Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Urkunde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen muss. Dieses Zeugnis bestätigt zum einen die Mitarbeit des Angestellten innerhalb eines gewissen Zeitraums, und zum anderen beschreibt es die Aufgabengebiete des Arbeitnehmers. Bei einem ausführlichen Arbeitszeugnis sind noch weitere Informationen über beispielsweise die Leistung des Mitarbeiters enthalten.

Wir helfen dir dein Arbeitszeugnis zu entschlüsseln

Deine Beurteilung kann darüber entscheiden, ob du den neuen Job, für den du dich eventuell beworben hast, bekommst oder nicht. Arbeitszeugnisse müssen zwar wohlwollend und ehrlich geschrieben sein. Doch nicht immer sind sie von anerkennender und erfreulicher Bedeutung, wie es sich vielleicht im ersten Moment anhört. Mit der Zeit hat sich eine Art Geheimsprache entwickelt, auf welche die Arbeitgeber gerne zurückgreifen. So können sie schlechte Kritik schön verpacken, ohne dass man diese als solche wahrnimmt.

Deshalb helfen wir dir, dein Zeugnis richtig zu verstehen, um es anschließend verbessern zu können. Du wirst staunen, wie viele versteckte Informationen hinter ein paar fehlenden oder hinzugefügten Worten verborgen sein können.

Vielleicht möchtest du dein Arbeitszeugnis auch selbst schreiben? Manche Arbeitgeber sparen sich die Mühe und überlassen diese Aufgabe dem Angestellten. Dies ist zwar einerseits ein großer Vertrauensbeweis des Arbeitgebers, erfordert aber andererseits auch eine gewisse Fähigkeit zur Selbsteinschätzung. In jedem Fall bietet das Selbstschreiben die perfekte Gelegenheit, das Zeugnis so auszulegen, dass es genau auf nachfolgende Stellen passt. Dabei solltest du aber wichtige Dinge beachten. Was in ein Arbeitszeugnis reinmuss und wie du die passenden Formulierungen findest, kannst du unserem anschließenden Beitrag entnehmen.

Inhalt und Gliederung eines Arbeitszeugnisses

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Letzteres enthält neben persönlichen Daten sowie Art und Dauer der Tätigkeit auch weitere Informationen zur Leistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers. Diese anschließenden Angaben solltest du in einem professionellen qualifizierten Arbeitszeugnis aufführen und dabei auch richtigerweise die Reihenfolge einhalten.

  • Briefkopf (oder Briefpapier des Unternehmens)
  • Überschrift
  • Personenbezogene Daten des Arbeitnehmers
  • Unternehmensbeschreibung
  • Tätigkeitsbeschreibung/Aufgabengebiet
  • Leistungsbeurteilung
  • Herausragende Erfolge
  • Leistungszusammenfassung
  • Verhaltensbewertung
  • Ausstellungsgrund
  • Schlussformel
  • Ort, Datum, Unterschrift

Briefkopf

Im Briefkopf sollten die Daten über das Unternehmen stehen. Angaben wie der Name und die Anschrift deines Arbeitgebers sollten keineswegs fehlen. Im besten Fall hast du ein Firmenpapier, auf dem ebenso ein Firmenlogo zu sehen ist.

Überschrift

Der Betreff des Schreibens ist die Überschrift. Je nachdem, was für eine Art von Zeugnis ausgestellt wird, sollte der entsprechende Titel wie z. B. „Arbeitszeugnis” gewählt werden.

Welche weiteren Zeugnisarten es gibt, kannst du weiter unten lesen.

Personenbezogene Daten

Als einleitenden Satz werden neben deinem vollständigen Namen und Geburtsdatum auch die Berufsbezeichnung und der Beschäftigungszeitraum angegeben. Eine solche Einleitung könnte wie in folgendem Beispiel lauten:

„Herr Max Mustermann, geboren am 24.04.1996 ist in der Zeit vom 01.09.2014 bis zum 16.06.2017 in unserem Unternehmen zum Mechatroniker ausgebildet worden. Nach erfolgreichem Abschluss übernahmen wir ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, in welchem er bis zum 31.03.2021 beschäftigt wurde.”

