Du trägst eine Brille und fragst dich, ob diese ein Hinderungsgrund für eine Einstellung bei der Polizei ist? Dann solltest du wissen, dass das Tragen einer Brille im Polizeidienst zwar grundsätzlich zulässig ist, es aber dennoch einige Einschränkungen gibt. Denn selbst bei verloren gegangener Brille muss ein Polizist eine gewisse Sehleistung erbringen können. Welche Mindestsehleistung allgemein wird im Polizeidienst verlangt? Wie viel musst du trotz Brille sehen können? Welche Alternativen zur Brille gibt es? Diese und viele weitere Fragen werden dir im folgenden Beitrag zum Thema Polizei mit Brille beantwortet.
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Anforderungen an die Sehleistung als Polizist
Bei der Polizei wird für die Einstellung eine Sehfähigkeit von mindestens 50 Prozent (Visus 0,5) vorgeschrieben. Dies gilt für alle Bewerber bis zu einem Alter von 20 Jahren. Bist du bereits 20 Jahre oder älter, sind mindestens 30 Prozent (Visus 0,3) Sehleistung gefordert. Beide Werte gelten für das schwächere Auge sogar, wenn das andere eine 100-prozentige Sehleistung erbringt. Außerdem gibt es weitere Einschränkungen, die zu beachten sind:
- Besitzt du eine Brille, dann darf dieser Wert selbst mit dem Tragen der Sehhilfe nicht unter 80 Prozent liegen.
- Auch der Unterschied beider Dioptrien-Werte der Augen darf nicht mehr als 2,5 Dioptrien sein.
- Bei einer Weitsichtigkeit ist die Überschreitung von 2,5 Dioptrien nicht gestattet.
- Solltest du eine Hornhautverkrümmung haben, so gilt ein maximaler Wert von 2,5 Dioptrien.
Doch nicht nur eine Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung sind entscheidende Kriterien für eine Einstellung.
- Genauso spielt das räumliche Sehen und Erkennen von Farben eine wichtige Rolle.
- Die Blendempfindlichkeit darf den Grenzwert für den Kontrast 1:2,7 bei einer Umfeldleuchtdichte 0,1cd/m2 nicht überschreiten.
- Die Nachtsicht wird ebenfalls geprüft (Grenzwert: Kontrast 1:2,7 bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032cd/m2).
- Ein zu hoher Augendruck oder schielende Augen führen ebenfalls zum Ausschluss.
Ermittlung der Sehleistung
Bei der polizeiärztlichen Untersuchung werden all die oben aufgeführten Fähigkeiten des Sehvermögens mithilfe von speziellen Sehtestgeräten geprüft. Die Sehschärfe wird meist mittels der Landolt-Ring-Methode getestet. Hierzu werden Bilder mit einem Kreis abgebildet, der an einer Seite geöffnet ist. Du musst dann erkennen, in welche Richtung die Öffnung zeigt, während die Kreise immer kleiner werden.
Die Ishihara-Farbtafel-Methode ist ebenfalls sehr beliebt, um eine Farbblindheit oder Farbsinnstörung zu erkennen. Abgebildet ist hier beispielsweise eine Zahl, die nur durch die farbliche Absetzung vom Hintergrund erkennbar ist. Eine typische Farbsinnstörung ist die sogenannte „Rot-Grün-Schwäche”. Möglicherweise interessiert dich hierzu unser Artikel „Rot-Grün-Schwäche bei der Polizei”.
Zum Ermitteln einer Nachtblindheit bzw. Blendungsempfindlichkeit wird ein Mesoptometer verwendet. Dieses Gerät simuliert für das Auge nächtliche Umstände. Dabei musst du schwach eingeblendete Zeichen sowohl mit als auch ohne Blendung erkennen. Möchtest du mehr über diese Sehtest-Methoden erfahren, schau dir gerne unseren Artikel „Sehtest bei der Polizei” an.
