Der Polizeiberuf ist ein großer Traum von vielen jungen Menschen. Du übernimmst eine große Verantwortung, stehst im Dienst der Gesellschaft und hast einen abwechslungsreichen Beruf. Der Bewerbungsprozess für angehende Polizisten kann jedoch ein wenig verwirrend sein und du verlierst leicht den Überblick. In diesem Artikel haben wir dir daher alle relevanten Informationen bezüglich der Bewerbung bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen zusammengefasst.

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Mehr Informationen

Bewerbung bei der Polizei: Ländersache

An dieser Stelle wollen wir dich noch einmal kurz über die Organisation der Polizei in Deutschland informieren. Wichtig ist zu wissen, dass die Polizei „Ländersache” ist, also, dass jedes Bundesland seine eigene Polizei hat. Hinzu kommt noch die Bundespolizei, welche nicht an ein Land gebunden ist, sondern in der gesamten Republik verschiedene Aufgaben übernimmt. Das Bundeskriminalamt beschäftigt ebenfalls bundesweit Polizisten. Jede Polizei ist demnach ein wenig anders strukturiert, insbesondere was die Ausbildungen angeht. In diesem Artikel beziehen wir uns ausdrücklich nur auf das Bewerbungsverfahren bei der Nordrhein-westfälischen Polizei.

Duales Studium bei der Polizei Nordrhein-Westfalen (NRW)

Wenn du in Nordrhein-Westfalen Polizist werden möchtest, ist die Ausbildung dazu zwangsläufig mit einem dualen Studium verbunden. Das Land NRW bildet nämlich nur noch Polizeianwärter im gehobenen Dienst aus.
Während dieses dualen Studiums studierst du an einer Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV), wofür es in NRW insgesamt zehn Standorte gibt. „Duales” Studium bedeutet, dass schulische Ausbildungsteile mit Praxiseinheiten kombiniert werden. Außerdem beziehst du auch schon in deiner Studienzeit ein Gehalt. Solange du noch studierst, trägst du den Dienstgrad des Polizeikommissaranwärters. Mit deinem Abschluss erhältst du einen Bachelor of Arts und wirst Polizeikommissar. Nach einer normalerweise dreijährigen Probezeit, wirst du außerdem auf Lebenszeit verbeamtet.
Nach dem Studium stehen dir mehrere Aufstiegschancen im gehobenen Dienst offen sowie die Möglichkeit, durch das Absolvieren eines Masterstudiengangs in den höheren Dienst aufzusteigen.

Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Polizei NRW

Nicht jeder ist für den Polizeiberuf geschaffen. Du musst daher, um überhaupt für eine Bewerbung infrage zu kommen, einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Folgende:

  • Du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates.
  • Es liegen keine gerichtlichen Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren gegen dich vor.
  • Du lebst in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen; hast also keine Schulden oder Sonstiges.
  • Du hast die Allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss erlangt.
  • Alternativ dazu kannst du dich auch ohne Hochschulreife bewerben, wenn du über eine Berufsausbildung und genügend Berufserfahrung verfügst. Akzeptiert werden zum Beispiel eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens drei Jahren Arbeitserfahrung oder auch ein Meisterbrief im Handwerk.
  • In der Schule hattest du mindestens sechs Jahre lang Englischunterricht, bei erhöhter Stundenzahl mindestens vier. Alternativ kannst du auch ein Sprachdiplom, welches gemäß dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen dem Niveau B1 entspricht, vorlegen.
  • Du verfügst über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold. Besitzt du noch ein gültiges Jugendschwimmabzeichen in Gold, wird dieses derzeit noch akzeptiert, in Zukunft wird es jedoch nicht mehr angenommen. Sofern du das Abzeichen zum Zeitpunkt deiner Bewerbung noch nicht erlangt hast, kannst du es bis zum 1. Juli des Einstellungsjahres nachreichen. Das Abzeichen darf an diesem Termin höchstens zwei Jahre alt sein.
  • Du verfügst über ein Deutsches Sportabzeichen, mindestens der Kategorie Bronze. Auch dieses kann bis zum 1. Juli nachgereicht werden und darf zu dem Zeitpunkt nicht älter als zwei Jahre sein. Weiterhin muss eine Ausdauerübung, passend zu deinem (damaligen) Alter, darin geprüft worden sein.
  • Du hast den Führerschein der Klasse B. Wenn du noch zu jung bist, kannst du auch zunächst die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren vorlegen und den richtigen Führerschein später nachreichen.
  • Bis zum Einstellungstermin (der 1. September) bist du noch keine 37 Jahre alt. Ausnahmen gelten hier unter anderem für Soldaten sowie Bewerber, die Zivildienst, Freiwilligendienst o. Ä. geleistet haben und Bewerber, die Kinder betreut oder Angehörige gepflegt haben.
  • Dein Body-Mass-Index (BMI) liegt zwischen 18 und 27,5.
  • Du bist mindestens 163cm groß.
  • Du bist aus Sicht eines Polizeiarztes polizeidiensttauglich. (Dies wird im Zuge des Auswahlverfahrens geprüft.)
  • Charakterlich und geistig bist du ebenfalls für den Polizeidienst geeignet.
  • Du bist bereit dazu, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen.