Unternehmensbeschreibung

Dann folgt normalerweise eine kurze Beschreibung über das Unternehmen, in welchem du angestellt warst. Den Firmennamen, welcher Branche das Unternehmen angehört und dessen Spezialgebiet sollten enthalten sein. Ebenso wird gerne das Gründungsjahr, die verschiedenen Standorte mit Hauptsitz oder die Anzahl der Mitarbeiter angegeben. Viele Unternehmen nutzen diese Beschreibung auch als kleine Selbstvermarktung. Die ganze Firmengeschichte zu erwähnen oder den Kundenstamm aufzulisten, wäre allerdings etwas übertrieben, da es schließlich um den Angestellten geht und nicht um das Unternehmen. Das nachfolgende Exempel enthält die wichtigsten Informationen:

„Die Musterfirma GmbH mit Hauptsitz in Musterstadt ist auf die Herstellung und den Vertrieb von Kunststoffteilen für die Lebensmittelindustrie spezialisiert. Seit 1979 wächst unser Unternehmen stetig und beschäftigt derzeit 153 Mitarbeiter.”

Tätigkeitsbeschreibung

Hier werden die Tätigkeiten erwähnt, die in deinem Aufgabenbereich lagen. Dabei solltest du allerdings nicht jede kleinste Nebentätigkeit aufführen und auch nur jene Aufgaben, welche regelmäßig ausgeübt wurden und berufsrelevant sind. Die wichtigsten Aufgaben, welche z. B. besondere Fertigkeiten aufzeigen, werden zuerst genannt.

Wie viele Tätigkeiten letztendlich aufgezählt werden sollten, hängt unter anderem von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Ist ein Arbeiter innerhalb der Probezeit gekündigt worden, wäre eine Auflistung von 15 Tätigkeiten etwas unglaubwürdig und überheblich. Wenn hingegen im Arbeitszeugnis eines langjährigen Mitarbeiters nur zwei Aufgaben stehen, macht es einen faulen und unfähigen Eindruck. Hast du dich dann für einige Tätigkeiten entschieden, können diese wie folgt angekündigt werden:

„Frau Musterfraus Tätigkeit umfasste insbesondere folgende Aufgaben:”

Darauf folgt dann eine Aufzählung der beruflichen Tätigkeiten in Stichpunkten.

Die Beschreibung der Aufgaben sollte allerdings nicht zu kurz gehalten sein. Beispielsweise klingt „Kaufmännische Auftragsabwicklung” nicht nur nach einem kleinen Aufgabengebiet, sondern ist auch sehr oberflächlich und gibt auch wenig Auskunft über die Tätigkeit. Hingegen folgende Beschreibung ist ausführlicher und hört sich viel umfangreicher an:

„Bearbeiten von Kundenanfragen, einschließlich Angebotserstellung sowie Auftragsbestätigung, Rechnungserstellung und Auftragsabschluss.” 

Leistungsbeurteilung

Nun kommt die „umhüllte” Wahrheit auf den Tisch. Fleißig oder faul? Belastbar oder unselbstständig? Sorgfältig oder achtlos? Das ist deine Chance zu punkten!

Zur Beurteilung wird die Leistung in verschiedene Kategorien unterteilt (siehe Tabelle unten). Sowohl dein Können und Wissen als auch deine Motivation bis hin zur Arbeitsweise und dem darauffolgenden Arbeitsergebnis wird bewertet. Die herausragenden Eigenschaften werden dann im Arbeitszeugnis erwähnt. Hierbei solltest du nicht sparsam sein und gerne mehrere Punkte pro Kategorie erwähnen. Wird beispielsweise die gesamte Leistungsbewertung in nur drei Sätzen wiedergegeben, ist das ein Indiz für mangelnde Wertschätzung deiner Arbeit.

Bestandteile der Leistungsbeurteilung
Arbeitseignung

(Fachwissen/-können)

Belastbarkeit, Auffassungsgabe, Problemanalyse/-lösung, Kreativität, Flexibilität, Selbstständigkeit, Umsetzung Fachwissen, berufsspezifisches Wissen/Können (z. B. technisches Geschick)
Arbeitsbereitschaft (Motivation) Arbeitsinteresse, Eigeninitiative, Engagement, Energie, Fleiß, Mehrarbeit, Ehrgeiz, Anstrengung
Arbeitsweise

(Arbeitshaltung)

Zielstrebigkeit, Sorgfältigkeit, Genauigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, Streben nach Verbesserung
Arbeitserfolg

(Arbeitsergebnis)

Qualität, Termineinhaltung

Um authentisch zu wirken, solltest du bei der Selbsteinschätzung jedoch nicht maßlos übertreiben und nur so von dir „schwärmen”. Perfektionismus ist zwar in gewisser Weise eine positive Eigenschaft, allerdings kann er auch einschüchtern und jemanden unsympathisch erscheinen lassen. Fehler sind menschlich, und schließlich ist auch die Sympathie entscheidend für eine eventuelle Einladung zum Vorstellungsgespräch. Das soll aber selbstverständlich nicht bedeuten, dass du dich in manchen Punkten schlechter darstellen sollst, als du es tatsächlich bist. Einen Notenspiegel zur Bewertung findest du weiter unten im Beitrag. Folgende Bewertung entspricht einer sehr guten Note:

„Herr Mustermann erfüllte seine Aufgaben stets selbstständig, mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit.”

