Die Aufgabe des Medizinischen Dienstes ist es, Menschen zu unterstützen und ihnen zu helfen, die Pflegeleistungen zu erhalten, die sie benötigen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die MDK Begutachtung, bei der der individuelle Pflegebedarf eines Menschen festgestellt wird. In diesem Artikel erfährst du, wie das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes abläuft und wie genau die verschiedenen Pflegegrade der Patienten ermittelt werden. Viel Spaß beim Lesen!
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Vorbereitung der MDK Begutachtung
Zu Beginn der MDK Begutachtung werden zunächst die Unterlagen des Patienten der Pflegekasse gesichtet. Dabei geht es darum, relevante Informationen über den Antragsteller zu erhalten, insbesondere über seine pflegerelevanten Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. An dieser Stelle wird geprüft, ob ergänzende Auskünfte der behandelnden Ärzte oder Pflegepersonen erforderlich sind, um ein vollständiges Bild der Situation zu erhalten.
Bestimmung der zu begutachtenden Person(en)
Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen und des zu erwartenden Schwerpunktes des Gutachtens wird als nächstes entschieden, welche Gutachter die MDK Begutachtung durchführen. Dies können Pflegefachkräfte, Ärzte mit speziellen Fachgebieten oder andere speziell geschulte Gutachter sein. In komplexen Fällen kann auch eine gemeinsame MDK Begutachtung durch Pflegefachkräfte und Ärzte sinnvoll sein.
Ankündigung der MDK Begutachtung
Als nächstes wird die MDK Begutachtung angekündigt. Dazu werden dem Antragsteller Informationen über den Termin, die voraussichtliche Dauer der Begutachtung sowie die Namen und Qualifikationen der Gutachters zugesendet. Die MDK Begutachtung selbst findet dann in der Regel im zu Hause des potentiell Pflegebedürftigen statt, kann aber in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen auch telefonisch durchgeführt werden.
Durchführung der Begutachtung
Als Gutachter des Medizinischen Dienstes ist es jetzt deine Aufgabe, den Hilfebedarf der Person festzustellen. Dazu wurden verschiedene Module festgelegt, die bei der Begutachtung überprüft werden und verschiedene Lebensbereiche abdecken, wie zum Beispiel die Selbstversorgung, die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, das Verhalten und die psychische Verfassung des Antragsstellers.
Durch gezielte Fragen und Verhaltensbeobachtungen wird der Hilfebedarf genau erfasst. Insgesamt werden bei der Begutachtung 64 Fragen gestellt, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Je mehr Punkte pro Modul erreicht werden, desto höher wird später die Pflegebedürftigkeit eingestuft.
Die Module zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit bei der MDK Begutachtung
Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einer Person durch den Medizinischen Dienst bei der MDK Begutachtung erfolgt anhand eines strukturierten Verfahrens, das 6 verschiedene Module umfasst. Jedes Modul hat zum Ziel, einen bestimmten Aspekt der Pflegebedürftigkeit zu erfassen und zu bewerten.
Modul 1: Mobilität
Dieses Modul konzentriert sich auf die Fähigkeit einer Person, sich fortzubewegen und ihre Umgebung zu erkunden. Hier werden z.B. Fragen zur Gehfähigkeit, zur Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Gehhilfen und zur Selbstständigkeit beim Transfer von einem Ort zum anderen gestellt.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
In diesem Modul geht es um die geistigen Fähigkeiten einer Person, einschließlich ihrer kognitiven Funktionen wie Gedächtnis, Orientierung und Urteilsvermögen. Auch die Fähigkeit zur verbalen und nonverbalen Kommunikation wird untersucht.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
In diesem Modul werden Verhaltensweisen und mögliche psychische Problemlagen des Antragstellers näher betrachtet, die einen Einfluss auf die Pflegebedürftigkeit haben können. Dazu gehören beispielsweise herausforderndes Verhalten, Depressionen, Ängste oder psychotische Symptome.
Modul 4: Selbstversorgung
Im Modul vier der MDK Begutachtung werden die Fähigkeiten einer Person bewertet, sich selbst zu versorgen. Dazu gehört z.B. die Fähigkeit, sich zu waschen, anzuziehen, zu essen und zur Toilette zu gehen. Auch der Umgang mit Inkontinenz und die Ernährungssituation werden (natürlich möglichst sensibel) erfragt.
Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
In diesem Bereich der MDK Begutachtung geht es darum, wie gut eine Person mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen umgehen kann. Hält die Person ihre Medikamentenpläne ein? Kann sie die Durchführung der ärztlich verordneten Maßnahmen sicherstellen? Wie geht sie mit Schmerzen oder anderen Symptomen um?
