Jährlich bewerben sich zahlreiche Menschen für eine Karriere bei der Polizei. Um überhaupt eine Chance zu haben und noch bevor es zu einem Einstellungstest kommt, müssen die Bewerber jedoch einige Kriterien erfüllen. Das ist notwendig, weil der Beruf des Polizisten mit extrem viel Verantwortung einhergeht und mitunter sehr gefährlich, herausfordernd und anspruchsvoll werden kann. Bei diesen Anforderungen/Voraussetzungen handelt es sich zum Beispiel um ein Mindestalter, einen bestimmten Schulabschluss oder spezielle Fähigkeiten. Gleichermaßen spielt die Mindestgröße bei der Polizei in vielen Bundesländern eine wichtige Rolle. Wie groß du in welchem Bundesland genau sein musst und ob es trotz geringer Größe eine Chance gibt, eine Laufbahn bei der Polizei einzuschlagen, erfährst du im Folgenden.

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Warum gibt es eine Mindestgröße bei der Polizei?

Die Polizeiarbeit kann dich vor so manche Hürden und Herausforderungen stellen. Insbesondere im Hinblick auf körperliche Auseinandersetzungen, zu denen es während deines Dienstes nunmal kommen kann, ist es deshalb wichtig, gewisse Anforderungen zu erfüllen. Damit du bei Konflikten oder anderen außergewöhnlichen Situationen also keinen Nachteil erfährst, wurden bestimmte Kriterien festgelegt.
In allen Bundesländern musst du sportlich, fit und gesund sein. Einige Bundesländer sind zum Beispiel der Ansicht, dass man ein gewisses Mindest-/Maximalalter haben soll, um eine Ausbildung bei der Polizei zu beginnen. Andere Bundesländer denken, dass es ein Nachteil sein könnte, wenn man die Mindestgröße bei der Polizei nicht erfüllt. Generell wird hierbei davon ausgegangen, dass kleinere Personen bei körperlichen Konflikten mit großen Menschen Probleme bekommen können.
Neben diesen Schwierigkeiten stellt sich die Polizei zudem die Frage, wer den Staat/dessen Leistungsfähigkeit repräsentieren soll bzw. wer für Ordnung und Sicherheit sorgen kann. Aus Sicht einiger Bundesländer können das eben nur Menschen, die eine bestimmte Mindestgröße haben. Im Bereich einer Körpergröße von nur wenigen Zentimetern unter der Mindestanforderung können außerdem zum Teil schon Einschränkungen auftauchen, die mit nicht hinnehmbaren Risiken verbunden sind. Damit sind zum Beispiel Sturzgefahren beim Einsatz einer Löschdecke oder Schwierigkeiten bei der Bedienung der Einsatzmittel gemeint. Weiterhin argumentiert die deutsche Polizei, dass die Polizeiausrüstung (bis zu mehr als 20 Kilogramm schwer) bei einer kleineren Größe zu eine Überlastung führen kann. Auch für die Rettung von Personen benötige man eine gewisse Statue, so die Aussage einiger Polizeien.
Übrigens ist die Polizei nicht der einzige Arbeitgeber, bei dem es das Ausschlusskriterium der Mindestgröße gibt. Auch der Zoll, die Feuerwehr oder einige Berufe innerhalb der Bundeswehr setzen voraus, dass du eine bestimmte Mindestgröße hast.

Mindestgröße bei der Polizei – Bundesländer 

Ob die Gründe für die Mindestgröße bei der Polizei nun nachvollziehbar sind oder nicht, die Bewerber müssen sich in jedem Fall daran orientieren. Allerdings haben viele Bundesländer schon bemerkt, dass die Größe nicht unbedingt ein Nachteil ist und kleinere Polizisten genauso gute Polizeiarbeit leisten können. So gibt es beispielsweise einige Studien, die belegen, dass potenzielle Täter teilweise überwiegend größere Polizisten angreifen, da sie sich von diesen schneller bedroht fühlen. Von kleineren Polizisten gehe demnach augenscheinlich keine so große Gefahr aus.
Aus diesen Gründen und aufgrund der jeweiligen Ansicht der verschiedenen Bundesländer wurde die Mindestgröße bei der Polizei in einigen Bundesländern schließlich abgeschafft. Das ist möglich, weil Polizeiarbeit grundsätzlich Ländersache ist. Demnach gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung, sondern vielmehr 16 verschiedene Regelwerke für die 16 Bundesländer Deutschlands. Allerdings ähneln oder gleichen sich manche Vorschriften auch.

Mindestgröße bei der Polizei Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen

Die Mindestgröße bei der Polizei Nordrhein-Westfalen und bei der Polizei Niedersachsen ist identisch. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen angehenden Polizisten und Polizistinnen: Hier müssen die Frauen mindestens 1,63 Meter groß sein und die Männer eine Mindestgröße von 168 Zentimeter haben.

Mindestgröße bei der Polizei Thüringen und Mindestgröße beim Bundeskriminalamt (BKA)

In Thüringen ist die Vorgabe für die Mindestgröße bei der Polizei für Männer und Frauen dieselbe. Hier müssen die Bewerber und Bewerberinnen jeweils mindestens 162 Zentimeter groß sein. Die Mindestgröße beim BKA beträgt ebenfalls 1,62 Meter für alle Geschlechter. 

Mindestgröße bei der Polizei Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Sachsen

Für die Bundesländer Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gelten bei den Männern und Frauen die gleichen Kriterien in Sachen Mindestgröße bei der Polizei. Hier müssen männliche und weibliche Bewerber mindestens 160cm groß sein.