Herausragende Erfolge

Falls du dich in deinem Unternehmen hochgearbeitet hast oder dir besondere Aufgaben mit großer Verantwortung zugeteilt wurden, lohnt es sich, diese ebenfalls im Arbeitszeugnis hervorzubringen. So können unter anderem folgende Beispiele einen positiven Eindruck vermitteln:

  • Treibende Kraft bei Neuentwicklungen
  • Erfolgreiche Produktvermarktung
  • Erhöhung des Marktanteils
  • Optimierung der Betriebsabläufe/Kosteneinsparung
  • Besondere Zertifizierungen
  • Ausländische Kundengewinnung durch außerordentliche Sprachkenntnisse
  • Erteilung von Handlungsvollmacht/Prokura
  • Urlaubsvertretung des Abteilungsleiters
  • Aufstieg in Führungsposition
  • Weiterbildung zum Ausbilder

Diese Erfolge können mit der hervorzuhebenden Eigenschaft wie folgt begründet werden:

„Aufgrund ihrer absoluten Zuverlässigkeit und stets hervorragenden Leistungen wurde Frau Musterfrau darüber hinaus die Urlaubsvertretung des Abteilungsleiters übertragen.” 

Leistungszusammenfassung

Anschließend gibt es eine Gesamtnote für all die geleistete Arbeit. Diese wird meist in einem einzigen zusammengefassten Satz bewertet. Ein Beispiel für eine solche Beurteilung siehst du in folgender Vorlage:

„Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr Mustermann stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.”

Verhaltensbewertung

Neben der Arbeitsbereitschaft und den fachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen wird ebenfalls dein Sozialverhalten beurteilt. Insbesondere wird hierbei auf das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern geachtet. Schließlich ist ein respektvoller Umgang und die Befolgung von Regeln wichtig für ein gutes Arbeitsklima. Aber auch die Bewertung der Hilfsbereitschaft ist in einem Arbeitszeugnis nicht zu unterschätzen. Warst du deinen Kollegen also oftmals eine Hilfe, wenn sie gebraucht wurde, dann zahlt es sich aus, dies zu erwähnen. 

Bei einer Bewerbung für eine Führungsposition sind insbesondere ein Durchsetzungsvermögen aber dennoch eine gewisse Ausdauer wichtige Merkmale.

Bei häufigem Kundenkontakt oder Kommunikation mit z. B. anderen Geschäftspartnern, Händlern oder Instituten wird besonders auf eine professionelle Art und Höflichkeit geachtet.

Anschließend siehst du eine Auflistung von einigen überzeugenden Eigenschaften, an denen du dich orientieren kannst:

  • Teamfähigkeit
  • Freundlichkeit
  • Hilfsbereitschaft
  • Höflichkeit
  • Kollegialität
  • Ausgeprägte Sozialkompetenz
  • Durchsetzungsvermögen
  • Ausdauer/Geduld
  • Kompromissbereitschaft
  • Kritikfähigkeit
  • Emotionale Intelligenz
  • Professionalität
  • Überzeugungskraft

„Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich, freundlich und einwandfrei.”

Ausstellungsgrund

Hiermit ist nicht der Kündigungsgrund selbst gemeint, denn diesen darf der Arbeitnehmer nicht in einem Arbeitszeugnis nennen. Viel eher wird hier erwähnt, wer den Grund zur Kündigung zu verantworten hat, sprich, welcher der beiden Vertragspartner das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat. Hierfür bieten sich lediglich drei Möglichkeiten:

  • Kündigung durch den Arbeitnehmer („auf eigenen Wunsch”)
  • Kündigung durch den Arbeitgeber („betriebsbedingt”)
  • Kündigung durch beide Vertragspartner z. B. Aufhebungsvertrag („in beiderseitigem Einvernehmen”)

Sollte der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen, weil er einen neuen Job angenommen hat, könnte man schreiben:

„Herr Mustermann verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.”

Wird ein Datum hinzugefügt, zu welchem das Unternehmen verlassen wird, solltest du dies nur tun, wenn das Austrittsdatum der 15. oder letzte Kalendertag im Monat ist. Bei krummen Zahlen wie „zum 23.05.21” könnte man vermuten, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelt.