Abgesehen von diesen formalen Kriterien wird eine Tauglichkeit für den Polizeidienst auch noch im Auswahlverfahren geprüft. Wir gehen darauf etwas später noch mal ein. Gerne kannst du dir auch den Artikel zum Einstellungstest bei der Polizei in NRW durchlesen.

Ausnahmen bei der Staatsangehörigkeit

In manchen Fällen werden Ausnahmen gemacht, die es auch nicht-EU Bürgern ermöglichen, von der Nordrhein-westfälischen Polizei eingestellt zu werden. Dies ist möglich, wenn ein „dringendes dienstliches Bedürfnis” für die Gewinnung des Bewerbers besteht. Dafür muss ein hoher Bevölkerungsanteil deiner entsprechenden Nationalität in NRW leben und du musst sowohl die deutsche als auch die Sprache deines Heimatlandes fließend sprechen. Außerdem musst du das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen können.

Gesundheitliche Voraussetzungen

Obgleich die polizeiärztliche Untersuchung ein Teil des Einstellungsverfahrens ist, gibt es gesundheitliche Umstände, unter denen du für eine Einstellung leider gar nicht infrage kämst. Dazu gehören insbesondere verschiedene Sehschwächen. Kurz zusammengefasst lässt sich sagen, dass unter 20-jährige eine Sehkraft von mindestens 50% auf beiden Augen haben müssen. Ab dem 20. Lebensjahr genügen schon mindestens 30%. Da das Thema Sehvermögen bei der Polizei immer viele Fragen aufwirft, haben wir dir zu den Themen Sehtest bei der Polizei und Rot-Grün-Sehschwäche bei der Polizei je eigene Artikel verfasst. 

Der Bewerbungsprozess der Landespolizei NRW

Zunächst ist es für dich vielleicht wichtig zu wissen, wann du dich bewerben solltest. Die Faustregel hierfür ist: immer so früh wie möglich. Der Einstellungstermin der Polizei NRW ist immer der 1. September. Für eine Einstellung im Jahr 2022 ist der Bewerbungsschluss der 8. Oktober 2021. Je früher du deine Bewerbung einreichst, desto früher kann sie bearbeitet werden.

Deine Bewerbung: schriftlich und online

Zunächst erfolgt die Bewerbung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst über das Online Bewerbungsportal. Auch eine schriftliche Bewerbung musst du jedoch einreichen. Nach Absenden deiner Online-Bewerbung hast du zwei Wochen Zeit, auch deine schriftliche Bewerbung einzusenden.
Für die Online-Bewerbung erstellst du dir ein Benutzerkonto für das Bewerbungsportal und folgst dann den Anweisungen, die dir dort angezeigt werden. Du solltest für die Erstellung des Benutzerkontos eine E-Mail-Adresse benutzen, die du regelmäßig überprüfst.
Die schriftliche Bewerbung besteht aus mehreren Dokumenten, die du der Polizei auf dem Postweg zukommen lässt. Es wird hierbei davon abgeraten, Bewerbungsmappen oder Ähnliches zu nutzen, da dies die Bearbeitung erschwert. Verschicke deine Unterlagen am besten also einfach in einem großen Umschlag. Die gewünschten Dokumente sind eine Kopie deines Ausweises bzw. Reisepasses sowie ein tabellarischer Lebenslauf mit deiner originalen Unterschrift. Weiterhin musst du die Basisformulare 1-3 ausfüllen und mitschicken. Diese kannst du auf der Karrierewebsite bzw. dem Bewerbungsportal herunterladen. Beim Basisformular 1 handelt es sich um das Bewerbungsanschreiben, bei dem du deine persönlichen Daten angibst. Beim Formular 2 legst du Erklärungen ab; zum Beispiel zu deinen wirtschaftlichen Verhältnissen und ob du vorbestraft bist. Hier musst du auch angeben, ob du dich noch anderswo für den öffentlichen Dienst beworben hast. Bei Formular 3 handelt es sich um eine Einwilligung zur Dokumentation deines Körperschmucks. Körperschmuck, also beispielsweise Piercings oder Tattoos, sind bei der Polizei nicht grundsätzlich untersagt, müssen aber dokumentiert und beurteilt werden. Wenn die schriftliche Bewerbung bei der Polizei eingegangen ist, wirst du darüber mittels des Bewerbungsportals informiert. Als Nächstes wartest du auf Rückmeldung. Kontrolliere also regelmäßig deinen E-Mail-Eingang, um diese nicht zu verpassen.