Mindestgröße bei der Polizei Berlin, Schleswig-Holstein und Bayern

Wenn es um die Mindestgröße bei der Polizei Berlin geht, so müssen männliche Bewerber mindestens 165 Zentimeter groß sein und weibliche mindestens eine Körpergröße von 160cm haben. Gleiches gilt auch für die Mindestgröße bei der Polizei Schleswig-Holstein. In Bayern müssen die Männer ebenfalls mindestens 165cm groß sein, allerdings dürfen die Frauen hier, im Gegensatz zu den anderen Bundesländern, nicht nur eine Größe von 1,60 Meter haben. Die Frauen-Mindestgröße bei der Polizei Bayern beträgt nämlich ebenfalls 165cm.

Mindestgröße bei der Polizei Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland sowie bei der Bundespolizei

Brandenburg, Bremen, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und sogar die Bundespolizei haben die Mindestgröße bei der Polizei abgeschafft. Das bedeutet, dass sich hier jeder bewerben kann – unabhängig davon, wie groß derjenige ist. Alle anderen Ausschlusskriterien müssen aber natürlich trotzdem erfüllt werden.

Mindestgröße bei der Polizei Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz fordert als einziges Bundesland eine Mindestgröße von 163 Zentimetern – und zwar für Männer und Frauen gleichermaßen. 

Ausnahmen bestätigen die Regel – auch bei der Polizei Mindestgröße? 

Wie versprochen beschäftigen wir uns noch mit der Frage, ob du als kleinerer Bewerber keine Chance hast, eine Ausbildung bei der Polizei zu beginnen. Und tatsächlich bestätigen Ausnahmen auch in diesem Fall die Regel. So drücken einige Bundesländer ein Auge zu, wenn es um die Mindestgröße bei der Polizei geht.
Dazu gehört zum Beispiel die Polizei Bayern, die den Bewerbern nämlich ermöglicht, das vermeintliche Defizit durch andere Leistungen auszugleichen. Hier kannst du beispielsweise mit besonderen Fitnesserfolgen punkten oder einer überdurchschnittlichen Leistung im Sporttest bzw. in den anderen Einstellungstests. Andere Landespolizeien akzeptieren als Ausgleich auch besonders gute Schulnoten oder einschlägige Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Polizeiberuf.
Letztendlich sind Ausnahmen jedoch als das zu betrachten, was sie sind: Ausnahmen. Das bedeutet, dass du dich nicht wirklich darauf verlassen kannst, aufgrund besonderer Umstände oder wegen sehr guter Leistungen einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Falls du es aber unbedingt in einem bestimmten Bundesland versuchen möchtest, musst du im Vorfeld einen Antrag auf Ausnahme bei der zuständigen Polizeibehörde einreichen.

Anforderungen Polizei: Darauf gilt zu achten

Wie bereits erwähnt, gibt es neben der Mindestgröße weitere Voraussetzungen oder Anforderungen, die du erfüllen musst. Je nachdem, für welche Laufbahn du dich bewerben möchtest, variieren die genauen Vorgaben. Gleichermaßen unterschiedlich können die Anforderungen je nach Bundesland und Polizeibehörde ausfallen.
In der Regel musst du deutschlandweit über eine gewisse Schulbildung verfügen. Wobei du für den mittleren Dienst die mittlere Reife, einen erweiterten Hauptschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung benötigst. Für den gehobenen Dienst hingegen wird das Abitur oder die Fachhochschulreife vorausgesetzt. Zu den weiteren allgemeinen Anforderungen zählen: 

  • Staatsbürgerschaft (deutsch oder EU-Mitgliedstaat)
  • Keine Vorstrafen (Überprüfung durch erweitertes Führungszeugnis)
  • Keinen sichtbaren Körperschmuck (Tattoos/Piercings)
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Schulden)
  • Führerschein (Klasse B)
  • Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen, mindestens Bronze)
  • Geeignete Persönlichkeit (charakterstark, durchsetzungsfähig, selbstbewusst usw.)
  • Erfolgreich absolviertes Eignungsauswahlverfahren (PC-gestützter Einstellungstest, Sporttest, polizeiärztliche Untersuchung, Assessment-Center, Interview, …)
  • Mindest/-Maximalalter (je nach Bundesland zwischen 16 und 34 Jahren) 

Wenn du dich dafür interessierst, welche Kriterien du genau erfüllen musst oder wie du dich bewerben kannst, sieh dir gerne unsere Artikel rund um die Polizei an. Wir haben für jedes Bundesland einen gesonderten Beitrag zum Thema Einstellungstest und für die Bewerbung. Außerdem gibt es beispielsweise Beiträge zu den Themen Körperschmuck und Tattoo oder BMI Rechner Polizei. Die allgemeinen Voraussetzungen inklusive wichtiger Details findest du unter Polizei Voraussetzungen.

Fazit: So gelingt der Einstieg bei der Polizei

In vielen Bundesländern wird immer wieder diskutiert, ob die Mindestgröße bei der Polizei relevant sein sollte oder nicht. Gleichermaßen stößt die Unterscheidung zwischen Männern und Frauen immer wieder auf Kritik. Doch obwohl es schon so manche Klagen und Diskussionen gab, ist die Polizei Mindestgröße in einigen Bundesländern nunmal ebenso Realität wie andere Anforderungen. Daher solltest du dich im Vorfeld unbedingt über die jeweiligen Voraussetzungen informieren. Und falls es in deinem Bundesland keine Möglichkeit gibt, eine Karriere bei der Polizei einzuschlagen, dann eben bei einer anderen Polizeibehörde. Schließlich wurde die Regelung über die Mindestgröße in einigen Ländern sowie bei der Bundespolizei gänzlich abgeschafft. Wer wirklich zur Polizei möchte, findet demnach einen Weg. Wir wünschen dir viel Erfolg dabei! 

 

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