Unter anderem kann ein Arbeitsverhältnis auch aufgrund von Vertragsablauf beendet werden, also wenn ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Ebenso gilt dies für das Ausbildungsende ohne Übernahme. Aber selbst folgende Formulierung hat einen schlechten Beigeschmack, da man offensichtlich nicht überzeugen und sich nicht gegen die Konkurrenten durchsetzen konnte:

„Da wir über Bedarf ausgebildet haben, können wir Herrn Mustermann mit Ausbildungsabschluss leider nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen.”

Hätte dein Betrieb dich hingegen gerne weiterbeschäftigt, aber dies war aus beispielsweise finanziellen Gründen nicht möglich, dann sollte dies auch so erwähnt werden:

„Wir hätten Herrn Mustermann sehr gerne nach seinem Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Aus wirtschaftlichen Gründen sind uns allerdings leider die Hände gebunden.”

Schlussformel (Bedauern, Danksagung, Zukunftswünsche)

Die Abschlussformel zur Verabschiedung ist zwar rechtlich gesehen kein Muss und kann auch bei Ausbleiben nicht eingeklagt werden, dennoch solltest du sie nicht unterschätzen. Sie dient nämlich nicht nur zur Abrundung des Arbeitszeugnisses, sondern verrät über die Wertschätzung der Leistung und Persönlichkeit des Mitarbeiters mehr, als du vielleicht denkst.

Bedauern

Wird die Entscheidung, das Unternehmen zu verlassen, bedauert, bedeutet dies, dass dein Arbeitgeber dich gerne weiterhin beschäftigt hätte. Fehlt ein „sehr” oder „außerordentlich”, hält sich die Trauer in Grenzen. Wird das Bedauern hingegen begründet, zeugt es von großer Traurigkeit, den Kollegen im Unternehmen zu verlieren, wie beispielsweise in dieser Formulierung:

„Wir bedauern den Austritt von Frau Musterfrau außerordentlich, da wir mit ihr eine äußerst zuverlässige und engagierte Mitarbeiterin verlieren.”

Danksagung

Die Danksagung ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, um die Wertschätzung der geleisteten Arbeit auszudrücken. Auch hier zählen die kleinen Unterschiede im Satz. Die Verwendung von „stets” in Kombination mit „hervorragend” oder „ausgezeichnet” wie anschließend aufgeführt, entspricht der Note „sehr gut”:

„Wir danken Herrn Mustermann für seine stets ausgezeichnete Mitarbeit.”

Zukunftswünsche

Zukunftswünsche sollten nicht ausschließlich auf die private Zukunft beschränkt sein, sondern auch die berufliche Zukunft einbeziehen. Nur „persönlich alles Gute” zu wünschen, lässt vermuten, dass du zwar nett bist, aber nicht gerade erfolgreich bei der Arbeit warst. Andersrum macht nur ein „beruflich viel Erfolg” den Anschein, dass dein Verhalten nicht immer korrekt war. Das Wort „weiterhin” vor den beruflichen Wünschen hinzuzufügen, bestätigt bisherigen Erfolg und lässt auch weiteren Erfolg in der Zukunft vermuten. Wird es weggelassen, könnte man dies auch als „Wir wünschen dir für die Zukunft, dass du endlich mal Erfolg hast” lesen. Aber Achtung: Steht das „Weiterhin” am Anfang des Satzes, bedeutet es eher „Ach ja und außerdem…”, was den Satz abwertet. Ob nur „Erfolg” oder „viel Erfolg” gewünscht wird, macht ebenfalls einen Unterschied in der Note:

„Wir wünschen ihr für die berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.”

Fehlt die Schlussformel komplett, deutet dies auf ein sehr schlechtes persönliches Verhältnis mit dem Mitarbeiter hin. Es könnte auch als außerordentliche Kündigung wegen schwerwiegendem Fehlverhalten gewertet werden. In jedem Fall zeigt es keinerlei Wertschätzung dir gegenüber, weder als Mitarbeiter noch als Person.

Ort, Datum, Unterschrift

Die Bestätigung mit einer handgeschriebenen Unterschrift des Arbeitgebers ist der Abschluss eines Arbeitszeugnisses. Darunter sollte der Name nochmals digital geschrieben sein, da Unterschriften oftmals unleserlich sind. Damit man weiß, mit wem man es zu tun hat, wird darunter ebenso dessen Position im Unternehmen erwähnt. Üblich ist es, das Zeugnis abschließend mit einem Firmenstempel zu beglaubigen. Sowohl Ort als auch Ausstellungsdatum werden über die Unterschrift gesetzt.