Wieso sind die Ansprüche an die Sehkraft so hoch?
Im Polizeidienst musst du deine Augen immer für potenzielle Gefahren offen halten, weshalb du sowohl im Streifendienst als auch auf Veranstaltungen eine gute Beobachtungsgabe benötigst. Sollte es sogar zu einem Schusswechsel kommen, ist die Treffsicherheit unabdinglich. Als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter kannst du dir die Arbeitszeiten nicht aussuchen. Frühschicht, Spätschicht, aber auch Nachtschicht wechseln regelmäßig im Umlauf. Fährst du beispielsweise nachts im Streifenwagen durch die Straßen, solltest du nicht durch die blendenden Scheinwerfer des Gegenverkehrs von der Fahrbahn abkommen.
Auch kann es durchaus vorkommen, dass du bei Nacht beispielsweise einen Dieb durch ein Gebüsch verfolgen musst. Wer da nachtblind ist, wird sich weder orientieren können, noch eine große Hilfe dabei sein, den Täter dingfest zu machen. Bei einem erhöhten Augendruck sind alltägliche Dinge wie Autofahren oder Bildschirmarbeit sehr anstrengend und schmerzlich. Durch den hohen Druck, der auf den Sehnerv wirkt, kann dieser geschädigt werden, was für einen Polizisten bedeutet nicht mehr diensttauglich zu sein.
Polizei mit Brille: Voraussetzungen und Tauglichkeit
Grundsätzlich ist das Tragen von Augengläsern im Polizeidienst gestattet, vorausgesetzt, der Rahmen schränkt deine Sicht nicht erwähnenswert ein. Außerdem sollte die Brille einen guten Sitz haben, damit sie nicht so leicht von der Nase rutscht. Bist du ein Brillenträger, musst du dies bei deiner Bewerbung auch angeben und einen von einem Augenarzt oder Augenoptiker ausgefüllten Befund beilegen. Zur medizinischen Untersuchung wird das Mitbringen deiner Brille verlangt, damit diese begutachtet werden kann. Außerdem erfolgt der Sehtest sowohl einmal mit Sehhilfe als auch einmal ohne.
Dennoch bringt diese Sehhilfe einige Nachteile und Einschränkungen mit sich. Bei schlechten Wetterbedingungen wie Schnee oder Regen muss die Brille stets von Tropfen befreit werden. Ein schneller Temperaturwechsel von warm auf kalt lässt die Gläser gerne mal beschlagen. Nach gewisser Zeit kann das Tragen durch Drücken des Gestells unangenehm werden. Selbst ein Brillengestell mit hervorragendem Halt kann bei einem Handgemenge auch mal auf dem Boden landen – neue Brillengläser können eine kostspielige Folge sein.
Polizei mit Brille – Gehen auch Kontaktlinsen im Dienst?
Um den lästigen Problemen mit der Brille aus dem Weg zu gehen, tragen viele Menschen Kontaktlinsen. Diese mögen zwar im normalen Alltag sehr praktisch sein, dennoch sind sie im Polizeidienst nicht zugelassen. Sowohl das Tragen von herausnehmbaren Linsen als auch operativ implantierte Linsen können eine erhöhte Verletzungsgefahr mit sich bringen. Eine Faust oder einen Tritt ins Auge, und die Kontaktlinse könnte massive Schäden an deinem Sehorgan anrichten. Auch der Einsatz von Tränengas kann bei einem Polizeieinsatz erforderlich sein. Sollte dieses Reizgas unglücklicherweise in dein Auge gelangen, können sich Partikel unter der Linse sammeln und somit verlängert intensiv wirken.
Welche Alternativen zur Brille gibt es denn dann?
Falls deine Sehstärke trotz einer Brille unzureichend sein sollte, du aber dennoch an deinem Wunsch, bei der Polizei zu arbeiten, festhalten möchtest, bleibt lediglich eins – eine operative Augenlaserkorrektur. Hierbei gibt es verschiedene Lasermethoden. Doch Achtung, denn selbst hierfür legt die Polizei Maximalwerte fest, um die die Sehkraft verbessert werden darf.