Das Auswahlverfahren der Landespolizei Nordrhein-Westfalen

Wenn alles geklappt hat, wirst du als Antwort auf deine Bewerbung zum Auswahlverfahren eingeladen. Dieses dauert insgesamt drei Tage und besteht aus einem computerbasierten Test, einem Assessment-Center und der polizeiärztlichen Untersuchung. Dabei werden Fähigkeiten wie Kommunikation, logisches Denken, Merkfähigkeit oder Teamfähigkeit überprüft. Das Auswahlverfahren ist sozusagen in mehrere „Etappen” gegliedert. Bestehst du einen Schritt nicht, erfährst du das direkt und nimmst an den weiteren Teilen des Einstellungstests nicht mehr teil. Was genau dabei auf dich zukommt und wie du dich vorbereiten kannst, erfährst du in unserem Artikel „Polizei Einstellungstest NRW bestehen: Überblick zu Aufgaben & Übungen.
Wenn du den ersten Tag des Einstellungsverfahrens erfolgreich bestehst, gelangst du in die zweite Bewerbungsphase. Nun musst du noch weitere Unterlagen und Formulare einreichen. 

Die zweite Bewerbungsphase bei der Polizei NRW

In der zweiten Bewerbungsphase kommt noch einiges an Bürokratie auf dich zu. Nun musst du dich um die Zusatzformulare vier bis elf kümmern. Die Formulare vier bis sieben, bei denen es vor allem um deine gesundheitliche Eignung geht, sind hierbei für alle Bewerber Pflicht. Du musst dich bereit erklären, dich einer polizeiärztlichen Untersuchung zu unterziehen und einige Angaben zu deinem gesundheitlichen Zustand machen. Dazu gehören etwaige Erkrankungen und Operationen, die bei dir in der Vergangenheit durchgeführt wurden sowie Angaben zu deiner Sehfähigkeit. Außerdem beinhaltet das Formular sieben eine Bescheinigung aller Ärzte, bei denen du innerhalb der letzten drei Jahre in Behandlung warst. Bei den Formularen acht bis elf handelt es sich um Zusatzformulare, die nur ausgefüllt werden müssen, wenn das gegebene Thema auf dich zutrifft. Dies ist zum Beispiel bei Überschreitung des Höchstalters der Fall.
Neben den bereits genannten Formularen, musst du zusätzlich die nachfolgenden Unterlagen einsenden. Folgende Dokumente solltest du der Polizei NRW innerhalb von zwei Wochen zukommen lassen, wenn du den ersten Tag des Auswahlverfahrens erfolgreich abgeschlossen hast:

  • Geburtsurkunde
  • Schulzeugnisse, die belegen, dass du bis zum Einstellungstermin ein Abitur bzw. eine Fachhochschulreife erlangt haben wirst (oder schon erlangt hast!). Bewirbst du dich ohne Abitur, musst du entsprechende Nachweise und Zeugnisse deiner Berufsausbildung und/oder weiteren Beschäftigungen vorlegen.
  • Bei nicht-deutschem Bildungsabschluss: Bescheinigung über die Anerkennung deiner Hochschulreife. Diese beantragst du bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf.
  • Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab der fünften Klasse. Wenn dies nicht auf deinem Abschlusszeugnis vermerkt ist, schickst du das Zeugnis der fünften und zehnten Klasse ein. Alternativ wird auch ein Sprachdiplom akzeptiert, das deine Englischkenntnisse des Niveaus B1 gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens bescheinigt.
  • Nachweis zum Sportabzeichen, (Rettungs-)Schwimmabzeichen und Führerschein (Wenn noch nicht vorhanden, bis zum 1. Juli nachreichen)

Hinweis: Für alle Zeugnisse genügt es, beglaubigte Kopien einzuschicken.

Bewirbst du dich unter besonderen Umständen, musst du hierzu noch zusätzliche Dokumente einreichen. Das trifft beispielsweise zu, wenn du das Höchstalter überschritten hast oder kein EU-Bürger bist. Genaue Informationen dazu wirst du allerdings nochmal nach dem Auswahlverfahren erhalten oder du kannst sie auf der offiziellen Website einsehen. 

Fazit: So gelingt die Bewerbung bei der Landespolizei NRW

Der Polizeiberuf ist ein spannender Zukunftsweg, mit dem dir viele Türen offen stehen. Bei der Polizei NRW hast du die Möglichkeit, ein duales Studium zu absolvieren, um Polizeikommissar im gehobenen Dienst zu werden. Bewerben kannst du dich, sofern du die Voraussetzungen erfüllst über das Online Bewerbungsportal. Wichtige Dokumente verschickst du jedoch per Post. Ist deine Bewerbung vollständig und entspricht den Ansprüchen der Nordrhein-westfälischen Polizei, wirst du zum Auswahlverfahren eingeladen. Dazu kannst du in unserem Artikel über den Polizei Einstellungstest in NRW mehr erfahren. Wir wünschen dir viel Erfolg!

 

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