Doch wer unterschreibt eigentlich das Zeugnis?

Der Abteilungsleiter, der Personaler oder doch der Geschäftsführer höchstpersönlich? Grundsätzlich ist auf Verlangen die Ausstellung und Unterzeichnung eines Arbeitszeugnisses Pflicht deines Arbeitgebers, also des Geschäftsführers. Er kann diese Aufgabe aber auch an einen seiner Mitarbeiter delegieren. Wichtig hierbei ist nur, dass der Unterzeichner in der Rangfolge über dir steht. So könnte dein Arbeitszeugnis beispielsweise auch dein Teamleiter signieren. Derjenige, der unterzeichnet, ist für den Inhalt und dessen Ehrlichkeit verantwortlich. Falls du also dein Arbeitszeugnis selbst schreiben darfst, hat es der Signierende zu überprüfen. Gibt es im Unternehmen eine Personalabteilung, wird vermutlich diese das Arbeitszeugnis erstellen, da Personaler mit dem Code der Formulierungen eher vertraut sind. Natürlich geschieht dies mit Absprache des direkten Vorgesetzten, welcher hingegen dein Verhalten und deine Arbeitsleistung besser beurteilen kann. Meistens unterschreiben dann beide Parteien wie in folgendem Beispiel:

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Arbeitszeugnis – vom Code zum Notenspiegel

Zwar ist im Arbeitszeugnis das Verwenden einer Geheimsprache im eigentlichen Sinne nicht erlaubt, dennoch hat sich aber eine Art Zeugnissprache entwickelt. Sie drückt zwar unmissverständlich das aus, was im Satz steht, allerdings solltest du aufmerksam auf die kleinen Details achten. Steigerungsformen von Adverbien oder Steigerungswörter wie „höchst”, „äußerst” oder „außerordentlich” drücken die ausgesprochen gute Leistung aus. Durch das Fehlen einer möglichen Steigerung weist der Arbeitgeber auf ein gewisses Verbesserungspotential hin. Ebenso bedeutet das Ausbleiben von Wörtern wie „stets” oder „immer”, dass das geschriebene nicht durchgehend der Fall war. Wird sogar ein „meistens” oder „überwiegend” verwendet, ist dies ein Hinweis auf unzuverlässige Arbeit. Um Abwechslung in die Formulierungen zu bringen, kann eine Steigerung auch durch das Verwenden von zwei Adjektiven, ausgedrückt werden. So kann sich die Bewertung der ein und selben Aussage von der Schulnote „sehr gut” bis „ungenügend” erstrecken. Folgend haben wir ein paar Beispiele für dich aufgelistet, um es deutlicher zu gestalten:

Leistung

Arbeitseignung

Note 1

(sehr gut)

„Sein/Ihr äußerst umfassendes Fachwissen konnte er/sie stets effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzen.”
Note 2

(gut)

„Sein/Ihr umfassendes Fachwissen konnte er/sie stets erfolgreich in der Praxis einsetzen.”
Note 3

(befriedigend)

„Sein/Ihr umfassendes Fachwissen konnte er/sie erfolgreich in der Praxis einsetzen.”
Note 4

(ausreichend)

„Sein/Ihr Fachwissen konnte er/sie nach unseren Erwartungen in der Praxis einsetzen.”
Note 5

(mangelhaft)

„Sein/Ihr hinreichendes Fachwissen konnte er/sie weitgehend in der Praxis einsetzen.”
Note 6

(ungenügend)

„Sein/Ihr Fachwissen probierte er/sie stets in der Praxis effektiv und erfolgreich einzusetzen.”

Arbeitsbereitschaft

Note 1

(sehr gut)

„Er/Sie zeigte stets außerordentliches Engagement und große Eigeninitiative.”
Note 2

(gut)

„Er/Sie zeigte stets großes Engagement und Eigeninitiative.”
Note 3

(befriedigend)

„Er/Sie zeigte großes Engagement und Eigeninitiative.”
Note 4

(ausreichend)

„Er/Sie zeigte Engagement und Eigeninitiative.”
Note 5

(mangelhaft)

„Er/Sie zeigte angemessenes Engagement und Eigeninitiative.”
Note 6

(ungenügend)

„Er/Sie hat sich stets bemüht, Engagement und Eigeninitiative zu zeigen.”

