Heute geht darum, welche Rolle Ausbildungsbeauftragte in einem Unternehmen haben und welche Aufgaben sie übernehmen. Ausbildungsbeauftragte unterstützen die Ausbilder bei ihrer Arbeit und sind auch gegenüber den Auszubildenden weisungsbefugt. Im Gegensatz zu den hauptverantwortlichen Ausbildern müssen sie keinen AEVO-Schein nachweisen.
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Welche Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, um ausbilden zu dürfen?
Wenn ein Betrieb ausbilden möchte, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss nachgewiesen werden können, dass der Betrieb in der Lage ist, alle Anforderungen zu erfüllen, die für die jeweilige Ausbildung wichtig sind. Wenn ein Betrieb bestimmte Inhalte nicht alleine abdecken kann, muss er mit anderen Betrieben kooperieren, die diese Bereiche abdecken. Wenn z. B. ein Betrieb, der Auszubildende im Bereich “Hotelfachmann” aufnehmen möchte, keine Küche hat und somit den Bereich “Restaurantfachmann” nicht abdecken kann, kann die Ausbildung nur angeboten werden, wenn dieser Betrieb mit einem Betrieb kooperiert, der im Bereich “Restaurantfachmann” ausbilden kann.
Wie viele Auszubildende dürfen in einem Betrieb eingestellt werden?
Damit eine hohe Qualität der Ausbildung gewährleistet werden kann, dürfen pro Fachkraft nur eine bestimmte Anzahl von Auszubildenden angenommen werden. Grundsätzlich gilt für Betriebe folgende Formel:
1-2 Fachkräfte = 1 Auszubildender
3-5 Fachkräfte = 2 Auszubildende
6-8 Fachkräfte = 3 Auszubildende
für alle weiteren je 3 Fachkräfte = 1 weiterer Auszubildender.
Die fachliche und persönliche Eignung von Ausbildungsbeauftragten
Als Fachkraft gelten der Ausbildende, der Ausbilder und der Ausbildungsbeauftragte, also alle Personen, die eine Ausbildung im entsprechenden Fachbereich absolviert haben und mindestens die doppelte Dauer der Ausbildungszeit bereits im Beruf tätig sind. Für den Beruf des Hotelfachmanns sind dies also mindestens 6 Jahre Berufserfahrung, die nachgewiesen werden müssen, um als Fachkraft zu gelten. Auch wenn Ausbildungsbeauftragte keine AEVO-Prüfung ablegen müssen, müssen sie dennoch ihre fachliche und persönliche Eignung nachweisen.
Das ist in §28 Abs. 3 BBiG** auch festgelegt:
Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den besonderen Voraussetzungen des § 30 die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist.
Ausbildungsbeauftragte: Aufgaben
Ausbildungsbeauftragte unterstützen die Ausbilder bei ihrer Arbeit. Die jeweiligen Aufgaben können von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Ausbildungsbeauftragte ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Ausbilder.
Dazu gehören z.B.:
- Die Zuweisung von Arbeitsaufgaben, die dem Ausbildungsstand des Azubis entsprechen
- Die regelmäßige Durchführung von Feedbackgesprächen, in denen die Lernfortschritte des Auszubildenden mit ihm besprochen werden
- Die Durchführung praxisbezogener Unterweisungen
- Die Beurteilung der Azubis und die Überlegung und Umsetzung verschiedener individueller Fördermöglichkeiten
- Die Durchführung von Lern- und Arbeitskontrollen
Ausbildungsbeauftragte: Mehr als nur ein Experte vom Fach
Auch der Ausbildungsbeauftragte kümmert sich nicht nur um die fachliche Ausbildung der Auszubildenden. Er ist auch persönlich für den Auszubildenden da. Das heißt, Ausbildungsbeauftragte sind nicht nur Fachexperten, sondern stehen den Auszubildenden auch immer als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Deshalb ist es auch für Ausbildungsbeauftragte wichtig, berufspädagogisch geschult zu sein, auch wenn sie keine AEVO-Bescheinigung haben. Dies kann z. B. durch regelmäßige Fortbildungen, Coachings oder die Bereitstellung von pädagogischer Fachliteratur gewährleistet werden.
Ausbildungsbeauftragte und Ausbilder: Was ist der Unterschied?
Obwohl Ausbildungsbeauftragte viele Aufgaben übernehmen, gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen Ausbildern und Ausbildungsbeauftragten.
Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass der Ausbilder die volle Verantwortung für die Ausbildung der Auszubildenden trägt. Das bedeutet, dass er für die Planung und Koordination der Ausbildung sowie für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Er ist auch derjenige, der im Ausbildungsvertrag steht und bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist. Ein Ausbilder benötigt außerdem den berufspädagogischen Nachweis in Form des AEVO-Scheins.
Ein Ausbildungsbeauftragter unterstützt den Ausbilder lediglich bei der Durchführung der Ausbildung unter der Verantwortung des Ausbilders. Das heißt, Ausbildungsbeauftragte unterstützen den Ausbilder insbesondere bei der Vermittlung und Umsetzung der Lernziele und Ausbildungsinhalte.
Fazit
Ausbildungsbeauftragte sind wichtige Stützen für die Betriebe und sorgen mit ihrer Arbeit dafür, dass die Qualität der Ausbildung der Auszubildenden auf einem hohen Niveau bleibt. Auch wenn sie oft als reine Hilfskräfte verkannt werden, ist ihre Arbeit von unschätzbarer Bedeutung. Sie stehen den Auszubildenden nicht nur fachlich zur Seite, sondern unterstützen auch die Persönlichkeitsbildung der Jugendlichen. Damit sichern sie langfristig den Nachwuchs und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.