Die Besoldung bei der Bundeswehr
Die Bundeswehr liegt laut des aktuellen Trendence Schülerbarometers auf Platz zwei der attraktivsten Arbeitgeber. Kein Wunder, denn neben einem zukunftssicheren Arbeitsplatz bietet die Bundeswehr ihren Mitarbeitern eine Vielzahl von Vorteilen. Dazu gehört eine kostenlose medizinische Versorgung, verschiedene Studienmöglichkeiten und Förderprogramme, eine umfassende Ausbildung und interessante Berufe. Nicht zuletzt zahlt dir die Bundeswehr ein sehr gutes und geregeltes Einkommen. Hinzu kommen Zulagen für die verschiedensten Berufe oder auch Auslandseinsätze. Aber wie ist das Gehalt genau strukturiert? Bekommst du Gehalt beim Freiwilligen Wehrdienst? Erhält man bei der Bundeswehr Rente? Alles zur Besoldung bei der Bundeswehr erfährst du in diesem Artikel.
Die Gehaltsstruktur
Das Gehalt eines Soldaten wird Sold genannt. Dieses Wort leitet sich von dem Begriff „solidus” ab, einer Goldmünze, die im Jahr 309 vom römischen Kaiser Konstantin dem Großen eingeführt wurde. Heute besteht das Gehalt eines Soldaten natürlich nicht mehr aus Goldmünzen.
Die Gehälter der Bundeswehr sind im Bundesbesoldungsgesetz geregelt, das die Besoldung von allen Beamten des öffentlichen Dienstes beinhaltet. Hier sind in der sogenannten Bundesbesoldungsordnung A und B die Gehaltstabellen für Soldaten und Beamte der Bundeswehr erfasst.
Die Höhe des Grundgehalts richtet sich danach, welchen Dienstgrad du hast und welche Erfahrungsstufe du hast. Für besondere Leistungen, Familienstand und Kinder, bestimmte Berufe und höhere Ämter gibt es außerdem Zulagen. Diese werden auf dein monatliches Gehalt aufgeschlagen.
Bundesbesoldungsordnung A
Die Gehälter in der Bundesbesoldungsordnung A werden in 14 Gruppen von A 3 bis A 16 unterteilt, in denen es jeweils acht Gehaltsstufen gibt. Die Gruppen A 3 bis A 6 sind für die Berufe des einfachen Dienstes vorgesehen. Im niedrigsten Dienstgrad A 3 sind zum Beispiel Panzerschützen, Funker, Schützen und Matrosen eingruppiert. Das Mindestgehalt hier liegt bei 2.301,21 Euro brutto (ohne Zulagen). Bei den nachfolgend angegebenen Gehältern handelt es sich jeweils um Bruttobeträge, wenn nichts anderes angegeben ist.
Die Bezahlung des mittleren Dienstes beginnt mit der Gruppe A 6. Du kannst hier je nach Leistung und Dienstjahren bis zur Gruppe A 9 aufsteigen. Berufe des mittleren Dienstes sind zum Beispiel Stabsunteroffizier, Feldwebel oder Leutnant. Das höchstmögliche Gehalt ohne Zulagen in der Gruppe A 9 liegt bei 3.754,27 Euro.
Berufe des gehobenen Dienstes kommen in die Gruppen A 9 bis A 13. Das sind zum Beispiel Kapitän, Oberleutnant, Hauptmann oder Stabsarzt. Ein Gehalt von mindestens 2.897,87 Euro ohne Zulagen ist hier möglich.
Im höheren Dienst erfolgt die Besoldung nach den Gruppen A 13 bis A 16. Hier sind unter anderem die Berufe Kapitän zur See oder Flottenarzt angesiedelt. Das Maximalgehalt der Gruppe A 16 liegt bei 7.841,28 Euro ohne Zulagen.
Die zivilen Berufe und Studiengänge bei der Bundeswehr werden übrigens ebenso in den niedrigen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst eingeteilt. Die Besoldungsgruppen gelten hier genauso.
