Der Familienzuschlag Bundeswehr ist ein wichtiges Mittel zur finanziellen Unterstützung von Bundeswehrangehörigen und ihren Familien. Er ist ein zusätzlicher Betrag zum Grundgehalt und richtet sich nach dem Familienstand sowie der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder.

Als Bundeswehrangehöriger erhältst du diesen Zuschlag, um sicherzustellen, dass die finanziellen Bedürfnisse deiner Familie angemessen gedeckt sind. Egal, ob du verheiratet bist, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, verwitwet bist oder geschieden – für jede Situation gibt es entsprechende Regelungen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über den Familienzuschlag bei der Bundeswehr wissen musst. Viel Spaß beim Lesen!

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Die Voraussetzungen für den Familienzuschlag bei der Bundeswehr

Damit du als Soldat Anspruch auf den Familienzuschlag Bundeswehr hast, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Höhe des Familienzuschlags variiert dabei, je nachdem, welche Situation bei dir vorliegt.

Zuallererst gibt es verschiedene Kriterien für den Familienstand, die erfüllt sein müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Das können eine Ehe, eine eingetragene Lebenspartnerschaft sein.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Anzahl von kindergeldberechtigten Kindern in deinen Haushalt. Das betrifft nicht nur deine leiblichen Kinder, sondern auch Kinder deines Lebenspartners, für die ein Kindergeldanspruch besteht. Unter bestimmten Bedingungen können auch Personen, die nicht leibliche Kinder aufgenommen haben, Anspruch haben.

Familienzuschlag Bundeswehr 1

Wie kann ich den Familienzuschlag Bundeswehr beantragen?

Um den Familienzuschlag erhalten zu können, musst du zuallererst einen Antrag zusammen mit den relevanten Dokumenten für dein Anliegen, an das Bundesverwaltungsamt senden. Dort wird dann entschieden ob du einen Familienzuschlag erhältst und auch, wie hoch der dir zustehende Familienzuschlag Bundeswehr sein wird.

Die Höhe des Familienzuschlag Bundeswehr

In welcher Höhe du einen Familienzuschlag bekommst, hängt von deiner aktuellen familiären Situation ab. Bist du verheiratet, kinderlos oder mit Kindern? Für jede Situation gibt es unterschiedliche Regelungen für die Höhe des Bundeswehr Familienzuschlags. Grundsätzlich gilt: Je höher der Bedarf an zusätzlicher Unterstützung ist, desto höher fällt dabei auch der Familienzuschlag aus.

Familienzuschlag Bundeswehr der Stufe 1

In Deutschland erhalten Soldaten, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, aber keine Kinder haben, üblicherweise den Familienzuschlag Bundeswehr der Stufe 1. Diese Stufe gilt also für Soldaten, die keine zusätzliche finanzielle Unterstützung aufgrund von Kindern erhalten. Die Beitagshöhe des Familienzuschlags beträgt aktuell 171,28 € (Stand 04/2024).

Familienzuschlag Bundeswehr der Stufe 2

Die Stufe 2 des Familienzuschlags wird in der Regel an verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte vergeben, die kindergeldberechtigte Kinder haben. Diese erhalten zusätzliche Beiträge, um die Kosten der Betreuung ihrer Kinder auszugleichen.

Der monatliche Betrag in Stufe 2 liegt bei 317,66€. Der Familienzuschlag erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind um 146,38 Euro. Hast du mehr als zwei Kinder, erhältst du eine Zulage von 456,06€.

Unterschiedliche Besoldungsgruppen

Die Höhe des Familienzuschlags bei der Bundeswehr hängt nicht nur von dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab, sondern auch von deiner Besoldungsgruppe. Erhältst du eine Beförderung, kann es sein, dass sich auch die Höhe des Familienzuschlags verändert, weil du in eine andere Besoldungsgruppe kommst. Für Angehörige der Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 sowie Anwärter des einfachen Dienstes wird der Familienzuschlag um 26,84€ für jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht. In den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 beträgt die zusätzliche Erhöhung für jedes weitere Kind 21,47€ bzw. 16,10€.

Der Familienzuschlag bei der Bundeswehr in Zeiten der Trennung

Bei Trennung oder Scheidung können sich die Ansprüche auf den Familienzuschlag bei der Bundeswehr verändern. Wenn es zu einer Trennung kommt, wird der Familienzuschlag nur einem der beiden Partner gewährt, der das Kindergeld erhält und die Kinder in seinem Haushalt betreut. Bei einer Scheidung verfällt der Anspruch auf Familienzuschlag in der Regel, es sei denn, der Bezugsempfänger ist verpflichtet weiterhin Unterhalt für die Kinder zu zahlen.