- Bei einer Kurzsichtigkeit darf das Sehvermögen um maximal 5 Dioptrien verbessert worden sein.
- Eine Weitsichtigkeit darf hingegen nur um höchstens 3 Dioptrien korrigiert worden sein.
Außerdem gibt es noch weitere Bedingungen bezüglich eines Lasereingriffes, die seitens der Polizei eingehalten werden müssen. Welche das sind oder ob und für welche Methode du geeignet bist, kannst du in unserem Beitrag „Augenlasern Polizei” lesen. Vor einer solchen Laser-OP solltest du dich allerdings von einem Augenspezialisten beraten lassen und dich fragen, wie wichtig dir eine Polizeieinstellung ist. Denn jeder operative Eingriff birgt gewisse Risiken in sich.
Wie viele Dioptrien entsprechen einer 50-prozentigen Sehleistung?
Anhand von Durchschnittswerten verschiedener Personen ergab die Sehleistung von 50 Prozent (Visus 0,5) einen Dioptrien-Wert von -0,5. Ein 30-prozentiges Sehvermögen (Visus 0,3) entspricht ungefähr -0,9 dpt.
Folgend aufgeführt ist eine Tabelle, die nur als grober Richtwert gilt, da der Visus nicht einheitlich in einen Dioptrien-Wert umgerechnet werden kann und andersrum. Durch eine passende Sehhilfe kann nicht immer eine 100-prozentige Sehleistung erreicht werden. Manche Menschen sehen trotz einer Brille nur zu 50 Prozent gut. Die Sehleistung (der Visus) steht für die Fähigkeit, Dinge klar und scharf zu sehen, also die Auflösungsfähigkeit des Auges. Der Dioptrien-Wert legt lediglich die Stärke der Brillengläser fest, welche nur durch Vergrößerung der Objekte ein „bestmögliches” Sehen erzielen.
Die Weitsichtigkeit kann nicht in einer prozentualen Sehleistung angegeben werden, da hierbei die Augenbewegung zur Anpassung von Nähe und Ferne viel bedeutender ist.
Umrechnungstabelle
Sehleistung in Prozent | Dioptrien-Wert |
100 % | 0,00 dpt |
50 % | -0,50 dpt |
25 % | -1,00 dpt |
12,5 % | -1,50 dpt |
6,3 % | -2,00 dpt |
3,1 % | -2,50 dpt |
1,6 % | -3,00 dpt |
0,8 % | -3,50 dpt |
0,4 % | -4,00 dpt |
0,2 % | -4,50 dpt |
0,1 % | -5,00 dpt |
Fazit
Wie du nun weißt, bedeutet eine Brille nicht zwangsläufig, dass man polizeidienstuntauglich ist. Solange die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kannst du auch trotz einer Sehhilfe deinem Traumberuf nachgehen. Allerdings solltest du wissen, dass die oben genannten Anforderungen nicht für alle Bundesländer gleich sind. Aufgrund dessen lohnt es sich in jedem Fall, den zuständigen Einstellungsberater für dein Bundesland zu kontaktieren, um verlässliche Informationen zu bekommen.
Sollte dein Sehvermögen nicht ausreichend sein, ist eine Einstellung leider nicht möglich. Die Sehstärke kann zwar durch eine Laseroperation verbessert werden, dadurch ist allerdings keine Einstellung garantiert. Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst unter Abwägung der Risiken entscheiden. Außerdem ist der maximal erlaubte Wert zur Sehverbesserung zu beachten.
Möchtest du wissen, welche weiteren Tests bei einer polizeiärztlichen Untersuchung durchgeführt werden, dann empfehlen wir dir unseren Beitrag „Polizeiärztliche Untersuchung”.
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