34a Unterrichtung vs. 34a Sachkundeprüfung: Starte jetzt deinen Traumjob!

34a Unterrichtung

Inhaltsverzeichnis

Wenn du im Bewachungsgewerbe arbeiten möchtest, stehen dir verschiedene Qualifizierungswege zur Verfügung: die 34a Unterrichtung und die 34a Sachkundeprüfung. Je nachdem, welche Tätigkeit du ausüben möchtest, musst du entweder die 34a Unterrichtung oder die 34a Sachkundeprüfung nachweisen. Was der Unterschied zwischen der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung ist und welchen Nachweis du für welche Tätigkeit brauchst, haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst. Viel Spaß beim Lesen!

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Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?

Die Gewerbeordnung (GewO) schreibt vor, dass nur diejenigen, die “gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen” (Hier geht’s zum Gesetz), eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung vorweisen müssen. Doch wann braucht man im Bewachungsgewerbe eine 34a-Sachkundeprüfung? Und wann reicht eine 34a Unterrichtung?

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Wir wissen, wie schwer es sein kann, sich ohne fremde Hilfe auf die Sachkundeprüfung §34a GewO vorzubereiten. Deshalb haben wir für dich ein PDF mit prüfungsnahen Fragen und Lösungen zusammengestellt, mit denen du die einzelnen Bereiche der Sachkundeprüfung üben kannst. Schau dir auch unseren Sachkundeprüfung 34a Testtrainer an! Hier findest du viele weitere Übungsaufgaben und Infos rund um die Sachkundeprüfung §34a GewO.

Was ist die Sachkundeprüfung nach §34a GewO?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist in Deutschland eine wichtige Qualifikationsprüfung für Personen, die im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe tätig sind. In dieser Prüfung werden umfangreiche rechtliche und fachliche Kenntnisse abgefragt. Zu den Prüfungsinhalten gehören unter anderem das Gewerberecht, das Datenschutzrecht, Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Strafrecht, das Waffenrecht sowie Sicherheitstechnik. Darüber hinaus werden soziale Fähigkeiten und Deeskalationstechniken im Umgang mit Menschen geprüft. Die 34a-Sachkundeprüfung stellt sicher, dass Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Sicherheit von Personen und Sachen wirksam zu gewährleisten. Wenn du noch mehr über die Sachkundeprüfung 34a erfahren möchtest, schau gern einmal hier vorbei: Sachkundeprüfung 34a: Kosten, Voraussetzungen, Dauer & Co 

Tätigkeitsfelder, die eine bestandene Sachkundeprüfung 34a voraussetzen

Der Gesetzgeber hat bestimmte Tätigkeitsbereiche definiert, für die eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich ist. Dazu gehören:

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  2. Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
  3. Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken (Türsteher)
  4. Bewachung von Flüchtlingsheimen in leitender Funktion
  5. Bewachung von Großveranstaltungen in leitender Funktion

In diesen Bereichen ist die Sachkundeprüfung 34a zwingend erforderlich. Für Beschäftigte, die andere Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausüben, genügt hingegen die Teilnahme an der 34a Unterrichtung.

34a Unterrichtung: Was ist das?

Eine 34a Unterrichtung ist grundsätzlich für alle Personen erforderlich, die gewerbsmäßig fremdes Leben bewachen, deren Tätigkeit aber nicht unter die Bereiche fällt, die eine Sachkundeprüfung 34a erfordern (s.o.). Ob eine Unterrichtung in deinem Fall tatsächlich erforderlich ist, kann jedoch schwierig zu beurteilen sein. Babysitter und Kinderbetreuer, Zugangskontrolleure (Kartenabreißer) oder Parkplatzeinweiser brauchen zum Beispiel keinen Nachweis über die Teilnahme an einer 34a Unterrichtung oder einer bestandenen Sachkundeprüfung. Erkundige dich am besten bei deinem potenziellen Arbeitgeber, was von dir erwartet wird. Hier hilft auch immer die Stellenausschreibung. Dann bist du auf der sicheren Seite!

Die Unterrichtung umfasst in der Regel 40 Stunden und findet bei der zuständigen IHK statt.

Bewachungstätigkeiten, für die eine 34a Unterrichtung erforderlich ist

Nachfolgend sind einige Tätigkeiten aufgelistet, die mindestens eine 34a Unterrichtung erfordern (Quelle: IHK Stuttgart):

  • Geld- und Werttransporte
  • Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur eine reine Informationsvermittlung erfolgt
  • Tätigkeiten im Ausgangsbereich einer Diskothek, der vom Eingangsbereich getrennt ist (dort wird häufig die Einlassgebühr kassiert)
  • Zugangskontrolle in einer Gaststätte (keine Diskothek, siehe unten)
  • Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, einschließlich Durchsuchung nach unerlaubten Gegenständen am Eingang
  • Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung zu einem (Fußball-)Stadion

Alternativ zur 34a Unterrichtung kann auch eine bestandene Sachkundeprüfung 34a vorgelegt werden.

