Die Bundeswehr ist eine der größten Arbeitgeber in Deutschland und bietet eine Vielzahl von Berufen und Karrieremöglichkeiten. Doch wie sieht es mit dem Bundeswehr Gehalt aus und haben sogenannte Bundeswehr Erfahrungsstufen damit zutun? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf diese Bundeswehr Erfahrungsstufen und beleuchten, wie man in diese aufsteigen kann.

Das System hinter den Bundeswehr Erfahrungsstufen

Die Bundeswehr, als Arbeitgeber, hat ein System von Erfahrungsstufen etabliert, das die Dienstzeit und Erfahrung eines jeden Soldaten innerhalb ihrer Laufbahn reflektiert. Diese Bundeswehr Erfahrungsstufen sind in der Bundesbesoldungsordnung verankert und bilden die Grundlage für die Besoldung. Mit steigender Dienstzeit erhöht sich auch die Erfahrungsstufe, was sich wiederum positiv auf das Grundgehalt auswirkt. Es ist wichtig anzumerken, dass die Erfahrungsstufen unabhängig vom erreichten Dienstgrad sind und für alle Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte gelten, unabhängig von ihrer jeweiligen Position.

Der Weg zu höheren Erfahrungsstufen in der Bundeswehr

Der Aufstieg in höhere Erfahrungsstufen erfolgt nach bestimmten Dienstzeiten, in denen bestimmte Leistungen erbracht wurden. Diese Dienstzeiten werden als Erfahrungszeiten bezeichnet. Bei Beginn deiner Dienstbezüge wird das Grundgehalt normalerweise auf Stufe 1 festgesetzt. Es kann Ausnahmen geben, wenn Erfahrungszeiten angerechnet oder eine andere Bewertung des Grundgehalts vorgenommen werden. Die Zuordnung zu einer Bundeswehr Erfahrungsstufe erfolgt rückwirkend zum ersten Tag des Monats, in dem die Ernennung wirksam wurde. Als Erfahrungszeit wird die gesamte Zeit seit der Einstellung angerechnet.

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Ab dem 01.01.2016 wurden die Bundeswehr Erfahrungsstufen der Grundgehälter für Soldaten durch das siebte “Besoldungsänderungsgesetz” neu strukturiert. Die bisherige Regelung, die den Beginn des Stufenaufstiegs mit Vollendung des 21. Lebensjahres vorgesehen hat, wurde dadurch abgeschafft. Hiermit erreichen junge Soldaten nun früher die zweite Erfahrungsstufe. Zudem werden langjährige Dienstleistende schneller in höhere Stufen befördert, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe vier bzw. ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Das bedeutet, dass die Laufzeiten der Stufen an die der Beamten angepasst wurden.

Der Aufstieg in die Bundeswehr Erfahrungsstufen

Da die Erfahrungsstufen seit 2016 gelten, setzen Soldaten, die bereits vor 2016 im Dienst waren, ihren Aufstieg mit ihrer bisher erreichten Stufe und der darin erworbenen Erfahrungszeit fort.

Man muss dabei beachten, dass in Bundeswehr Erfahrungsstufen in der Regel nur Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten eingestuft werden. Freiwillige Wehrdienstleistende werden nicht nach der Besoldungstabelle der Bundeswehr entlohnt.

Leistung als Entscheidungsfaktor für den Aufstieg

Wie oben schon erwähnt ist die Leistung entscheidend für den Aufstieg in eine höhere Erfahrungsstufe. Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A, die kontinuierlich herausragende Leistungen erbringen, können für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe erhalten (Leistungsstufe).

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Die Bundeswehr Leistungsbewertung

Wenn festgestellt werden sollte, dass die Leistungen eines Soldaten nicht den Anforderungen seines aktuellen Dienstpostens entsprechen, verbleibt er in seiner aktuellen Grundgehaltsstufe. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage einer Leistungseinschätzung, Leistungsbewertung oder Beurteilung. Wenn die Leistungseinschätzung oder Beurteilung älter als zwölf Monate ist, wird eine aktuelle Einschätzung oder Beurteilung erstellt. Bei der Bewertung können zudem nur die Leistungen berücksichtigt werden, die vor der Bewertung erbracht wurden.

Wenn durch eine zusätzliche Leistungseinschätzung festgestellt wird, dass die Leistungen eines Soldaten wieder den Anforderungen entsprechen, die mit seinem aktuellen Dienstposten verbunden sind, erfolgt der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe ab dem ersten Tag des Monats, in dem diese Feststellung erfolgt ist. Wenn anschließend festgestellt wird, dass der Soldat Leistungen erbringt oder erbracht hat, die die Anforderungen seines Dienstpostens erheblich übertreffen, wird der erfasste Zeitraum nicht nur als laufende Erfahrungszeit betrachtet, sondern auch so angerechnet, dass er einen früheren Aufstieg in der Stufe entsprechend mindert.

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