Nachfolgend findest du alle Besoldungsgruppen mit dem jeweiligen Mindest- und Maximalgehalt:
- Besoldungsgruppe A 3: Stufe 1 2.301,21 Euro / Stufe 8 2.614,10 Euro
- Besoldungsgruppe A 4: Stufe 1 2.349,36 Euro / Stufe 8 2.716,73 Euro
- Besoldungsgruppe A 5: Stufe 1 2.367,07 Euro / Stufe 8 2.810,47 Euro
- Besoldungsgruppe A 6: Stufe 1 2.417,74 Euro / Stufe 8 2.954,88 Euro
- Besoldungsgruppe A 7: Stufe 1 2.538,10 Euro / Stufe 8 3.201,92 Euro
- Besoldungsgruppe A 8: Stufe 1 2.685,05 Euro / Stufe 8 3.476,83 Euro
- Besoldungsgruppe A 9: Stufe 1 2.897,87 Euro / Stufe 8 3.754,27 Euro
- Besoldungsgruppe A 10: Stufe 1 3.103,83 Euro / Stufe 8 4.207,09 Euro
- Besoldungsgruppe A 11: Stufe 1 3.545,48 Euro / Stufe 8 4.691,22 Euro
- Besoldungsgruppe A 12: Stufe 1 3.801,25 Euro / Stufe 8 5.166,19 Euro
- Besoldungsgruppe A 13: Stufe 1 4.457,62 Euro / Stufe 8 5.731,19 Euro
- Besoldungsgruppe A 14: Stufe 1 4.584,18 Euro / Stufe 8 6.233,61 Euro
- Besoldungsgruppe A 15: Stufe 1 5.603,31 Euro / Stufe 8 7.038,72 Euro
- Besoldungsgruppe A 16: Stufe 1 6.181,40 Euro / Stufe 8 7.841,28 Euro
(gültig ab 1. März 2020)
Bundesbesoldungsordnung B
In der Bundesbesoldungsordnung B gibt es elf Gruppen, für die ein Festgehalt bezahlt wird. Das heißt, du bekommst hier keine höheren Einstufungen nach einigen Jahren. In einigen Bundesländern weicht die Anzahl der Gruppen etwas ab.
Die hier angesiedelten Berufe sind zum Beispiel Oberst, Flottenarzt, Brigadegeneral, Admiral oder der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages. Teilweise können auch die Positionen des gehobenen Dienstes in der Gruppe A 16 in der Bundesbesoldungsordnung B eingruppiert sein.
Dies sind die Festgehälter der Besoldungsgruppe B:
- Besoldungsgruppe B 1: 7.038,72 Euro
- Besoldungsgruppe B 2: 8.176,63 Euro
- Besoldungsgruppe B 3: 8.658,13 Euro
- Besoldungsgruppe B 4: 9.161,83 Euro
- Besoldungsgruppe B 5: 9.739,93 Euro
- Besoldungsgruppe B 6: 10.289,32 Euro
- Besoldungsgruppe B 7: 10.819,10 Euro
- Besoldungsgruppe B 8: 11.373,67 Euro
- Besoldungsgruppe B 9: 12.061,37 Euro
- Besoldungsgruppe B 10: 14.197,53 Euro
- Besoldungsgruppe B 11: 14.808,25 Euro
(gültig ab 1. März 2020)
Besoldung im Freiwilligen Wehrdienst
Der Freiwillige Wehrdienst (FWD) steht allen Männern und Frauen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr offen. Du hast hier den Vorteil, die Arbeit bei der Bundeswehr besser kennenzulernen, ohne dich für mehrere Jahre zu verpflichten. Auch dein Engagement beim FWD wird mit einem Gehalt abgegolten.
Du kannst im FWD unterschiedliche Dienstgrade einschlagen. Diese werden ebenfalls nach ihrer Wertigkeit vergütet. Im untersten Dienstgrad erhältst du 1.500 Euro monatlich. Dies sind zum Beispiel folgende Berufe: Grenadier, Matrose, Jäger, Panzerjäger oder Funker. Als Gefreiter bekommst du 1.550 Euro, als Obergefreiter 1.650 Euro und als Hauptgefreiter 1.900 Euro.
Im FWD darfst du an Auslandseinsätzen teilnehmen und erhältst dafür eine zusätzliche monatliche Auslandsvergütung. In Berufen des untersten Dienstgrades und als Gefreiter bekommst du 305 Euro pro Monat zusätzlich. Als Hauptgefreiter oder Obergefreiter erhältst du 350 Euro monatlich extra.