Kosten der 34a Unterrichtung

Die 34a Unterrichtung kostet je nach Ort und IHK zwischen 400 und 450 Euro. Arbeitslose oder von Kurzarbeit bedrohte Personen können jedoch bei der Argentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Wird dieser bewilligt, werden die Kosten der Weiterbildung vollständig von der Agentur für Arbeit übernommen.

Wer ist von der Teilnahme an der 34a Sachkundeprüfung befreit?

Wenn du bereits bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst du von der Teilnahme an der 34a Unterrichtung oder der 34a Sachkundeprüfung befreit werden. Von der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung befreit sind Personen, die bestimmte Ausbildungsabschlüsse wie die Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst, den Justizvollzugsdienst, den Feldjägerdienst bei der Bundeswehr oder den Ausbildungsberuf “Fachkraft für Schutz und Sicherheit” erworben haben. Ebenso können Personen mit den Fortbildungsabschlüssen “Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft” oder “Meister für Schutz und Sicherheit” befreit werden.

Befreiungsmöglichkeiten bei vorheriger Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Eine Befreiung von der Sachkundeprüfung ist auch für Personen möglich, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 1. Januar 2003 ununterbrochen im Bewachungsgewerbe tätig waren. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Art der Tätigkeit und der erforderlichen Nachweise. Die Befreiungsmöglichkeiten werden von den Kommunen im Einzelfall geprüft und ggf. genehmigt.

34a Unterrichtung und Sachkundeprüfung 34a: Eine sinnvolle Qualifikation

Herauszufinden, wann du eine bestandene Sachkundeprüfung 34a benötigst und wann eine 34a Unterweisung ausreicht, kann ganz schön schwierig sein. Frage deshalb immer bei deinem potentiellen Arbeitgeber oder beim zuständigen Gewerbeamt nach, welche Qualifikation du in deinem speziellen Fall brauchst. Sowohl die 34a Unterweisung als auch die 34a Sachkundeprüfung sind jedoch sinnvolle Weiterbildungsmöglichkeiten für dich, die nicht zuletzt deine eigene Sicherheit und die anderer Menschen, für die du verantwortlich sein wirst, gewährleisten. Nimm diese Herausforderung ernst und bereite dich ausreichend auf deine zukünftige Tätigkeit vor. Wenn du noch mehr Informationen zu diesem Thema suchst, dann schau dir doch unser 34a Prüfungspaket an. Dort findest du alles, was du brauchst.

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Zusammenfassung:

Die Entscheidung zwischen einer 34a Unterrichtung und der 34a Sachkundeprüfung ist für viele Menschen, die im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe arbeiten möchten, ein entscheidender Schritt. Beide Qualifikationen sind im §34a der Gewerbeordnung (GewO) verankert und sollen sicherstellen, dass nur Personen mit ausreichendem Wissen und der nötigen Kompetenz im Sicherheitsbereich tätig sind. Doch während die Unterrichtung eher als Grundqualifikation angesehen werden kann, stellt die Sachkundeprüfung eine weitergehende, anspruchsvollere und in bestimmten Tätigkeitsfeldern zwingend notwendige Qualifikation dar. Um dir die Entscheidung zu erleichtern und dich optimal auf deine Zukunft im Sicherheitsgewerbe vorzubereiten, erklären wir dir hier noch ausführlicher die Unterschiede, Inhalte, Einsatzbereiche und Vorteile beider Qualifikationswege.

Die 34a Sachkundeprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Hier wird überprüft, ob Bewerberinnen und Bewerber über ausreichende Kenntnisse in rechtlichen, fachlichen und sozialen Bereichen verfügen. Dazu gehören nicht nur Themen wie Gewerberecht, Straf- und Zivilrecht, Datenschutz oder Waffenrecht, sondern auch praxisorientierte Inhalte wie Umgang mit Konflikten, Deeskalationstechniken oder sicherheitsrelevante Technik. Gerade weil Sicherheitsmitarbeiter in besonders sensiblen Bereichen arbeiten, ist es wichtig, dass sie rechtlich sicher handeln und auch in Stresssituationen professionell agieren können.

Die 34a Unterrichtung hingegen ist inhaltlich weniger umfangreich, aber dennoch verpflichtend für viele Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe. Sie dauert in der Regel 40 Stunden und wird ebenfalls von der IHK durchgeführt. Ziel der Unterrichtung ist es, dir ein grundlegendes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anforderungen im Bewachungsgewerbe zu vermitteln. Themen wie Umgang mit Menschen, Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder das richtige Verhalten in Notfällen werden hier behandelt, jedoch weniger tiefgehend als in der Sachkundeprüfung.

