Tattoos und Piercings bei der Bundeswehr

Seit den 1960er Jahren gibt es beim Militär den sogenannten Haar- und Barterlass, der seitdem immer wieder überarbeitet wurde. Früher wurden darin nur Richtlinien für die Frisur und das Barttragen festgelegt. Seit 2014 sind auch Richtlinien bezüglich Tattoos und Piercings darin zu finden. Die genauen Vorschriften findet man in der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-2630/1 „Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr”.

Aber wozu das Ganze? Bundeswehrsoldaten repräsentieren durch ein einheitliches und korrektes Erscheinungsbild den Staat in der Öffentlichkeit – im Inland sowie im Ausland. Deshalb muss die freie Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes in den Hintergrund treten, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Bundeswehr zu garantieren.

Demnach dürfen auch Tattoos und Piercings das Erscheinungsbild nicht stören. Wie das bei der Bundeswehr gehalten wird, schauen wir uns jetzt im Detail an.

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Dienstanweisungen zu Tattoos und Piercings

In den Zentralen Dienstvorschriften findet man dazu die genauen Dienstanweisungen unter „Körpermodifikationen und Körperbemalungen”.

Unter einer Körpermodifikation versteht man einen Eingriff, der medizinisch nicht notwendig ist und deshalb nur zu dekorativen Zwecken dient. Meistens werden diese Eingriffe an der Haut vorgenommen, aber auch an Zähnen oder Knochen. Manchmal wird zudem das darunter liegende Knorpel- und Fettgewebe mit einbezogen. Zu diesen Modifikationen zählen Tattoos und Piercings, aber auch Brandings, Zahnveränderungen, Implantate und Ziernarben. Die meisten Modifikationen können entweder gar nicht oder nur schwer rückgängig gemacht werden. Vor allem sichtbare Körpermodifikation können zum Ausschluss von bestimmten Dienstverwendungen führen.

Körperbemalungen wiederum verzieren den Körper nur temporär und verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder. Das sind zum Beispiel Henna-Tattoos oder Airbrushs. Unter bestimmten Umständen sind also Tattoos, Piercings und andere Körpermodifikationen und -Bemalungen erlaubt, aber es müssen dabei einige Kriterien erfüllt werden:

  • Tattoos dürfen die Menschenwürde nicht verletzen und dürfen nicht den Normen und Werten des deutschen Grundgesetzes oder den strafrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Diskriminierende und pornografische Motive sind also bei der Bundeswehr verboten.
  • Beim Tragen der Uniform müssen sichtbare Tattoos in der Öffentlichkeit dezent abgedeckt werden, wie zum Beispiel mit einer Abdeckcreme. Das gilt insbesondere für den Kopf- und Halsbereich bis zum Hemdkragen, die Unterarme und die Hände. Innerhalb militärischer Bereiche, auf Schiffen und in Luftfahrzeugen der Bundeswehr müssen die Tattoos während des Dienstes nicht abgedeckt werden. Die Abdeckpflicht entfällt zudem beim Tragen eines Sport- oder Badeanzuges.
  • Piercings und andere Körpermodifikationen dürfen weder die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken, noch die Bedienung von Waffen, Ausrüstung und Geräten beeinträchtigen.
  • Sind Piercings sichtbar, wenn man die Uniform trägt, müssen sie abgenommen werden. Das gilt für den gesamten Kopfbereich inklusive den Mundinnenraum, den Halsbereich bis zum Hemdkragen und die Unterarme inklusive den Händen.
  • Da Schmuckimplantate und Magnetimplantate nicht abgenommen werden können, sind diese nicht zulässig.

Es gibt also für Tattoos und Piercings kein grundsätzliches Verbot bei der Bundeswehr. Wichtig bei Piercings ist, dass sie nicht sichtbar sind und abgenommen werden können. Auch wenn zum Beispiel Brust- und Bauchnabelpiercings nicht verboten sind, stellen sie eine große Verletzungsgefahr dar. Deshalb empfehlen wir dir, auch diese vor Dienstantritt abzunehmen.

Weitere Punkte, die wichtig für das äußere Erscheinungsbild sind

Auch wenn es in diesem Artikel vor allem um Tattoos und Piercings geht, sind noch weitere Punkte bezüglich des Erscheinungsbildes wichtig. Deshalb möchten wir dir diese nachfolgend kurz aufzeigen.

