Hast du schon einmal etwas vom Bayerischen Landespersonalausschuss gehört? Wenn du Interesse an einer Karriere im öffentlichen Dienst von Bayern hast, dann bist du bestimmt auf den Begriff LPA gestoßen. Dieser sorgt nämlich für eine einheitliche Durchführung der Auswahlprüfungen im öffentlichen Dienst Bayerns. Auf diese und weitere Informationen zum Landespersonalausschuss Bayern gehen wir in diesem Artikel näher ein. 

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Aufgaben des LPA

Zu den Hauptaufgaben des Landespersonalausschuss Bayern (LPA) gehört die gerechte und vor allem einheitliche Umsetzung aller beamtenrechtlichen Vorschriften. Darunter fallen außerdem faire Entscheidungen, wenn es um die generelle Einstellung von neuen Mitarbeitern und um deren Beförderungen geht. Damit alle Bewerber dieselben Chancen auf freie Stellen für Ausbildungen oder Studiengänge in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz haben, kümmert sich das LPA zudem um die Auswahlverfahren von staatlichen sowie kommunalen Behörden.

Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst Bayern

Je nach Schulbildung und Interesse kannst du entweder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, um im öffentlichen Dienst Bayerns eingesetzt zu werden. 

Ausbildung und Studium bei staatlichen Verwaltungen

Du hast zahlreiche Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium bei staatlichen Verwaltungen. Zu den staatlichen Verwaltungen gehören beispielsweise die Justizvollzugsanstalten und die Landratsämter und Regierungen.

Aus folgenden und weiteren Ausbildungsberufen der 2. Qualifikationsebene kannst du beispielsweise auswählen, wobei nicht jede Ausbildung jedes Jahr angeboten wird:

  • Verwaltungswirt in den Bereichen Allgemeine Innere Verwaltung, Kommunalverwaltung, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Forstverwaltung und in weiteren Spezialisierungen
  • Fachwirt in der Justiz
  • Regierungssekretär in einer Justizvollzugsanstalt
  • Finanzwirt in der Steuerverwaltung

Hinweis: Du interessierst dich für eine Ausbildung im Polizeivollzugsdienst Bayerns? Für den Bewerbungsprozess und das Auswahlverfahren ist nicht das Landespersonalausschuss Bayern, sondern die Bayerische Polizei zuständig. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Polizei Bayern und in unserem Artikel Polizei Einstellungstest Bayern.

Zu den Studiengängen bei staatlichen Verwaltungen gehören unter anderem folgende Fachrichtungen:

  • Diplom-Verwaltungswirt (FH) in zahlreichen Bereichen
  • Diplom-Rechtspfleger (FH) in der Justiz
  • Bibliothekar (BA) an wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Diplom-Archivar (FH) in der staatlichen Archivverwaltung

Ausbildung und Studium bei nichtstaatlichen Verwaltungen

Auch um eine Ausbildung oder ein Studium bei nichtstaatlichen Verwaltungen kannst du dich bewerben. Zu den nichtstaatlichen Verwaltungen gehören die Bezirke, Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und die einzelnen Städte Bayerns. Du kannst beispielsweise das Studium bei einer nichtstaatlichen Verwaltung absolvieren und im Anschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH) in der Kommunalverwaltung eingesetzt werden.

Bewerbungsprozess

Sowohl für eine Ausbildung, als auch ein Studium bei staatlichen oder nichtstaatlichen Verwaltungen hat der Landespersonalausschuss Bayern ein zentrales Auswahlverfahren entwickelt. In der Regel kannst du deine Bewerbung mindestens ein Jahr vor dem Einstellungstermin einreichen. Informiere dich jedoch auf der offiziellen Seite des LPA über die Bewerbungs- und Einstellungsfristen deiner Wunsch-Ausbildung oder deines Wunsch-Studiums. 

Für die meisten Ausbildungen und Studiengänge erfolgt die Bewerbung über das online Portal. Dort wirst du Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess geführt. Vor allem nichtstaatliche Verwaltungen ermöglichen jedoch oft nur schriftliche Bewerbungen per Post.

Im online Portal unter Auswahl der jeweiligen Ausbildung und des jeweiligen Studiengangs findest du genauere Informationen zu den einzureichenden Dokumenten.

Auswahlprüfung

Wenn deine Bewerbung vollständig ist und nichts gegen eine Einstellung im öffentlichen Dienst Bayerns spricht, wirst du zur Auswahlprüfung des LPA eingeladen.

In der Regel findet der Landespersonalausschuss Bayern Einstellungstest rund ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn beziehungsweise dem Studienbeginn statt. An etwa hundert verschiedenen Einrichtungen und Prüfungsorten schreiben alle Bewerber zeitgleich an einem Vormittag ihre Prüfung.

Auswahlprüfung für Ausbildungen

Inhaltlich geht es bei der schriftlichen Auswahlprüfung darum, dass du beweist einen Sachverhalt formal sowie sprachlich korrekt darstellen zu können. Außerdem werden deine logisch-schlussfolgernden Denkfähigkeiten überprüft sowie Grammatik, Rechtschreibung und Textverständnis. Zudem solltest du mit Fragen zur Allgemeinbildung rechnen. Darunter können beispielsweise die Themen Geographie, Geschichte, Wirtschaft, rechtliche Grundlagen und staatsbürgerliche Kenntnisse fallen.

Bewertung der Auswahlprüfung für Ausbildungen

Deine Antworten werden mittels Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl wird dann in eine Note mit zwei Kommastellen umgerechnet, wie zum Beispiel 2,00 oder 2,15.