Welche Qualifikation du benötigst, hängt stark von deinem gewünschten Tätigkeitsfeld ab. Wer beispielsweise als Türsteher in Diskotheken, als Sicherheitskraft bei Großveranstaltungen, als leitender Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften oder als Kaufhausdetektiv arbeiten möchte, kommt an der Sachkundeprüfung nicht vorbei. In diesen Bereichen ist ein erhöhtes Konflikt- und Gefährdungspotenzial gegeben, weshalb der Gesetzgeber strengere Anforderungen stellt. Möchtest du dagegen in Bereichen wie Pfortendienst, einfacher Zutrittskontrolle oder Werttransport tätig werden, reicht in vielen Fällen die Teilnahme an der Unterrichtung. Dennoch gilt: Auch wenn du formal nur die Unterrichtung brauchst, kann es von Vorteil sein, die Sachkundeprüfung abzulegen, da sie dir bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschafft und dich für höher bezahlte Tätigkeiten qualifiziert.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Kosten und Fördermöglichkeiten. Während die 34a Unterrichtung in der Regel zwischen 400 und 450 Euro kostet, liegen die Gebühren für die Sachkundeprüfung höher und variieren je nach IHK. Viele Interessierte wissen jedoch nicht, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Bildungsgutscheine ausstellen können, mit denen die Teilnahmegebühren vollständig übernommen werden. Insbesondere, wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, lohnt es sich, diesen Weg zu prüfen. Damit wird die Qualifikation nicht nur zu einem Karriereschritt, sondern auch zu einer finanziell machbaren Option.

Auch die Befreiungsmöglichkeiten sind für viele Bewerber interessant. Wer beispielsweise eine Ausbildung als „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ abgeschlossen hat oder über Fortbildungsabschlüsse wie „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ oder „Meister für Schutz und Sicherheit“ verfügt, ist von der Sachkundeprüfung befreit. Ebenso sind Angehörige des Polizeivollzugsdienstes, des Justizvollzugsdienstes oder des Feldjägerdienstes der Bundeswehr von der Pflicht zur 34a-Prüfung ausgenommen. Diese Regelungen sollen Doppelqualifikationen vermeiden und anerkennen, dass bestimmte Berufsgruppen bereits über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Ein Aspekt, der im Alltag oft unterschätzt wird, ist die praktische Relevanz der Qualifikationen. Beide, sowohl Unterrichtung als auch Sachkundeprüfung, dienen nicht nur als formaler Nachweis gegenüber Arbeitgebern und Behörden, sondern auch deinem eigenen Schutz. Wer im Sicherheitsbereich arbeitet, trägt Verantwortung – für andere Menschen, für deren Eigentum und für die eigene Sicherheit. Durch die Qualifikation stellst du sicher, dass du rechtlich abgesichert bist und weißt, wie du dich in schwierigen Situationen korrekt verhältst.

Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung empfehlen sich intensive Lerneinheiten mit realitätsnahen Übungsfragen. Mit unserem 34a Testtrainer hast du die Möglichkeit, prüfungsnahe Fragen durchzugehen, dich mit den unterschiedlichen Rechtsgebieten vertraut zu machen und dich Schritt für Schritt an das Prüfungsniveau heranzutasten. Viele Prüflinge berichten, dass sie ohne gezielte Vorbereitung an den umfangreichen rechtlichen Fragen gescheitert wären. Auch für die Unterrichtung ist es sinnvoll, sich vorab mit den relevanten Themen auseinanderzusetzen, damit du während der 40 Stunden die Inhalte leichter aufnehmen und verstehen kannst.

Ein weiterer Tipp: Sprich im Vorfeld mit deinem zukünftigen Arbeitgeber. In Stellenausschreibungen steht oft genau, welche Qualifikation erwartet wird. Falls dies nicht klar formuliert ist, lohnt es sich, direkt nachzufragen. So vermeidest du, die falsche Qualifikation zu wählen und Zeit sowie Geld unnötig zu investieren.

Fazit: Die Entscheidung zwischen 34a Unterrichtung und 34a Sachkundeprüfung hängt von deinem geplanten Einsatzbereich ab. Beide Qualifikationen sind wichtige Grundlagen für eine Karriere im Sicherheitsgewerbe, unterscheiden sich jedoch in Umfang, Anforderungen und den Tätigkeitsfeldern, für die sie vorgeschrieben sind. Während die Unterrichtung einen schnellen Einstieg ermöglicht, eröffnet dir die Sachkundeprüfung mehr Verantwortung, bessere Verdienstmöglichkeiten und größere berufliche Perspektiven. Unabhängig davon, welchen Weg du wählst, gilt: Bereite dich gut vor, nutze verfügbare Übungsunterlagen und Testtrainer, und sieh die Qualifikation als Investition in deine Zukunft.

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Franziska
Franziska ist schon seit Jahren fester Bestandteil des TestHelden-Teams und unterstützt bei der Recherche, Aufbereitung und Erarbeitung von Textinhalten für den Blog, unseren TestHelden-Mitgliederbereich und zahlreiche Online-Testtrainer. Sie bringt jede Menge pädagogisches Know-how mit und kümmert sich dabei nicht nur um die inhaltliche Gestaltung, sondern auch um die redaktionelle Planung der Beiträge.

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