Darüber hinaus darfst du kostenlos mit dem Zug zwischen deinem Wohnort und deinem Standort fahren. Die truppenärztliche Versorgung ist im FWD ebenfalls kostenlos. Du zahlst also keine Krankenversicherungsbeiträge. Hast du außerdem Kinder, bekommst du pro Kind einen Zuschlag von 100 Euro monatlich. Wenn du deinen FWD nach mehr als sechs Monaten beendest, bekommst du ein Entlassungsgeld von 100 Euro pro Dienstmonat.
Zulagen und Zuschläge
Zum Grundgehalt zahlt dir die Bundeswehr unter bestimmten Voraussetzungen weitere Zuschläge und Zulagen. Diese werden in den meisten Fällen als monatliche Pauschalbeträge ausgezahlt. Einige wenige Zulagen werden pro Einsatz oder pro Stunde gezahlt.
Der Familienzuschlag
Familien werden bei der Bundeswehr durch einen Familienzuschlag gefördert. Die Höhe ist abhängig von deinen Familienverhältnissen und in zwei Stufen unterteilt.
In Stufe 1 beträgt der Familienzuschlag 149,36 Euro. Dieser wird an verheiratete Soldaten und Beamte und zum Unterhalt verpflichtete, geschiedene Soldaten und Beamte mit zu berücksichtigenden Kindern ausgezahlt.
Stufe 2 berücksichtigt alle Personen aus Stufe 1, die Kinder im Haushalt und somit Anspruch auf Kindergeld haben. Bei einem Kind im Haushalt wird ein Familienzuschlag von 277,02 Euro monatlich ausgezahlt. Für das zweite Kind erhöht sich die Pauschale um monatlich 127,66 Euro und für das dritte Kind sogar um 397,74 Euro monatlich. Die Beiträge unterscheiden sich für einige Dienstgrade der Bundesbesoldungsordnung A.
Amtszulagen
Bestimmte Beamte bekommen eine monatliche Amtszulage, wenn sie eine herausgehobene Funktion bei der Bundeswehr haben. Sie wird mit dem Grundgehalt ausgezahlt und wird auch auf das Ruhegehalt angerechnet. Ein Gefreiter des Dienstgrades A 3 erhält beispielsweise 40,39 Euro mehr, während ein Oberfeldwebel des Dienstgrades A 7 53,86 Euro dazu bekommt. Deutlich höher fällt der Zuschlag dagegen bei einem Oberstabsfeldwebel mit dem Dienstgrad A 9 aus. In dieser Position bekommst du sogar 322,88 Euro Amtszulage.
Zulagen für weitere Berufe
Viele Berufe der Bundeswehr verlangen alles von dir ab. Daher bekommst du in diesen Positionen zusätzliche Stellen- oder Erschwerniszuschläge gezahlt. Dazu zählen zum Beispiel Berufe in der militärischen Luftfahrt, im medizinischen und maritimen Bereich, Fallschirmspringer und Bergführer.
Auch Soldaten, die eine Spezialausbildung absolviert haben, erhalten eine monatliche Zulage. Wenn du nachts, an Wochenenden und Feiertagen arbeitest, erhältst du einen Zuschlag pro geleisteter Stunde.
Auslandsverwendungszuschlag
Wenn du im Rahmen deiner Bundeswehrlaufbahn einen Einsatz im Ausland hast, wirst du dafür entsprechend vergütet und erhältst einen sogenannten Auslandsverwendungszuschlag (AVZ). Dieser Zuschlag ist steuerfrei und wird pro Einsatztag im Ausland berechnet.
Die Höhe dieses Zuschlages richtet sich nach dem Einsatzort und den zu erwartenden Gefahren vor Ort. Jeder Einsatz erhält eine sogenannte AVZ-Stufe, die vom Bundesministerium für Verteidigung vorgegeben wird. Es gibt insgesamt sechs Stufen, in denen die Verhältnisse eingestuft werden können. In Stufe 1 beträgt der aktuelle Zuschlag 30 Euro pro Tag und in Stufe 6 erhält man 110 Euro pro Tag. Diese höchste Stufe wird gewährt für Einsätze unter kriegsähnlichen Bedingungen oder extremen Gesundheitsgefährdungen, wie zum Beispiel bei Ebola.