Modul 6: Alltagsbewältigung und soziale Kontakte
In diesem Modul wird die Fähigkeit einer Person bewertet, ihren Alltag zu organisieren und soziale Kontakte zu pflegen. Dazu gehören Aktivitäten wie Einkaufen, Kochen, die Teilnahme an sozialen Veranstaltungen und die Aufrechterhaltung von Beziehungen zu Familie und Freunden.
Bewertung innerhalb der Module
Die Bewertung innerhalb der Module erfolgt anhand einer festgelegten Skala, die die unterschiedlichen Ausprägungen der Pflegebedürftigkeit widerspiegelt. Jedes Modul hat spezifische Kriterien, die bewertet werden, und jedem Kriterium sind bestimmte Punktwerte zugeordnet.
Modul 1: Mobilität
Im ersten Modul können Punktwerte zwischen 0 und 15 vergeben werden. Dabei werden die Punkte wie folgt zugeordnet:
- 0 Punkte: Keine Einschränkungen bei der Mobilität.
- 1-3 Punkte: Leichte Einschränkungen, z.B. bei längeren Strecken.
- 4-6 Punkte: Mäßige Einschränkungen, z.B. aufgrund von Gehhilfen.
- 7-9 Punkte: Starke Einschränkungen, z.B. Rollstuhlabhängigkeit.
- 10-15 Punkte: Sehr starke Einschränkungen, z.B. Bettlägerigkeit.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Die Punktevergabe im zweiten Modul erfolgt zwischen 0 und 24 Punkten:
- 0 Punkte: Keine Beeinträchtigungen der kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten.
- 1-4 Punkte: Leichte Beeinträchtigungen, z.B. leichte Gedächtnisprobleme.
- 5-8 Punkte: Mäßige Beeinträchtigungen, z.B. Orientierungsprobleme.
- 9-13 Punkte: Starke Beeinträchtigungen, z.B. deutliche Sprachstörungen.
- 14-24 Punkte: Sehr starke Beeinträchtigungen, z.B. schwere Demenz.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Im Modul drei können bis zu 6 Punkte erreicht werden:
- 0 Punkte: Keine auffälligen Verhaltensweisen oder psychischen Probleme.
- 1-2 Punkte: Gelegentliches Auftreten von auffälligem Verhalten.
- 3-4 Punkte: Häufiges Auftreten von auffälligem Verhalten.
- 5-6 Punkte: Sehr häufiges Auftreten von auffälligem Verhalten.
- 6 Punkte: Sehr starkes Auftreten von auffälligem Verhalten, z.B. tägliches Auftreten von autoaggressivem Verhalten.
Modul 4: Selbstversorgung
In Modul 4 erfolgt die Punktevergabe zwischen 0 und >39 Punkten:
- 0 Punkte: Keine Einschränkungen bei der Selbstversorgung.
- 1-9 Punkte: Leichte Einschränkungen, z.B. leichte Probleme beim Anziehen.
- 10-24 Punkte: Mäßige Einschränkungen, z.B. benötigt Unterstützung beim Duschen.
- 25-39 Punkte: Starke Einschränkungen, z.B. benötigt umfassende Hilfe bei der Körperpflege.
- > 39 Punkte: Sehr starke Einschränkungen, z.B. vollständige Unfähigkeit zur selbstständigen Nahrungsaufnahme.
Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
Modul fünf können bis zu 12 Punkte erreicht werden:
- 0 Punkte: Keine oder nur geringfügige Anforderungen oder Belastungen durch Krankheit oder Therapie.
- 1 Punkt: Geringe Anforderungen oder Belastungen, die gelegentlich auftreten.
- 2-3 Punkte: Mäßige Anforderungen oder Belastungen, die regelmäßig auftreten.
- 4-5 Punkte: Starke Anforderungen oder Belastungen, die täglich auftreten.
- 6-12 Punkte: Sehr starke Anforderungen oder Belastungen, die rund um die Uhr bestehen.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Im Modul sechs können bis zu 18 Punkte erreicht werden:
- 0 Punkte: Keine Einschränkungen bei der Gestaltung des Alltagslebens und bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.
- 1-3 Punkte: Leichte Einschränkungen, z.B. Schwierigkeiten bei der Planung von Aktivitäten.
- 4-6 Punkte: Mäßige Einschränkungen, z.B. benötigt Hilfe beim Aufbau sozialer Kontakte.
- 7-11 Punkte: Starke Einschränkungen, z.B. nur begrenzte Fähigkeit, soziale Aktivitäten durchzuführen.