Arbeitsweise

Note 1

(sehr gut)

„Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets selbstständig mit höchster Sorgfalt und Genauigkeit.”
Note 2

(gut)

„Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets selbstständig, mit hoher Sorgfalt und Genauigkeit.”
Note 3

(befriedigend)

„Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben selbstständig, mit hoher Sorgfalt und Genauigkeit.”
Note 4

(ausreichend)

„Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben gewöhnlich selbstständig, mit Sorgfalt und Genauigkeit.”
Note 5

(mangelhaft)

„Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben gewöhnlich selbstständig, mit der von ihm geforderten Sorgfalt und Genauigkeit.”
Note 6

(ungenügend)

„Er/Sie zeigte stets großen Willen, seine/ihre Aufgaben mit hoher Sorgfalt und Genauigkeit zu erledigen.”

Arbeitserfolg

Note 1

(sehr gut)

„Seine/Ihre erzielten Arbeitsergebnisse waren jederzeit von hervorragender Leistung.”
Note 2

(gut)

„Seine/Ihre erzielten Arbeitsergebnisse waren jederzeit von sehr guter Leistung.”
Note 3

(befriedigend)

„Seine/Ihre erzielten Arbeitsergebnisse waren von überdurchschnittlicher Leistung.”
Note 4

(ausreichend)

„Seine/Ihre erzielten Arbeitsergebnisse entsprachen unseren Erwartungen.”
Note 5

(mangelhaft)

„Seine/Ihre erzielten Arbeitsergebnisse entsprachen größtenteils unseren Erwartungen.”
Note 6

(ungenügend)

„Mit seinen/ihren erzielten Arbeitsergebnissen versuchte er/sie, jederzeit unsere Erwartungen zu treffen.”

Leistungszusammenfassung

Note 1

(sehr gut)

„Die ihm/ihr übertragenen Aufgaben erledigte er/sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.”
Note 2

(gut)

„Die ihm/ihr übertragenen Aufgaben erledigte er/sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.”
Note 3

(befriedigend)

„Die ihm/ihr übertragenen Aufgaben erledigte er/sie zu unserer vollen Zufriedenheit.”
Note 4

(ausreichend)

„Die ihm/ihr übertragenen Aufgaben erledigte er/sie zu unserer Zufriedenheit.”
Note 5

(mangelhaft)

„Die ihm/ihr übertragenen Aufgaben erledigte er/sie im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.”
Note 6

(ungenügend)

„Die ihm/ihr übertragenen Aufgaben versuchte er/sie zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.”

Verhalten

Note 1

(sehr gut)

„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen und war jederzeit zuvorkommend, freundlich und korrekt.”
Note 2

(gut)

„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen und war jederzeit freundlich und korrekt.”
Note 3

(befriedigend)

„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen und war freundlich und korrekt.”
Note 4

(ausreichend)

„An seinem/ihrem Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen gab es nichts zu bemängeln.”
Note 5

(mangelhaft)

„Insgesamt war sein/ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen angemessen.”
Note 6

(ungenügend)

„Er/Sie kümmerte sich stetig um korrektes Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen.”

Positive und negative Formulierungen

Grundsätzlich kann man sagen, je mehr positive Wörter genannt werden, desto besser ist die Beurteilung und umgekehrt. Man unterscheidet zum einen in Adverbien der Zeit also, mit welcher Regelmäßigkeit das beschriebene Verhalten auftritt und zum anderen in Adverbien der Art und Weise. Diese stellen dar, wie du deine Aufgaben erledigt hast, beziehungsweise wie dein Verhalten war. Um einen tollen Eindruck zu hinterlassen, sollten sie selbstverständlich nur mit guten Eigenschaften kombiniert werden.

Adverbien der Zeit

Positive Formulierung Negative Formulierung
immer fast immer
jederzeit im Großen und Ganzen
in jeder Hinsicht im Allgemeinen
stets meistens
stetig im Wesentlichen
permanent überwiegend
kontinuierlich größtenteils
durchgehend weitgehend
ausnahmslos gewöhnlich

Adverbien/Formulierungen der Art und Weise

Positive Formulierung Negative Formulierung
äußerst angemessen
außerordentlich ordnungsgemäß
außergewöhnlich überdurchschnittlich
herausragend bemühte sich
hervorragend strengte sich an
höchst versuchte
in allerbester Weise zeigte großen Willen
im höchsten Maße im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten
zu unserer vollsten Zufriedenheit in seinem/ihrem Interesse

Achtung bei folgenden Formulierungen

Er/Sie war stets pünktlich.