Haar- und Barttracht

Die Haare von Soldaten und Soldatinnen dürfen nicht auffällig im Schnitt, in der Form oder in der Farbe sein. Irokesenschnitte oder pinke Haare sind also beispielsweise untersagt. Weitere Regeln gelten entweder nur für Soldatinnen oder für Soldaten.

Soldatinnen dürfen lange Haare tragen. Wenn die Haare bei einer geraden Körper- und Kopfhaltung die Schultern berühren, müssen sie die Haare im Hinterkopf zu einem Zopf zusammenbinden oder hochstecken. Die Haare dürfen die Augen nicht bedecken.

Für Soldaten ist das Tragen von langen Haaren untersagt. Die Haare dürfen Augen und Ohren nicht bedecken und sie dürfen bei einer aufrechten Körper- und Kopfhaltung weder den Uniform-, noch den Hemdkragen berühren.

Möchte sich ein Soldat einen Bart wachsen lassen, kann er das nur während seines Urlaubes tun. Im Dienst muss der Bart gestutzt und gepflegt gehalten werden. Ein Bart darf die militärische Ausrüstung in ihrer Funktionalität nicht behindern.

Kosmetik

Kosmetik ist dezent und natürlich aufgetragen erlaubt. Auffallende Kosmetik ist jedoch untersagt. So ist es also zum Beispiel erlaubt, Tattoos mit Abdeckstiften abzudecken. Ein knallroter Lippenstift kommt aber nicht in Frage.

Fingernägel

Soldatinnen und Soldaten müssen ihre Fingernägel kurz halten. Nur so kann eine Einschränkung beim Bedienen der Ausrüstung verhindert werden. Bis auf Klarlack dürfen keine Farblacke und Verzierungen, wie zum Beispiel Glitzer oder Nagelbilder auf die Nägel aufgetragen werden.

Schmuck

Das Tragen von dezentem Schmuck ist unter bestimmten Umständen möglich. So dürfen Soldatinnen und Soldaten jeweils zwei Fingerringe tragen. Soldaten dürfen Manschettenknöpfe und Krawattennadeln tragen und Soldatinnen einen dezenten Ohrstecker je Ohrläppchen.

Sogar das Tragen eines Tunnel im Ohr ist möglich. Dies ist aber nur zulässig, wenn der Tunnel durch eine hautfarbene Abdeckung vollständig verdeckt werden kann. Der Durchmesser der Abdeckung darf dabei nicht größer als 15 mm sein.

Accessoires

Auch hier gibt es bei der Bundeswehr genaue Vorschriften. Wie bei allen vorherigen Punkten wird großer Wert auf die Dezentheit gelegt. Die Regelung für etwaige andere Accessoires, die folgend nicht genannt werden, übernimmt der zuständige Vorgesetzte.

Sehhilfen und Sonnenbrillen

Farbe und Form muss dezent und Gläser dürfen nicht verspiegelt sein. Wenn Sonnenbrillen in irgendeiner Form nicht zum Anzug passen, können Vorgesetzte das Tragen solcher zeitlich und räumlich befristen.

Taschen und Koffer

Bei Erhalt der Grundausstattung händigt dir die Bundeswehr unter anderem Rucksäcke und Taschen aus. Neben diesen darfst du auch eigene Koffer, Taschen und Rucksäcke mitführen. Diese müssen aber in dezenten Farben und Formen gehalten sein. Hüft- und Gürteltaschen sind nicht erlaubt.

Kopfhörer

Kopfhörer dürfen nur getragen werden, wenn diese für den Dienst erforderlich sind. Ohrhörer dürfen nur getragen werden, wenn der Einsatz dieser den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entspricht und diese in dezenter Farbe und Ausführung gehalten sind. So dürfen sie zum Beispiel bei der Bahnfahrt benutzt werden, beim Gehen durch die Fußgängerzone aber nicht.

Regenschirme

Zulässige Farben für Regenschirme sind schwarz und dunkelblau. Sie dürfen nicht bedruckt und müssen schlicht gestaltet sein. 

Zusammenfassung über Tattoos und Piercings

Im Allgemeinen müssen Accessoires, Tattoos und Piercings bei der Bundeswehr dezent sein. Motive, Muster und Symbole dürfen weder Tatbestände des Strafrechts erfüllen, noch im Widerspruch zu Werten und Normen des Grundgesetzes oder dem Soldatengesetz stehen. Wenn Tattoos oder andere Körpermodifikationen und -Verzierungen diesen Dienstanweisungen also nicht widersprechen, stellen sie kein Hindernis für dich dar, um bei der Bundeswehr aufgenommen zu werden.

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