- 12-18 Punkte: Sehr starke Einschränkungen, z.B. weitgehende Isolation oder Unfähigkeit, den Alltag zu strukturieren.
Gewichtung der Module bei der MDK Begutachtung
Jedes Modul wird bei der Berechnung des Pflegegrades bei der MDK Begutachtung unterschiedlich gewichtet. Die zentrale Frage bei der Gewichtung ist: Welche Bedeutung hat das Modul für die Pflegebedürftigkeit? Die Gewichtungen spiegeln somit wider, dass bestimmte Aspekte der Pflegebedürftigkeit einen größeren Einfluss auf den Gesamtzustand einer Person haben als andere. Beispielsweise wird der Selbstversorgung ein höheres Gewicht beigemessen, da die Fähigkeit, grundlegende Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen, häufig ein zentraler Indikator für Pflegebedürftigkeit ist.
Hier einmal die vollständige Liste von Modulen und ihrer Gewichtung zur Berechnung des Pflegegrades:
- Modul 1: Mobilität: 10%
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 15%
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15%
- Modul 4: Selbstversorgung: 40%
- Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: 20%
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: 15%
Beispiel für die Berechnung der Pflegestufe
Nach der Gewichtung werden die Ergebnisse der einzelnen Module zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Dazu werden die Ergebnisse der einzelnen Module mit ihrem jeweiligen Gewicht multipliziert und anschließend addiert. Das Ergebnis ist der Gesamtpunktwert, der zur Ermittlung des Pflegegrades herangezogen wird.
Ein Beispiel:
Angenommen, eine Person erreicht im Modul 1 (Mobilität) 8 Punkte, im Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) 12 Punkte, im Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) 4 Punkte, im Modul 4 (Selbstversorgung) 30 Punkte, im Modul 5 (Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen) 6 Punkte und im Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) 9 Punkte.
Die Berechnung aus den Modulergebnissen sieht dann wie folgt aus:.
(8×0.10)+(12×0.15)+(4×0.15)+(30×0.40)+(6×0.20)+(9×0.15) =
0.80+1.80+0.60+12.00+1.20+1.35=
17.75
Der Gesamtpunktwert beträgt somit 17,75. Dieser Wert wird dann zur Ermittlung des entsprechenden Pflegegrades der Person herangezogen.
Die Pflegestufen im Überblick
Es wird zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Jeder Pflegegrad steht für einen bestimmten Grad der Pflegebedürftigkeit, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit darstellt.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einer Person.
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einer Person.
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
- Pflegegrad 4: Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen.
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, die ständige Hilfe erfordern.
Zuordnung zu den Pflegegraden
Die Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad erfolgt bei der MDK Begutachtung anhand festgelegter Grenzwerte für den Gesamtpunktwert, der sich aus der Gewichtung und Addition der Modulergebnisse ergibt. Diese Grenzwerte legen fest, welcher Punktwert welchem Pflegegrad zugeordnet wird. Die Zuordnung erfolgt folgendermaßen:
- Pflegegrad 1: Gesamtpunktwert von 12,5 bis 27.
- Pflegestufe 2: Gesamtpunktwert von 27 bis 47,5.
- Pflegestufe 3: Gesamtpunktzahl von 47,5 bis 70.
- Pflegestufe 4: Gesamtpunktzahl von 70 bis 90.
- Pflegestufe 5: Gesamtpunktzahl von 90 bis 100.
Anhand dieser Grenzwerte wird die Person bei der MDK Begutachtung einem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet. Dabei entspricht ein höherer Gesamtpunktwert einem höheren Pflegegrad und damit einem höheren Bedarf an pflegerischer Unterstützung.
Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad hat weitreichende Folgen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Jeder Pflegegrad definiert den Umfang der Pflegeleistungen und der damit verbundenen Hilfen, die eine Person erhalten kann.
Das Begutachtungsverfahren: Eine verantwortungsvolle Aufgabe
Du siehst, die Bestimmung der Pflegegrade bei der MDK Begutachtung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die eine klare Vorgehensweise erfordert. Als Gutachter beim Medizinischen Dienst solltest du dich mit dem Verfahren bestens auskennen, damit du dieser hohen Verantwortung auch gerecht wirst. Oft wird bereits im Einstellungsverfahren überprüft, ob du die Vorgehensweise und die Richtwerte des MDK Begutachtungsverfahren kennst. Bevor du also ins Bewerbungsgespräch startest, solltest du dich also unbedingt einmal genauer damit beschäftigt haben. Viele weitere Informationen und Vorbereitungsmaterialien für die Arbeit im Medizinischen Dienst findest du in unserem Testtrainer für den Medizinischen Dienst! Schau gern mal rein, wir freuen uns auf dich!