Pünktlichkeit ist eine Eigenschaft, die man im Arbeitsverhältnis voraussetzt. Diese in einem Arbeitszeugnis gezielt hervorzuheben, bedeutet zwar tatsächlich, dass der Arbeitnehmer immer pünktlich war. Taucht diese allerdings als eine von wenigen Eigenschaften auf, gibt es scheinbar keine wichtigeren oder besseren Eigenschaften, die man stattdessen hätte erwähnen können.

Er/Sie arbeitete überdurchschnittlich.

Überdurchschnittlich hört sich erst einmal sehr positiv an, da man offensichtlich besser ist als das Mittelmaß. Doch wo liegt der Standard in einem Unternehmen und wie viel besser als der Durchschnitt ist der Mitarbeiter? Oder ist doch eher „überdurchschnittlich schlecht” gemeint? Diese Aussage lässt wohl Luft zur Eigeninterpretation und kann somit nicht als positiv gewertet werden.

Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten

Werden bei der Verhaltensbeurteilung die Kollegen vor den Vorgesetzten erwähnt, ist dies ebenso ein Hinweis darauf, dass der Mitarbeiter seine Arbeitskollegen mehr respektierte als seinen Chef.

Er/Sie war bei Kunden schnell beliebt.

Als Verkäufer in einem Unternehmen ist die Kundenbeliebtheit wichtig. Ihnen jedoch zu schnelle Zugeständnisse zu machen oder zu viele „extra Würste” zu schenken, ist nicht im wirtschaftlichen Sinne des Unternehmens. Viel eher sollte die Kundenbeliebtheit durch eine professionelle und überzeugende Arbeitsweise gewonnen werden.

Er/Sie war jederzeit ein/e verständnisvolle/r Vorgesetzte/r.

Hattest du eine Führungsposition im Unternehmen, dann sollte diese Formulierung nicht in deinem Arbeitszeugnis stehen. Ein gewisses Verständnis den Kollegen gegenüber ist zwar wichtig, allerdings sind Durchsetzungsvermögen und Autorität ebenfalls von großer Bedeutung.

Einfaches Arbeitszeugnis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Wie bereits erwähnt, enthält das einfache Arbeitszeugnis nur Angaben über Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen gibt auch Auskunft über das Verhalten und die Leistung. Heutzutage ist es gang und gäbe eine ausführliche Beurteilung den Bewerbungsunterlagen beizulegen, denn das Arbeitszeugnis ist vermutlich genauso bedeutend, wie ein überzeugendes und fehlerfreies Bewerbungsschreiben. Enthält das Zeugnis allerdings schlechte Bewertungen, führt dies ziemlich sicher zu einer Absage. Nur ein einfaches Arbeitszeugnis den Anlagen hinzuzufügen, wäre dagegen ebenso nicht von Vorteil, da man vermuten könnte, dass du etwas zu verschweigen hast. Die Antwort lautet also in jedem Fall: „Qualifiziertes Arbeitszeugnis!” Wichtig ist nur, dass du es aufmerksam durchliest und im Zweifel prüfen und gegebenenfalls korrigieren lässt. Der Bewerbungsmappe sollten alle Arbeitszeugnisse der letzten 10 Jahre beigefügt werden.

Falls dich interessiert, welche weiteren Unterlagen in deine Bewerbung müssen und wie du sie am besten ordnest, dann schau doch mal in unseren Beitrag Bewerbungsmappe rein. Was du außerdem bei einem Bewerbungsschreiben beachten solltest, erfährst du in unserem Artikel Das Anschreiben bei der Bewerbung. 

Rechtliche Fakten

Damit du auch die rechtliche Grundlage eines Arbeitszeugnisses kennst, haben wir für dich die wichtigsten Fakten zusammengefasst. Was muss beziehungsweise darf nicht rein, welche Formalitäten müssen eingehalten werden und wie lange hast du letztendlich Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses?

Formalitäten und Inhalt

Das Zeugnis unterliegt immer der Schriftform und bedarf einer handgeschriebenen Unterschrift. Die elektronische Zustellung z. B. per E-Mail ist somit nicht zugelassen.

Außerdem müssen die Beurteilungen unmissverständlich formuliert werden. Versteckte Merkmale oder Redensarten, die eine andere Bedeutung ausdrücken sollen, als die offensichtlich niedergeschriebene Aussage, sind verboten.

Abmahnungen, Fehltage oder Krankheiten haben im Arbeitszeugnis nichts verloren. Bist du ein Mitglied des Betriebsrats, darf dies ebenfalls nicht erwähnt werden, da es für den neuen Arbeitgeber ein Einstellungshindernis darstellen könnte.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer nach der Gewerbeordnung (GewO §109) Anspruch auf mindestens ein einfaches Arbeitszeugnis (Art und Dauer der Tätigkeit). Auf Verlangen muss dieses sogar vom Arbeitgeber zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis erweitert werden.

