Polizei Altersgrenzen in Deutschland
Wenn du eine Karriere bei der Polizei planst, dann spielen die Polizei Altersgrenzen für dich eine große Rolle. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich, da jedes Bundesland eigene Vorgaben hat. In diesem Artikel dreht sich alles um die Polizei Altersgrenzen. Hier erfährst du, ab wann eine Bewerbung für das Polizeitraining kritisch werden könnte und worauf du achten solltest.
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Die Altersgrenzen bei der Polizei – Was sagen sie aus?
Die Altersgrenzen bei der Polizei legen fest, bis zu welchem Alter du in den Polizeidienst eintreten kannst. Oft unterscheiden sich die Vorgaben für den mittleren und gehobenen Dienst. Da die Polizei Ländersache ist, gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regeln.
Warum gibt es Polizei Altersgrenzen?
Die Polizei Altersgrenzen stellen sicher, dass du die körperlichen Anforderungen im Polizeidienst über die gesamte Laufbahn erfüllen kannst. Auch für die Verbeamtung spielt das Alter eine Rolle, da genug Dienstjahre bis zur Pension übrig sein sollten. Altersgrenzen sind also nicht nur dafür da, die Einsatzbereitschaft der Polizei zu sichern, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter länger im Dienst bleiben.
Ausnahmen von den Altersgrenzen bei der Polizei
In den meisten Fällen sind die Altersgrenzen bei der Polizei ziemlich strikt und lassen wenig Spielraum. Wer älter ist und trotzdem eine Polizeikarriere anstrebt, hat manchmal jedoch trotzdem eine Chance. In einigen Bundesländern gibt es deshalb Ausnahmen, z.B. wenn Bewerber durch besondere Qualifikationen oder Vorerfahrungen – zum Beispiel als ehemalige Soldaten auf Zeit, oder bei sehr guten Ergebnissen im Einstellungstest– trotzdem ihre Eignung beweisen. Diese Ausnahmen sind aber sehr selten und gelten meist nur, wenn die Altersgrenze knapp überschritten wird.
Polizei Altersgrenzen nach Bundesland
Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg liegt die Altersgrenze für Bewerber im mittleren Dienst bei maximal 32 Jahren. Wer im gehobenen Dienst einsteigen möchte, sollte nicht älter als 33 Jahre sein. Wenn du diese Altersgrenzen überschreitest, wird es schwierig, dich regulär zu bewerben, da die Polizei hier klare Vorgaben hat.
Bayern:
In Bayern darfst du für den Polizeidienst generell nicht älter als 30 Jahre sein, egal ob du den mittleren oder gehobenen Dienst anstrebst.
Berlin:
In Berlin liegt die Altersgrenze für alle Bewerber bei 35 Jahren. Das gilt für jeden, der sich um einen Platz im Polizeidienst bemüht. Wenn du 35 Jahre oder älter bist, kannst du dich nicht mehr regulär bewerben.
Brandenburg:
In Brandenburg musst du am Tag deiner Einstellung maximal 35 Jahre alt sein. Auch hier gibt es keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Laufbahngruppen – die Regelung gilt für alle Anwärter.
Bremen:
In Bremen hat der Senat die Altersgrenze für den Polizeivollzugsdienst vorübergehend aufgehoben. Das heißt, es gibt keine feste Grenze für Bewerber. Allerdings ist das Höchstalter für die Verbeamtung im Polizeidienst bei 45 Jahren.
Hamburg:
In Hamburg musst du maximal 36 Jahre alt sein, um dich für den Polizeidienst zu qualifizieren. Wer älter ist, hat es schwerer.
Hessen:
In Hessen gilt ebenfalls eine Polizei Altersgrenze von 36 Jahren. Wenn du diese Grenze überschreitest, wirst du es in der Regel schwer haben, dich zu bewerben – egal, ob für den mittleren oder gehobenen Dienst.
Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern darfst du am Tag der Einstellung noch nicht 34 Jahre alt sein.
Niedersachsen:
In Niedersachsen beträgt das Höchstalter für Bewerber 31 Jahre. Wer an seinem 31. Geburtstag oder älter ist, kann sich nicht mehr regulär für den Polizeidienst bewerben.
Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen liegt die Altersgrenze bei 37 Jahren. Das bedeutet, du darfst am Tag deiner Einstellung höchstens 36 Jahre alt sein, um in den Polizeidienst einzutreten. Diese Regel gilt für alle Anwärter.
Rheinland-Pfalz:
Auch in Rheinland-Pfalz beträgt das Höchstalter 37 Jahre.
Saarland:
Im Saarland gilt ebenfalls eine Polizei Altersgrenze von 37 Jahren.
Sachsen-Anhalt:
Sachsen-Anhalt unterscheidet hier zwischen den Laufbahngruppen: Für die Laufbahngruppe 1 (zweites Einstiegsamt) liegt die Grenze bei 37,5 Jahren, während sie für die Laufbahngruppe 2 (erstes Einstiegsamt) bei 37 Jahren liegt.
Sachsen:
In Sachsen darfst du maximal 34 Jahre alt sein.
Schleswig-Holstein:
In Schleswig-Holstein wurden die Altersgrenzen kürzlich angehoben. Früher konntest du in Laufbahngruppe 1.2 bis zu 42,5 Jahren alt sein und in Laufbahngruppe 2.3 bis zu 42 Jahren. Jetzt dürfen Anwärter in Gruppe 1.2 am Tag der Einstellung maximal 47 Jahre und 6 Monate alt sein, während Bewerber der Gruppe 2.3 nicht älter als 47 Jahre sein dürfen.
Thüringen:
In Thüringen liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren. Bewerber, die 35 Jahre alt sind, können in der Regel keine Laufbahn bei der Polizei mehr beginnen.
Warum heute ältere Bewerber als noch vor ein paar Jahren zugelassen werden
In den letzten Jahren haben viele Bundesländer die Altersgrenzen für die Polizei nach oben angepasst. Der Grund dafür? Viele Polizeibehörden haben akuten Personalbedarf und haben Schwierigkeiten, genügend Nachwuchs zu gewinnen. Daher haben einige Länder ihre strengen Altersvorgaben gelockert.
Außerdem spiegeln diese Änderungen die neuen Anforderungen im Polizeidienst wider. Es zählt heute nicht nur die körperliche Fitness, sondern auch Erfahrung und Lebenswissen. Ältere Bewerber, die durch ihre Berufserfahrung oder spezielle Qualifikationen überzeugen können, können eine wertvolle Bereicherung für die Polizei sein. Durch die Anhebung der Polizei Altersgrenzen sollen also nicht nur Bewerberlücken aufgefüllt werden, sondern auch ein vielfältigeres Bewerberprofil bei der Polizei ermöglicht werden, das besser auf die unterschiedlichen Anforderungen im Polizeidienst eingeht.
Übersicht der Polizei Altersgrenzen in den einzelnen Bundesländern
In der folgenden Tabelle findest du die Polizei Altersgrenzen in den einzelnen Bundesländern noch einmal als Übersicht dargestellt:
Bundesland | Höchstalter |
---|---|
Baden-Württemberg | Mittlerer Dienst: 32 Jahre, Gehobener Dienst: 33 Jahre |
Bayern | 30 Jahre |
Berlin | 35 Jahre |
Brandenburg | Am Einstellungstag maximal 35 Jahre |
Bremen | Höchstalter ausgesetzt, Verbeamtung bis 45 Jahre möglich |
Hamburg | 36 Jahre |
Hessen | 36 Jahre |
Mecklenburg-Vorpommern | Am Einstellungstag maximal 34 Jahre |
Niedersachsen | Am Einstellungstag maximal 31 Jahre |
Nordrhein-Westfalen | 37 Jahre am Einstellungstag |
Rheinland-Pfalz | 37 Jahre am Einstellungstag |
Saarland | 37 Jahre am Einstellungstag |
Sachsen-Anhalt | Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt: 37,5 Jahre; Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt: 37 Jahre |
Sachsen | 34 Jahre |
Schleswig-Holstein | Laufbahngruppe 1.2: 42,5 Jahre; Laufbahngruppe 2.3: 42 Jahre |
Thüringen | 35 Jahre |
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