Beispielgehälter
Wie die Besoldung bei der Bundeswehr aussehen kann, wirst du anhand dieser Beispiele sehen. Die Beispiele berücksichtigen den Familienzuschlag und gegebenenfalls Amtszulagen:
Dienstgrad A 3 (Beispiel: Grenadier)
- Alter: 26 Jahre
- Erfahrungsstufe drei
- Familienstand: verheiratet, keine Kinder
- Gehalt: 2.554,43 Euro brutto, 2.429,69 Euro netto
Dienstgrad A 9 (Beispiel: Oberstabsfeldwebel)
- Alter: 28 Jahre
- Erfahrungsstufe fünf
- Amtszulage: Ja
- Familienstand: verheiratet, keine Kinder
- Gehalt: 3.916,10 Euro brutto, 3.393,24 Euro netto
Dienstgrad A 16 (Beispiel: Kapitän zur See)
- Alter: 45 Jahre
- Erfahrungsstufe acht
- Familienstand: verheiratet, 1 Kind
- Gehalt: 8.118,30 Euro brutto, 6.247,20 Euro netto
Abzüge
Soldaten sind während der Dienstzeit nicht krankenversicherungspflichtig. Stattdessen erhalten sie eine unentgeltliche medizinische Versorgung direkt durch die Bundeswehr. Es entfallen zudem die Sozialversicherungsbeiträge, wie Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Lediglich die Lohnsteuer fällt an. Du bist allerdings verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen und musst die Kosten dafür selbst tragen.
Die Rentenversicherungsbeiträge werden von der Bundeswehr nachträglich gezahlt, sobald du aus der Bundeswehr ausscheidest und in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eintrittst.
Absicherung nach dem Dienst
Für jeden geht der Dienst bei der Bundeswehr einmal zu Ende. Damit der Übergang in das zivile Leben einfacher verläuft, zahlt die Bundeswehr verschiedene Hilfsleistungen. Welche Leistung dir zusteht, hängt von deiner Laufbahn ab.
Als Soldat auf Zeit hast du Anspruch auf Übergangsbeihilfe ab einem Wehrdienstzeitraum von mindestens sechs Monaten. Diese wird einmalig gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Wehrdienstes und deines letzten Gehalts. Außerdem gibt es noch die sogenannten Übergangsgebührnisse. Dies ist eine monatliche Zahlung, die zeitlich befristet gezahlt wird. Wenn du mindestens vier Jahre bei der Bundeswehr warst, hast du Anspruch auf diese Leistung. Sie beträgt 75% deines letzten Gehalts. Wenn du im Anschluss an deinen Wehrdienst an einer geförderten Bildungsmaßnahme teilnimmst, bekommst du nochmal 25% Zuschuss.
Als Berufssoldat hast du keinen vorgegebenen Wehrdienstzeitraum, sondern du trittst ab einer bestimmten Altersgrenze in den Ruhestand ein. Du bekommst dann ein sogenanntes Ruhegehalt, was mit der Rente vergleichbar ist. Die Höhe richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Guter Verdienst bei der Bundeswehr
Die Bundeswehr zählt zu den beliebtesten Arbeitgebern in Deutschland. Einer der Hauptgründe dafür ist wohl das äußert attraktive Gehalt und die vielen Zulagen. Allerdings musst du dafür auch etwas leisten. Je höher dein Gehalt ist, desto höher ist auch die Verantwortung, die du trägst. Auch bei einem Auslandseinsatz zahlt die Bundeswehr gutes Geld, aber dafür setzt du dich auch einem gewissen Risiko aus. Wenn dir das bewusst ist und du dich der Verantwortung gewachsen fühlst, kannst du es bei der Bundeswehr weit bringen und ein sehr gutes Gehalt erhalten.
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Quellen
Bundesbesoldungsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/index.html#BJNR011740975BJNE010957116
Besoldungstabellen: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/besoldungstabelle-grundgehaelter-soldaten-beamte
Besoldung des Freiwilligen Wehrdienstes: https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/dienstgrade-laufbahnen-bundeswehr/freiwilliger-wehrdienst
Bezügerechner: https://bezuegerechner.bva.bund.de/rechner.php