Im Gegensatz zum Ausbildungszeugnis muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis nur ausstellen, wenn der Arbeitnehmer ihn dazu ausdrücklich auffordert. 

Der Arbeitnehmer hat in der Regel drei Jahre lang Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Der Anspruch kann allerdings auch schon früher erlöschen, falls im Arbeitsvertrag Ausschlussklauseln vereinbart worden sind. Eine solche Ausschlussfrist könnte zum Beispiel wie folgt formuliert worden sein:

„Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber des Vertragspartners schriftlich geltend gemacht werden.” In diesem Fall hättest du nach Ablauf dieser Frist kein Recht mehr auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und gingest somit leer aus. Um dem vorzubeugen, solltest du das Zeugnis umgehend nach der Kündigung verlangen. Dies solltest du schriftlich machen, unter Nennung einer Frist, bis zu der das Zeugnis ausgestellt sein soll. Gesetzlich ist keine genaue Ausstellungsfrist geregelt, jedoch ist eine „angemessene” Frist einzuhalten. Diese liegt in der Regel bei maximal vier Wochen.

Möchtest du mehr über die Rechte oder Pflichten bezüglich der Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses wissen, dann interessiert dich bestimmt unser Artikel Kündigung schreiben.

Andere Zeugnisarten

Das Arbeitszeugnis wird auch Endzeugnis genannt und nur dann ausgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde. Meist übergibt der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis seinem Mitarbeiter an dessen letzten Arbeitstag. Es gibt aber noch weitere Arten von Arbeitszeugnissen:

  • Ein vorläufiges Zeugnis wird noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und sollte deshalb auch in der Gegenwartsform geschrieben werden. Da der Austritt aus dem Unternehmen bereits feststeht, ist auch eine Abschlussformel zur Verabschiedung des Mitarbeiters enthalten.
  • Bei einem Zwischenzeugnis besteht das Arbeitsverhältnis ebenso fort, weshalb die Zeitform Präsens verwendet wird. Allerdings wurde hier keine Kündigung ausgesprochen. Es muss also ein triftiger Grund vorliegen, um Anspruch auf ein Zeugnis zu haben. Dies kann der Wechsel oder Unternehmensaustritt deines Vorgesetzten sein, aber auch eine Versetzung deinerseits beziehungsweise Bewerbung auf eine andere Stelle. Ebenso kann es zur Vorlage für Behörden, Gerichten oder Banken verlangt werden.
  • Das Ausbildungszeugnis wird während der Ausbildungszeit erstellt und hat den gleichen Aufbau wie ein Arbeitszeugnis. Da der Auszubildende allerdings sein Fachwissen und -können noch erlernen muss, wird die Leistung und das Verhalten anders beurteilt. Es kann also kein Arbeitszeugnis als Vorlage hergenommen werden.

Fazit

Ein Arbeitszeugnis zu erläutern, erfordert höchste Aufmerksamkeit, denn kleinste Details können einen enormen Unterschied in der Bedeutung machen. Dennoch lässt der Zeugniscode einen gewissen Spielraum für Interpretationen verschiedener Aussagen. So wie das Glas für den einen halb leer sein kann, ist es für den anderen halb voll. Ebenso kommt es auch auf die Stelle selbst an, auf die man sich bewirbt. Ein außergewöhnliches Einfühlungsvermögen kann bei der Bewerbung z. B. im Pflegebereich positive Auswirkungen haben. Bei einer Führungsperson hingegen muss dieses nicht ganz so stark ausgeprägt sein. Hier sollten eher die Führungsqualitäten im Vordergrund stehen.

Solltest du dir also unsicher sein, lohnt es sich, das Zeugnis gegenlesen zu lassen. Die professionelle Zweitmeinung einer Zeugnisberatung ist hierbei sehr hilfreich. Bestehen Mängel, die dein Arbeitszeugnis abwerten, solltest du das auf keinen Fall so hinnehmen und deinen Arbeitgeber um eine Verbesserung auffordern. Stellt er sich quer, dann mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Schließlich kann dir ein schlechtes Arbeitszeugnis Steine in deine berufliche Zukunft legen.

Wir hoffen, wir konnten dir mit diesem Beitrag einen besseren Überblick verschaffen über all die kleinen Stolperfallen im Arbeitszeugnis. Vielen Dank für deinen Besuch auf unserer Webseite. Wir wünschen dir sowohl für deine berufliche als auch für deine persönliche Zukunft nur das Beste!

 

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