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AEVO – Kündigung bei Schwangerschaft; evtl falsch?
Die Auszubildende Prima Lisa wird in der Probezeit aufgrund schlechter Leistung gekündigt. Zwei Wochen nach Erhalt ihrer Kündigung erfährt sie, dass sie im 2. Monat schwanger ist. Ist die Kündigung weiterhin rechtskräftig?
Laut System ist dies korrekt: Ja, da ihr Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kenntnis von der Schwangerschaft hatte.
Wobei z.B. hier: https://alster-rechtsanwaelte.de/kuendigung-schwangerschaft/
Kündigungsverbot gilt für jede Art der Kündigung vom Arbeitgeber, also für:
…einer Kündigung während der Probezeit
…Wenn Sie Ihre Schwangerschaft selbst erst nach Erhalt der Kündigung festgestellt haben, führt dies nicht zwangsläufig zum Verlust des besonderen Kündigungsschutzes während der Schwangerschaft. Bei eigener Unkenntnis von der Schwangerschaft müssen Sie die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft unverzüglich nachholen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Ihre Schwangerschaft erst erst kurz vor Ablauf oder nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist festgestellt haben (BAG, Urteil v.26.09.2002, 2 AZR 392/01). Bei der späteren Feststellung der Schwangerschaft kommt es darauf an, ob die Schwangerschaft objektiv bei Zugang der Kündigung bereits bestand.
bzw MuSchG § 17: Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
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