Nachteilsausgleich in der AEVO-Prüfung: wer ihn bekommt und wie
Menschen mit Behinderung können in der AEVO-Prüfung einen Nachteilsausgleich beantragen. Erfahre, wer Anspruch hat, welche Formen es gibt und wie du den Antrag richtig stellst.
Wer eine Beeinträchtigung hat, fragt sich oft, ob ein Nachteilsausgleich in der AEVO-Prüfung möglich ist. Die Antwort ist: Ja. Menschen mit Behinderung können bei der zuständigen Kammer einen Ausgleich beantragen, um faire und chancengleiche Bedingungen zu erhalten.
Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch auf Unterstützung hat, welche Ausgleichsformen es gibt und wie du den Antrag richtig stellst. Außerdem erfährst du, was bei einer plötzlichen Erkrankung am Prüfungstag gilt und wie du dich auf den Ausbilderschein sowie die AEVO-Prüfung vorbereitest.
Auf einen Blick: Nachteilsausgleich in der AEVO-Prüfung
- Anspruch: Menschen mit Behinderung können für die Ausbilder-Eignungsprüfung einen Nachteilsausgleich beantragen.
- Formen: Zu den Ausgleichsmaßnahmen zählen mehr Prüfungszeit, zugelassene Hilfsmittel oder die Hilfe durch Dritte wie Gebärdensprachdolmetscher.
- Antrag: Der Antrag muss spätestens zusammen mit der Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Kammer eingereicht werden.
- Krankheit: Bei einer vorübergehenden Erkrankung am Prüfungstag gibt es keinen Nachteilsausgleich.
Wer bekommt einen Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich richtet sich gezielt an Menschen mit Behinderung. Hast du aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Nachteile beim Ablegen der Prüfung, kannst du entsprechende Anpassungen beantragen. Das gilt beispielsweise, wenn du auf einen Rollstuhl angewiesen bist oder eine Seh- oder Hörbehinderung hast. Für die Ausbilder-Eignungsprüfung gibt es ansonsten keine Zulassungsvoraussetzungen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, und ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben.
Gilt der Nachteilsausgleich auch bei Krankheit?
Bei einer vorübergehenden Erkrankung gibt es keinen Nachteilsausgleich. Wirst du am Prüfungstag krank, informierst du sofort die Kammer.
Welche Formen des Ausgleichs gibt es?
Die Unterstützung hängt immer von deiner individuellen Situation ab. Ziel ist der Ausgleich beeinträchtigungsbedingter Nachteile. Die Kammer entscheidet im Einzelfall, welche Maßnahmen angemessen sind.
Die folgende Tabelle zeigt typische Formen des Nachteilsausgleichs.
| Möglicher Ausgleich | Beispiel |
|---|---|
| Mehr Zeit | Verlängerung der Bearbeitungszeit |
| Hilfsmittel | Spezielle Tastatur, Bildschirmlesegerät |
| Hilfe durch Dritte | Gebärdensprachdolmetscher |
| Wörterbuch | Auf Antrag im schriftlichen Teil bei manchen Kammern |
Jeder Prüfungsteil erhält weiterhin bis zu 100 Punkte. Bestanden ist ein Teil ab 50 Punkten, was der Note „ausreichend“ entspricht.
Wie beantrage ich den Nachteilsausgleich?
Den Antrag stellst du direkt bei der zuständigen Stelle, bei der du deine Prüfung ablegst. Das ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die Landwirtschaftskammer. Örtlich zuständig ist meist die Kammer, in deren Bezirk du wohnst, arbeitest oder den Lehrgang besuchst.
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Der Antrag gehört spätestens zur Prüfungsanmeldung. Du meldest dich online im Prüfungsportal der Kammer an und buchst die Prüfung dort selbst. Zusammen mit der Anmeldung reichst du den Antrag auf Nachteilsausgleich ein. Die Kammer prüft die Unterlagen und teilt dir rechtzeitig vor dem Prüfungstermin mit, welche Maßnahmen genehmigt werden.
Wie ist die Prüfung aufgebaut und was ändert sich mit mehr Zeit?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil bearbeitest du fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Seit 2026 prüfen fast alle Kammern digital am PC oder Tablet, einzelne noch auf Papier. Der praktische Teil besteht aus einer Präsentation oder praktischen Durchführung und einem anschließenden Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss.
Wenn du für die Prüfung mehr Zeit beantragt hast und diese genehmigt wurde, verlängern sich die regulären Zeiten. Die folgende Tabelle zeigt die reguläre Dauer der Prüfungsteile ohne Nachteilsausgleich.
| Prüfungsteil | Reguläre Dauer in Minuten |
|---|---|
| Schriftlicher Teil | 180 |
| Praktischer Teil (gesamt) | 30 |
Der praktische Teil dauert regulär höchstens 30 Minuten. Diese Zeit teilt sich auf in bis zu 15 Minuten Präsentation oder Durchführung und etwa 15 Minuten Fachgespräch. In der Landwirtschaft und Hauswirtschaft gilt eine eigene Form mit bis zu 60 Minuten.
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Fazit: Nachteilsausgleich rechtzeitig beantragen
Menschen mit Behinderung haben in der AEVO-Prüfung Anspruch auf angepasste Bedingungen und können einen Nachteilsausgleich wie mehr Bearbeitungszeit, Hilfsmittel oder die Unterstützung durch Dritte beantragen. Reiche den Antrag spätestens bei der Prüfungsanmeldung im Online-Portal deiner Kammer ein. Bei einer vorübergehenden Erkrankung greift dieser Ausgleich nicht.
Nutze die Zeit bis zum Termin gut und bereite dich mit dem TestHelden AEVO Testtrainer von TestHelden vor. Dort findest du umfassende Unterstützung für deine Prüfungsvorbereitung. So gehst du gut vorbereitet in den schriftlichen und praktischen Teil und überzeugst den Prüfungsausschuss von deiner Eignung als Ausbilder.
Wie bereite ich mich auf die Ausbildereignungsprüfung vor?
Eine gute Vorbereitung hilft dir in der Prüfung. Jedes Jahr legen rund 98.000 Menschen die Prüfung ab. Im Jahr 2024 bestanden 89,6 % der Teilnehmenden. Gehe planvoll vor, um erfolgreich zu sein.
- Fristen prüfen: Kläre frühzeitig, wann die Prüfung bei deiner Kammer stattfindet und bis wann du dich anmelden musst. Viele Termine sind schon vorher ausgebucht.
- Antrag stellen: Wenn du einen Nachteilsausgleich benötigst, kläre frühzeitig mit deiner Kammer, welche Nachweise erforderlich sind, und reiche den Antrag spätestens mit der Anmeldung ein.
- Handlungsfelder lernen: Bereite dich auf alle vier Handlungsfelder vor. Der Rahmenplan von 2023 legt den Schwerpunkt auf das Feld „Ausbildung durchführen“, für das 50 Prozent der Lehrgangszeit empfohlen werden.
- Praxis üben: Überlege dir frühzeitig ein Thema für die praktische Durchführung oder Präsentation. Probe den Ablauf, um in der vorgegebenen Zeit zu bleiben, besonders wenn du keine Verlängerung beantragt hast.
- Wiederholung einplanen: Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb des Prüfungsverfahrens zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil wird angerechnet, wenn die Anmeldung zur Wiederholung innerhalb von zwei Jahren erfolgt.
Das heißt für dich: Beginne frühzeitig mit dem Lernen und kläre alle formalen Fragen rund um den Nachteilsausgleich direkt mit deiner Kammer, damit am Prüfungstag keine Probleme entstehen.
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