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TestHelden.com Forum TestHelden News, Wünsche, Updates AEVO – Kündigung bei Schwangerschaft; evtl falsch?

  • AEVO – Kündigung bei Schwangerschaft; evtl falsch?

    Veröffentlicht von Oliver Kaiser am 20. August 2023 at 22:29

    Die Auszubildende Prima Lisa wird in der Probezeit aufgrund schlechter Leistung gekündigt. Zwei Wochen nach Erhalt ihrer Kündigung erfährt sie, dass sie im 2. Monat schwanger ist. Ist die Kündigung weiterhin rechtskräftig?

    Laut System ist dies korrekt: Ja, da ihr Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kenntnis von der Schwangerschaft hatte.


    Wobei z.B. hier: https://alster-rechtsanwaelte.de/kuendigung-schwangerschaft/

    Kündigungsverbot gilt für jede Art der Kündigung vom Arbeitgeber, also für:
    einer Kündigung während der Probezeit

    Wenn Sie Ihre Schwangerschaft selbst erst nach Erhalt der Kündigung festgestellt haben, führt dies nicht zwangsläufig zum Verlust des besonderen Kündigungsschutzes während der Schwangerschaft. Bei eigener Unkenntnis von der Schwangerschaft müssen Sie die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft unverzüglich nachholen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Ihre Schwangerschaft erst erst kurz vor Ablauf oder nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist festgestellt haben (BAG, Urteil v.26.09.2002, 2 AZR 392/01). Bei der späteren Feststellung der Schwangerschaft kommt es darauf an, ob die Schwangerschaft objektiv bei Zugang der Kündigung bereits bestand.

    bzw MuSchG § 17: Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

    Oliver Kaiser beantwortet 1 year, 3 months aktiv. 1 Mitglied · 1 Antworten
  • 1 Antworten
  • Oliver Kaiser

    Mitglied
    20. August 2023 at 23:32

    weiterhin bei dieser Frage:

    Ab wann ist eine Kündigung Auszubildender außerhalb der Probezeit formal nicht wirksam?

    u.A. angeblich richtig: Wenn die Kündigungsgründe seit weniger als zwei Wochen bekannt sind

    bezieht sich wohl auf Frist nach 626 BGB? ergibt aber keinen Sinn, da hier nach “nicht wirksam” gefragt wird.

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