Du spielst schon länger mit dem Gedanken, Ausbilder zu werden? Dann brauchst du Nachweis über die bestandene AEVO Prüfung: Den Ausbilderschein. Alles was du darüber wissen musst, haben wir dir in diesem Überblick einmal zusammengefasst.
Übrigens: Wenn du dich gern mit prüfungsnahen AEVO Fragen vorbereiten möchtest, trag dich gern hier ein und wir schicken dir kostenlos und unverbindlich ein PDF zu:
Warum Ausbilder werden?
Die Arbeit als Ausbilder kann eine herausfordernde und lohnende Tätigkeit sein, die dich, dein Unternehmen und deine Azubis bei der Weiterentwicklung unterstützt. Durch die Arbeit als Ausbilder hältst du dein Wissen auf dem neuesten Stand und trägst dazu bei neue, speziell für dein Unternehmen ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen. Da es sich hierbei um eine verantwortungsvolle Aufgabe handelt, müssen Ausbilderanwärter verschiedene Eignungen und Qualifikationen nachweisen, um in ihrem neuen Beruf starten zu können.
Welche Aufgaben hat ein Ausbilder und was muss man dafür können?
Als Ausbilder ist es deine Aufgabe den gesamten Prozess, den ein Azubi in deinem Betrieb durchläuft, von der Bewerbergewinnung bis zur Abschlussprüfung. Dazu gehört auch, dass du dir überlegst, welche Ausbildungsberufe du in deinem Betrieb anbieten kannst, wie viele Ausbildungsplätze du anbieten kannst und ob es notwendig ist, mit einem zweiten Ausbildungsbetrieb zu kooperieren.
Der Bewerbergewinnungsprozess
Als angehender Ausbilder solltest du darüber Bescheid wissen, wie du Personalgewinnungsprozesse gestaltest. Dazu gehören die Planung und Durchführung einer Marketingkampagne, die Erstellung von Personalfragebögen und die Durchführung von Einstellungsgesprächen und Einstellungstests. Diese sollten zu den ausgeschriebenen Stellen und zu deinem Betrieb passen. Zudem musst du auch wissen, was du die Bewerber nicht fragen darfst. Beispielsweise sind Fragen zu politischen Überzeugungen, Schwangerschaften oder Vorstrafen tabu.
Planung des Ausbildungsverlaufs und Ausbildungsverträge
Wenn die Entscheidung für die Einstellung eines oder mehrerer Azubis gefallen ist, geht es an die Planung des Ausbildungsablaufs und die Erstellung der Ausbildungsverträge. Dazu ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung gelten und was bei der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages zu beachten ist. Für die Planung des Ausbildungsablaufs solltest du die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan deines Berufes kennen. Sie bilden die Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan.
Die Strukturierung von Lernprozessen
Für die Planung, Durchführung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen deiner Azubis ist es wichtig, dass du verschiedene Inhalte und Lehrmethoden kennst und weißt, wann und wie du sie einsetzen kannst. Bei den Inhalten bist du an das Ausbildungsberufsbild und den Ausbildungsrahmenplan gebunden, die Methoden kannst du frei wählen. Wenn du mehr über den Ausbildungsrahmenplan und die Planung von Ausbildungen erfahren möchtest, dann schau gern einmal hier vorbei.
Der Ausbilder als Lehrer und Berater
Da du deine Azubis durch die Ausbildung begleitest, solltest du auch mit den Abläufen in deinem Betrieb vertraut sein. Wenn du dich mit Themen der betrieblichen Mitbestimmung auskennst, z.B. über die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Betriebsrat, kannst du deinen Azubis bei verschiedenen Anliegen beratend zur Seite stehen. Außerdem weißt du so auch, an wen du dich wenden kannst, wenn du selbst mal bei einem Thema mal nicht weiter weißt 🙂
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
Als Ausbilder liegt auch die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen in deiner Hand. Dabei solltest du wissen, was du tun kannst, damit deine Azubis gut durch die Abschlussprüfung kommen. Dazu gehören Techniken zum Umgang mit Prüfungsangst, zur Unterstützung in Bereichen, in denen es noch nicht so gut läuft und das Durchführen von Übungsprüfungen. Außerdem solltest du wissen, worauf du bei der Erstellung von Abschlusszeugnissen achten musst.
Klingt erstmal ziemlich viel? Keine Sorge: Wie du mit all diesen Themen umgehen kannst, kannst du in unserem Prüfungstrainer üben.
Wer darf Leute ausbilden?