Eine Besonderheit der Bewertung liegt darin, dass deine Schulnoten bestimmter Fächer in das Endergebnis miteinbezogen werden. Konkret geht es um die Schulnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Rechnungswesen. Je nachdem, ob du die Schule bereits abgeschlossen hast, oder du dich noch auf deinem Weg zum Abschluss befindest, können beispielsweise folgende Zeugnisse herangezogen werden:

  • Schulabschluss vor der Auswahlprüfung, wenn du deine Schule bereits abgeschlossen hast (z.B.: Mittlere Reife)
  • Schulabschluss nach der Auswahlprüfung, wenn du deine Schule noch nicht abgeschlossen hast (z.B.: Gymnasium; auch Halbjahreszeugnis kann akzeptiert werden)
  • Mehrere Schulabschlüsse, wenn du mehrere Abschlusszeugnisse besitzt (z. B.: Haupt- oder Mittelschule mit qualifizierendem Abschluss, mittlerer Schulabschluss, Hochschulreife)

Wichtig: Selbst wenn du über mehrere Zeugnisse verfügst, können immer nur die Noten von einem Zeugnis herangezogen werden. Du kannst beispielsweise nicht die Deutschnote von einem Zeugnis angeben und die Mathenote von einem anderen.

Rechne mit der Ergebnismitteilung etwa zwei bis drei Monate nach der Auswahlprüfung. Je nach erreichter Punktzahl wird dir eine bessere oder schlechtere Platzziffer zugewiesen. Außerdem wird dir mitgeteilt, für welche Ausbildungseinrichtungen du dich qualifiziert hast. Im Anschluss daran musst du an diese Einrichtung oder Einrichtungen gesonderte Bewerbungen abschicken und Vorstellungsgespräche wahrnehmen.

Auswahlprüfung für Studiengänge

Auch bei der Auswahlprüfung für Studiengänge geht es um deine Fähigkeiten in der Deutschen Sprache. Eine beliebte Aufgabe hierfür ist eine Textanalyse. Außerdem werden dir Fragen über deine Allgemeinbildung gestellt. Auch hier werden auf der offiziellen Seite des Landespersonalausschuss Bayern die Themen staatsbürgerliche Kenntnisse, Geschichte, Geographie, Wirtschaft und Recht genannt. Außerdem solltest du mit Fragen zu zeitgeschichtlichen Ereignissen im kulturellen sowie politischen Bereich rechnen. Natürlich musst du im öffentlichen Dienst logisch, strukturell und analytisch denken können, wozu dir ebenso Aufgaben gestellt werden.

Bewertung der Auswahlprüfung für Studiengänge

Die Aufgaben zu den oben genannten Themen werden mit Punkten bewertet. Im Anschluss wird die Gesamtpunktzahl wieder in Noten mit zwei Stellen hinter dem Komma umgerechnet.

Dein Gesamtergebnis ergibt sich aus dem Ergebnis der Auswahlprüfung sowie deinen Schulnoten eines deiner Zeugnisse. Für Studiengänge werden die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache herangezogen. Deine Deutsch- und Fremdsprachennote wird dabei jeweils einfach gewichtet. Deine Mathematiknote wird in dreifacher Gewichtung in dein Ergebnis eingerechnet. Somit ergibt sich folgende Berechnung für den Schulnotendurchschnitt:

  • Schulnotendurchschnitt = (Deutsch + Fremdsprache + (Mathematik x 3)) : 5

Dieser Schulnotendurschnitt spielt wiederum eine entscheidende Rolle beim Gesamtergebnis. Dort findet das Ergebnis der Auswahlprüfung eineinhalbfache Gewichtung und der Schulnotendurchschnitt einfache Gewichtung:

  • Gesamtnote = ((Note der Auswahlprüfung x 1,5) + Schulnotendurchschnitt) : 2,5

Je besser deine Gesamtnote ist, desto höher wirst du auf der Rangliste der Bewerber eingestuft. Jedoch musst du mindestens eine Gesamtnote von 4,00 erreichen, um überhaupt eine Chance auf eine Einstellung zu haben.

Mit der Ergebnismitteilung werden dir gleichzeitig jene staatlichen Verwaltungen genannt, bei denen du dich bewerben kannst. 

Vorbereitung auf den Landespersonalausschuss Bayern Einstellungstest

Das LPA selbst nennt einschlägig bekannte Fachbücher um sich umfassend auf die Prüfung vorzubereiten. Zudem gibt es Bücher, die sich mit den Auswahlverfahren der Vorjahre beschäftigen. Diese können dir einen guten Einblick geben, mit welchen Aufgaben du rechnen musst.

Wir empfehlen dir zudem mit online Testaufgaben die verschiedenen Themenbereiche zu üben. So machst du dich einerseits mit möglichen Testformaten vertraut und andererseits bereitest du dich inhaltlich auf den Test vor. Wiederhole auch unbedingt nochmals dein Wissen zu den Testthemen und bilde dich fort, wenn du merkst, dass noch Defizite bestehen. Besonders deine Kenntnisse der Deutschen Sprache solltest du unbedingt vor der Auswahlprüfung auffrischen.

Bei der Auswahlprüfung wirst du direkt mit deinen Mitbewerbern verglichen und nur die besten erhalten die Möglichkeit eine Ausbildung oder ein Studium im öffentlichen Dienst Bayerns zu absolvieren. Widme der Vorbereitung daher genug Zeit, um besser als deine Mitbewerber abschneiden zu können. Wir wünschen dir viel Glück!

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