auf Industrie und Handel, knapp ein Viertel auf das Handwerk. Die wichtigsten Regeln zu Vertrag, Probezeit, Vergütung und Urlaub fasst der Beitrag Ausbildungsrecht für die AEVO zusammen.
Da die Kammern ihre Gebühren selbst festlegen, variieren die Kosten für die Prüfung. Die folgende Tabelle zeigt Beispiele für die Prüfungsgebühr bei verschiedenen Kammern.

| Kammer | Gebühr in Euro |
|---|---|
| IHK Berlin | 200 |
| Handelskammer Hamburg | 213 |
| IHK Region Stuttgart | 260 |
| IHK für München und Oberbayern | 290 |
| IHK Hannover | 310 |
Wer ist von der Prüfung befreit?
Wer eine Meisterprüfung oder eine andere Fortbildungsprüfung mit Ausbildereignung bestanden hat, gilt bereits als geeignet und braucht keine eigene AEVO-Prüfung mehr. Im Handwerk ist die Ausbildereignung ohnehin Pflichtteil der Meisterprüfung. Wer den Meister hat, weist die Eignung also bereits nach. Alle Ausnahmen zeigt der Beitrag Ausbilden ohne Ausbilderschein.
Fachwirte und andere IHK-Fortbildungsabschlüsse, die das vorsehen, sind vom schriftlichen Teil befreit und legen nur den praktischen Teil ab. Wichtig dabei: Die Anmeldung muss innerhalb von zehn Jahren nach der Fortbildungsprüfung erfolgen. Andere staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen, auch aus einem Studium, können auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn sie die vier Handlungsfelder abdecken. Die Kammer entscheidet im Einzelfall und stellt eine Bescheinigung aus. Wer schon vor dem 1. August 2009 ausgebildet hat, braucht keinen Nachweis, sofern es keine Beanstandungen gab. Was das konkret heißt, erklärt der Beitrag AEVO für Meister und Fachwirte.
Wer darf ausbilden: Wie weise ich die persönliche und fachliche Eignung nach?
Wer Auszubildende einstellt, muss persönlich geeignet sein; wer selbst ausbildet, muss persönlich und fachlich geeignet sein.
Die Ausbildereignungsverordnung legt fest, was diese Eignungen umfassen. Wenn du als Ausbilder tätig werden möchtest, reicht es nicht aus, nur den Ausbilderschein zu besitzen. Du musst die persönliche und fachliche Eignung besitzen. Im Ausbilderschein-Überblick erfährst du mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Was bedeutet persönliche Eignung für Ausbilder?
Persönlich geeignet ist grundsätzlich jeder, dem es nicht ausdrücklich verboten ist, Auszubildende zu beschäftigen. Persönlich ungeeignet ist jemand, der einem Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche unterliegt oder wiederholt beziehungsweise schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat. Die persönliche Eignung ist die Grundvoraussetzung, um mit Auszubildenden arbeiten zu dürfen. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, darf nicht ausbilden, selbst wenn alle fachlichen Nachweise vorliegen.
Was umfasst die fachliche Eignung für Ausbilder?
Zur fachlichen Eignung gehören zwei Dinge: die beruflichen Fähigkeiten und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Die beruflichen Fähigkeiten weist du in der Regel durch einen passenden Berufsabschluss und entsprechende Berufspraxis nach. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung wird in der Regel mit der Ausbilder-Eignungsprüfung nachgewiesen. Erst die Kombination aus deinem Fachwissen und der pädagogischen Eignung aus der Prüfung macht die fachliche Eignung vollständig. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Ausbildereignungsverordnung von 2009.
Welche Rolle übernimmt wer im Betrieb?
In einem Ausbildungsbetrieb gibt es verschiedene Rollen, für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Nicht jeder, der mit Auszubildenden arbeitet, braucht zwingend einen Ausbilderschein.
Mit dem AEVO / AdA IHK-Prüfungstrainer übst du typische Aufgaben mit Lösungen und planst deine Vorbereitung bis zum Testtag.