Grundsätzlich kann (fast) jeder ausbilden, der seine fachliche, persönliche und arbeitspädagogische Eignung nachweisen kann. Ausschlusskriterien für die Ausbildertätigkeit gibt es nur wenige. Sie sind in § 29 Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt:
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer…
- Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
- wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Wer also, aus welchen Gründen auch immer, nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten darf, kann auch nicht Ausbilder werden. So weit, so klar. Auch, wenn du schon einmal straffällig geworden bist, ist eine Ausbildertätigkeit ausgeschlossen. Das gilt aber nicht für alle Straftaten -wenn du zum Beispiel wiederholt ein Knöllchen kassiert hast, ist das zwar ärgerlich, aber kein Grund, dich vom Ausbildersein auszuschließen.
Unter schwerwiegenden Gesetzesverstößen sind insbesondere Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz zu verstehen. Die genauen Bestimmungen dazu sind in §25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) festgelegt. Personen, die z.B. eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren abgesessen haben oder gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, dürfen dementsprechend nicht ausbilden.
Voraussetzungen für den Ausbildereignungsschein
Wenn du dich mit den Voraussetzungen für das Ausbilden beschäftigst, wirst du wahrscheinlich oft lesen, dass ein Ausbilder “persönlich und fachlich geeignet” sein muss. Aber was bedeutet das eigentlich?
Die persönliche Eignung
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch die persönliche Eignung für die Ausbildertätigkeit besitzt. Daher gibt es keine besonderen Bestimmungen zur persönlichen Eignung. Solange also keiner der bisher genannten Gründe zutrifft, warum die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für dich nicht in Frage kommt, gilt: Du bist persönlich geeignet.
Die fachliche Eignung
Interessierst du dich für die Tätigkeit als Ausbilder, musst du nachweisen, dass du fachlich dazu geeignet bist auszubilden. Die Bestimmungen zur fachlichen Eignung sind in §30 des BBiG festgelegt. Demnach ist eine Person fachlich geeignet wenn:
- sie die Ausbildung, in der ausgebildet werden soll selbst erfolgreich durchlaufen hat, oder alternativ fachliche Qualifikationen nachweisen kann (z.B. durch ein vergleichbares Studium, Workshops oder langjährige Berufserfahrung)
- bereits einige Jahre im Ausbildungsberuf gearbeitet hat
Neben der beruflichen Eignung musst du auch nachweisen, dass du die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlich sind. Schließlich musst du nicht nur über die Ausbildungsinhalte Bescheid wissen, sondern auch darüber, wie du diese vermitteln kannst. Mit dem AEVO Schein weisst du nach, dass du dazu in der Lage bist, Unterrichtsprozesse zu planen und zu gestalten.
Eine bestandene AEVO-Prüfung ist aufgrund dessen seit 2009 Pflicht für alle, die ausbilden wollen.
AEVO: Was ist das?
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist eine Verordnung, in der alle Voraussetzungen festgelegt sind, die eine Person erfüllen muss, die Jugendliche ausbildet. Aus diesem Grund wird die Prüfung, die ein angehender Ausbilder ablegen muss, auch AEVO Prüfung genannt. In dieser Prüfung wird festgestellt, ob der potentielle Ausbilder die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um Jugendliche in seinem Fachgebiet auszubilden.
Im Zusammenhang mit der AEVO-Prüfung begegnen dir übrigens noch viele andere Begriffe, die dich zunächst verwirren können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ausbildereignungsprüfung
- Ausbildungseignungsprüfung
- AEVO Prüfung
- AdA Prüfung (AdA: Ausbildung der Ausbilder)
- Ausbilderprüfung
Alle diese Begriffe bedeuten das Gleiche: Eine Prüfung, die nach den Bestimmungen der AEVO abgelegt wird. Entsprechend wird der Nachweis, den man nach bestandener Prüfung erhält, als AdA-Schein, AEVO-Schein oder Ausbilder- bzw. Ausbildereignungsschein bezeichnet.
Apropos verwirrende Begriffe. Die AEVO unterscheidet zwischen dem Ausbildenden, dem Ausbilder und dem Auszubildenden.
- Der Ausbildende ist dabei die Person, die Lehrlinge einstellt.
- Der Ausbilder ist die Person, der die Lehrlinge ausbildet und unterrichtet.
- Der Auszubildende ist der Lehrling selbst.
In einigen Unternehmen ist der Ausbildende auch der Ausbilder. Sowohl Ausbilder als auch Ausbildende müssen daher nachweisen, dass sie fachlich und persönlich in der Lage sind, Auszubildende zu betreuen.
