Die Krankenversicherung bei der Bundeswehr spielt für die gesundheitliche Versorgung aller Angehörigen der Bundeswehr eine entscheidende Rolle. Als wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung der Soldaten bietet sie umfassende Leistungen im Krankheitsfall. Doch wie genau funktioniert die Krankenversicherung bei der Bundeswehr? Was passiert nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? Welche Leistungen gibt es und welche Besonderheiten sind zu beachten? In diesem Artikel findest du die wichtigsten Informationen rund um das Thema Krankenversicherung bei der Bundeswehr. Viel Spaß beim Lesen!
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Krankenversicherung bei der Bundeswehr während der Dienstzeit
Gleich vorweg: Während deines Dienstes bei der Bundeswehr bist du nicht gesetzlich krankenversichert. Du bist also nicht bei einer normalen Krankenkasse versichert. Stattdessen stellt dir die Bundeswehr eine unentgeltliche “truppenärztliche Versorgung” zur Verfügung. Diese umfasst alle Leistungen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung deiner Gesundheit notwendig sind.
Konkret bedeutet das, dass du bei Krankheit, Verletzung oder anderen gesundheitlichen Problemen ohne eigene Kosten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen kannst. Die truppenärztliche Versorgung umfasst sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen. Medikamente, Therapien und notwendige medizinische Hilfsmittel werden ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.
Krankenversicherung bei der Bundeswehr nach der Dienstzeit
Nach Beendigung deines Dienstverhältnisses bist du verpflichtet, dich selbst um eine Krankenversicherung zu kümmern. Da du nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr nicht mehr automatisch truppenärztlich versorgt wirst, solltest du nicht vergessen, rechtzeitig eine passende Versicherung zu wählen.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet natürlich einen soliden Schutz mit einem breiten Leistungsspektrum und ist für viele ehemalige Bundeswehrangehörige eine gute Option. Alternativ kann eine private Anwartschaftsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein, um eventuelle Lücken in der gesetzlichen Versorgung zu schließen oder besondere Bedürfnisse abzudecken.
Krankenversicherung für Familienangehörige
Im Gegensatz zu dir gibt es für deine Familie leider keine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Wenn dein Ehepartner jedoch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, ist er oder sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Kinder von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung haben dann die Möglichkeit, familienversichert zu werden. Das bedeutet, dass sie ohne eigene Kosten in die Krankenversicherung des familienversicherten Mitglieds aufgenommen werden können.
Geht der Ehegatte oder Lebenspartner jedoch keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach oder ist er selbstständig und liegt sein Jahresgewinn unter bestimmten Grenzen, kann eine private Restkostenversicherung sinnvoll sein. Diese Versicherung deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, den Rest übernimmt die Beihilfe.
Die Beihilfe der Bundeswehr
Die Beihilfe der Bundeswehr ist ein Leistungsanspruch für Angehörige der Bundeswehr und ihre Familienangehörigen in Krankheits- und Pflegefällen. Sie ist eine Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und erstattet einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlung, Arzneimittel oder andere gesundheitsbezogene Leistungen.
Die Beihilfe deckt in der Regel einen prozentualen Anteil der entstandenen Kosten, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Status des Versicherten und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Wie finde ich heraus, ob ich und meine Familie Anspruch auf Beihilfe haben? Wie hoch ist die Beihilfe der Bundeswehr?
Als Soldat der Bundeswehr möchtest du sicher wissen, ob du und deine Familienangehörigen beihilfeberechtigt sind. Nach den §§ 2 und 6 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) hast du Anspruch auf Beihilfe, wenn du als Beamter, Versorgungsempfänger oder ehemaliger Beamter eingestuft bist. Die Beihilfeberechtigung besteht, solange du bestimmte Bezüge wie Dienstbezüge, Amtsbezüge, Versorgungsbezüge oder Unterhaltsbeiträge erhältst. Dann erhältst du 50% der beihilfefähigen Rechnungsbeträge. Dieser Prozentsatz kann sich auf 70 % erhöhen, wenn du zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder hast.
Dein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner kann ebenfalls für die Bundeswehr Beihilfe berücksichtigt werden, wenn ihr oder sein Jahreseinkommen 20.878 Euro nicht übersteigt und sie im Familienzuschlag enthalten sind. In diesem Fall sind Zuschüsse bis zu 70 Prozent möglich.
Restkostenversicherung für Berufssoldaten
Du siehst, auch mit Beihilfe bleiben einige Kosten übrig, wenn du umfassend versichert sein möchtest. Um alle verbleibenden Kosten abzudecken, gibt es die sogenannte Restkostenversicherung für Berufssoldaten. Diese Versicherung springt für die Restkosten ein, damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Sie deckt verschiedene Bereiche ab, wie zum Beispiel Medikamente, Zahnbehandlungen oder Krankenhausaufenthalte, die nicht vollständig von der Beihilfe übernommen werden.
Eine gute Planung der Krankenversicherung bei der Bundeswehr ist das A&O
Die Bundeswehr sorgt für eine umfassende soziale Absicherung ihrer Angehörigen, einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung. Du tust gut daran, dich im Vorfeld gut über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten der Krankenversicherung bei der Bundeswehr zu informieren und zu planen, wie du und deine Familie auch nach deiner Dienstzeit angemessen abgesichert sind. So kann man im Bedarfsfall schnell medizinisch versorgt werden, ohne in unvorhergesehene Kosten zu geraten.