Ist der Betriebsinhaber nicht selbst geeignet, bestellt er geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder, die die Ausbildung übernehmen. Ausbildungsbeauftragte, die unter deren Verantwortung mitwirken, brauchen die Prüfung nicht. Ausgenommen von der Prüfungspflicht sind außerdem die freien Berufe.
| Rolle | Was sie braucht |
|---|---|
| Ausbildender oder Betriebsinhaber | Persönliche Eignung |
| Ausbilder | Persönliche und fachliche Eignung |
| Ausbildungsbeauftragte | Mitwirkung unter Verantwortung des Ausbilders ohne eigene Prüfung |
Das heißt für dich: Wenn du in deinem Betrieb nur gelegentlich Wissen weitergibst und nicht die Hauptverantwortung für die Ausbildung trägst, kannst du als Ausbildungsbeauftragte oder Ausbildungsbeauftragter tätig werden, ohne die Prüfung ablegen zu müssen. Du handelst dann immer im Auftrag und unter der Aufsicht der verantwortlichen Ausbilderin oder des verantwortlichen Ausbilders.
Macht der AdA-Schein allein schon ausbildungsberechtigt?
Nein, die bestandene Prüfung allein macht noch nicht ausbildungsberechtigt. Der sogenannte AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) ist nur ein Teil der fachlichen Eignung.
Um ausbilden zu dürfen, benötigst du neben dem AdA-Schein auch die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten. Dazu gehören ein passender Berufsabschluss und ausreichende Berufspraxis. Der Ausbilderschein bestätigt deine pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Kenntnisse für die Planung und Durchführung einer Ausbildung. Ohne den entsprechenden Berufsabschluss reicht der Schein allein nicht aus, um als verantwortlicher Ausbilder bei der Kammer eingetragen zu werden.
Wie läuft die Ausbildereignungsprüfung ab?
Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil werden fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern bearbeitet. Geprüft werden: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen sowie Ausbildung abschließen.
Der Rahmenplan von 2023 legt den Schwerpunkt auf das Handlungsfeld Ausbildung durchführen. Seit 2026 prüfen fast alle Kammern digital am PC oder Tablet, einzelne noch auf Papier. Der schriftliche Teil ist eine Antwort-Wahl-Prüfung (Multiple Choice) mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Eine Aufgabe zählt nur, wenn alle richtigen Antworten markiert sind. Im praktischen Teil wird eine selbst gewählte, berufstypische Ausbildungssituation präsentiert oder praktisch durchgeführt, danach folgt ein Fachgespräch.
Die folgende Tabelle zeigt die Dauer der einzelnen Prüfungsteile.

| Prüfungsteil | Bearbeitungszeit in Minuten |
|---|---|
| Schriftliche Prüfung | 180 |
| Praktische Durchführung oder Präsentation | 15 |
| Fachgespräch | 15 |
Bestanden ist die Prüfung, wenn der schriftliche und der praktische Teil jeweils mindestens mit ausreichend bewertet sind, also mindestens 50 von 100 Punkten je Teil. Im schriftlichen Teil gibt es keine mündliche Ergänzungsprüfung. Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb des Prüfungsverfahrens zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil wird angerechnet, wenn die Anmeldung zur Wiederholung innerhalb von zwei Jahren erfolgt.
Gut vorbereitet in die AEVO-Prüfung gehen
Mit dem AEVO Testtrainer von TestHelden bereitest du dich auf beide Prüfungsteile vor und erhältst einen strukturierten Lernplan bis zum Prüfungstermin. So festigst du dein Wissen und bereitest dich gezielt auf die Präsentation und das Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss vor.
Wo und wann melde ich mich an?
Angemeldet wird online im Prüfungsportal der zuständigen Kammer. Die Prüfung buchst du dort selbst, auch wenn du einen Vorbereitungskurs besuchst.
Der Anmeldeschluss liegt je nach IHK zwischen etwa zwei und acht Wochen vor dem schriftlichen Termin. Viele Termine sind schon vorher ausgebucht. Das TestHelden-Team rät daher zu einer frühen Anmeldung. Die meisten IHKs prüfen den schriftlichen Teil jeden Monat, oft am ersten Dienstag oder in den ersten Werktagen. Kammern mit Papierprüfung nutzen bundeseinheitliche Termine. Der praktische Teil folgt einige Tage bis Wochen später. Die Prüfungstermine legt deine zuständige Kammer fest. Die aktuellen Termine und Anmeldefristen findest du auf ihrer Seite zur Ausbildereignungsprüfung; die Seiten großer Kammern sind unter Ausbilderschein bei IHK und HWK verlinkt.