Ablauf AEVO Prüfung
Die Ausbilder-Eignungsprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen. Die schriftliche Prüfung und die mündliche bzw. praktische Prüfung. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel 180 Minuten, die praktische höchstens 30 Minuten. Wenn du beide Teile bestanden hast, erhältst du deinen Ausbilderschein!
Schriftliche AEVO Prüfung
In der schriftlichen Prüfung beantwortest du ca. 80 Multiple-Choice-Fragen zu den 4 Handlungsfeldern der AEVO: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen.
Die Anzahl der richtigen Antworten wird in der Regel angezeigt. Wenn du 50% der Fragen richtig beantwortet hast, hast du bestanden! Das entspricht dann der Note 4,0. Wann du dein Prüfungsergebnis erhältst, wird dir vorab in einem Ladungsschreiben der zuständigen Kammer mitgeteilt. Es kann jedoch einige Wochen dauern, bis du das Ergebnis erhältst. Es kann also sein, dass du zur mündlichen Prüfung antrittst, ohne das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zu kennen.
Wenn du mehr über den Ablauf der schriftlichen AEVO Prüfung und die Themen, die du für diese Prüfung beherrschen solltest, erfahren möchtest, schau gern einmal hier vorbei.
Darf ich in der AEVO-Prüfung Hilfsmittel benutzen?
Grundsätzlich sind folgende Hilfsmittel in der Prüfung erlaubt:
- verschiedene Gesetzestexte
- Musterprüfungsordnungen
- ein nicht kommunikationfähiger Taschenrechner
- Schreibmaterial
Mündliche / Praktische AEVO Prüfung
Wie in der schriftlichen Prüfung gilt auch die praktische Prüfung mit der Note 4.0 als bestanden. Sie besteht aus zwei Prüfungsteilen, die beide gleich gewichtet werden (50/50).
Im ersten Prüfungsteil kannst du wählen, ob du eine Präsentation oder eine Durchführung einer typischen Ausbildungssituation machen möchtest. Gemäß der AEVO musst du selbst entscheiden, welches Thema du behandeln möchtest. Im zweiten Prüfungsteil folgt jedoch immer das Fachgespräch. Deine Prüfung besteht also immer aus zwei Teilen: Präsentation -> Fachgespräch oder Durchführung -> Fachgespräch.
Wie die einzelnen Prüfungsteile genau aufgebaut sind und was du bei deiner Prüfung beachten solltest, kannst du hier genauer nachlesen.
AEVO Prüfung nicht bestanden! Was jetzt?
Wenn du deine AEVO Prüfung nicht bestanden hast, ist das noch kein Grund zum Verzweifeln. Nach der AEVO darfst du deine Prüfung zweimal wiederholen, also hast du insgesamt drei Versuche. Wenn du den dritten Versuch auch nicht bestehst, gilt jedoch: du darfst dich bei deiner Kammer neu zur Prüfung anmelden.
Das heißt, du hast so viele Versuche, deine Prüfung zu bestehen, wie du brauchst – und wie es dein Geldbeutel zulässt. Denn bei jeder neuen Prüfungsanmeldung musst du auch die Prüfungsgebühr neu bezahlen. Diese liegt je nach Kammer zwischen 140€ und 200€.
Übrigens: Wenn du nur einen der beiden Prüfungsteile nicht bestanden hast, wird dir der bestandene Prüfungsteil angerechnet. Das heißt, du musst nicht jedes Mal die gesamte AEVO-Prüfung wiederholen.
Eine Ausnahme ist die erneute Anmeldung zur Prüfung. Wenn du in einem der beiden Prüfungsteile mehr als zweimal durchgefallen bist, musst du bei einer erneuten Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung beide Prüfungsteile wiederholen.
Damit du gar nicht erst in diese Situation kommst, haben wir dir die häufigsten Fehler in der AEVO-Prüfung und wie du sie vermeiden kannst einmal hier zusammengefasst.
Fazit
Insgesamt gibt es bei der Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung viel zu lernen und zu üben. Umso wichtiger ist es, dass du einen guten Überblick über alle Schritte hast, die du auf dem Weg zur erfolgreichen AEVO Prüfung gehen musst. Am besten gelingt das, wenn du dich mit anderen austauschst und gute Lernmaterialien nutzt. Unser AdA / AEVO Prüfungstrainer beinhaltet dazu alles, was du wissen musst. Schau gern mal rein 🙂
Wir hoffen, wir konnten dir mit diesem Überblick einige Fragezeichen nehmen. Wenn du noch weitere Fragen rund um die AEVO und die Ausbildereignungsprüfung hast, schreibe uns gern eine Nachricht!
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