Die Ausbilderschein-Kosten für die Prüfung legt jede Kammer in ihrer Gebührenordnung selbst fest. Die komplette Ausbilder-Eignungsprüfung kostet bei 18 erfassten IHKs zwischen 132 € (IHK Ostwestfalen zu Bielefeld) und 330 € (IHK Rhein-Neckar), meist zwischen 200 € und 290 €. Wer nur den praktischen Teil ablegt oder wiederholt, zahlt meist weniger.
Fazit: Die wichtigsten Voraussetzungen für den Ausbilderschein auf einen Blick
Für die Prüfung selbst gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen, doch wer im Betrieb ausbilden will, muss die persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Die bestandene Ausbildereignungsprüfung ist dabei ein wichtiger Baustein, ersetzt aber nicht die nötige Berufspraxis und den passenden Abschluss. Für das Prüfungszeugnis selbst sehen weder die Ausbilder-Eignungsverordnung noch das Berufsbildungsgesetz ein Ablaufdatum oder eine Auffrischung vor.
Beginne rechtzeitig mit der Vorbereitung und mache dich vor allem mit den fallbezogenen Aufgaben der schriftlichen Prüfung vertraut. Der AEVO Testtrainer von TestHelden hilft dir dabei, dich mit einem klaren Lernplan gezielt auf die Prüfung vorzubereiten.
Wie bereite ich mich auf die AEVO-Prüfung vor?
Da ein Vorbereitungslehrgang nicht vorgeschrieben ist, kannst du selbst entscheiden, wie du lernst. Empfohlen werden für Lehrgänge ein Umfang von 115 Unterrichtsstunden, davon mindestens 90 in Präsenz- oder Live-Online-Unterricht und höchstens 25 Stunden angeleitetes Selbstlernen.
Online-Kurse kosten meist zwischen etwa 500 € und 700 €. Für die AEVO gibt es keine eigene staatliche Förderung. Das Aufstiegs-BAföG fördert Lehrgänge mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, die auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister oder Fachwirt vorbereiten; die Ausbilder-Eignungsprüfung ist dort nicht als eigenes Ziel genannt. Arbeitsuchende können nach Beratung durch die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein bekommen, wenn Kurs und Träger zugelassen sind. Auch der Arbeitgeber kann die Prüfungsgebühr übernehmen.
Plane folgende Schritte für deine Vorbereitung:
- Anforderungen verstehen: Mache dich mit den vier Handlungsfeldern vertraut und prüfe, welche Themen dir noch schwerfallen.
- Lernmethode wählen: Entscheide, ob du einen Kurs besuchen oder im Selbststudium lernen möchtest.
- Prüfungstermin buchen: Das TestHelden-Team empfiehlt, sich frühzeitig bei deiner Kammer anzumelden, da die Plätze schnell belegt sind. Plane rückwärts vom Testtermin, wie viel Lernzeit du pro Woche brauchst.
- Praktischen Teil vorbereiten: Überlege dir frühzeitig ein Thema für deine Präsentation oder praktische Durchführung. Es sollte eine berufstypische Ausbildungssituation aus deinem Arbeitsalltag sein.
- Wissen testen: Nutze Übungsaufgaben, um dich an das Multiple-Choice-Format zu gewöhnen, bei dem oft mehrere Antworten richtig sind. Achte darauf, Fragen genau zu lesen, um wichtige Details nicht zu übersehen.
So bereitest du dich mit TestHelden auf die AEVO-Prüfung vor
Der AEVO Testtrainer von TestHelden enthält über 1.000 Übungsaufgaben in 45 Tests zu allen vier Handlungsfeldern, eine Prüfungssimulation mit 180 Minuten wie im schriftlichen Teil, einen Lernplan bis zu deinem Prüfungstermin und ein Abschlusszertifikat. Mit dem Paket Schriftlich + Praktisch trainierst du auch Präsentation und Fachgespräch, mit Musterkonzepten und 120 Prüferfragen. Ab 39 €, kein Abo, 30 Tage Geld zurück.
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