
Ohne TestHelden
- Präsenzseminare kosten dich ganze Arbeitstage
- Du sammelst Stunden aus verschiedenen Quellen
- Kurz vor Jahresende fehlen noch Stunden
- Bei einer Anfrage der IHK suchst du Nachweise zusammen
Deine IDD-Weiterbildung komplett online: 15 Fachlektionen mit Rechtsstand 2026, Lernerfolgskontrolle nach jeder Lektion und eine Bescheinigung über 15 Zeitstunden mit allen Pflichtangaben.
Alles inklusive
Sofort-Zugang per E-Mail · Web, iPhone und Android
So läuft deine Weiterbildung ab
Die IDD-Weiterbildung 2026 ist ein Online-Kurs für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d GewO sowie ihre bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten. Der Kurs umfasst 15 Zeitstunden Standardlernzeit für deine jährliche Weiterbildungspflicht nach § 34d Abs. 9 GewO. Du lernst im Browser oder in der TestHelden-App für iPhone und Android, in deinem Tempo und ohne festen Termin.
Die IDD-Weiterbildung gibt es als ein Paket: alle 15 Fachlektionen, die Lernerfolgskontrollen und die Weiterbildungsbescheinigung über 15 Zeitstunden. Der Kurs enthält bewusst kein Verkaufstraining, denn angerechnet werden nur Inhalte mit Versicherungsbezug. Einmal zahlen, kein Abo.
Nach dem Kauf bekommst du sofort eine E-Mail mit deinem Zugang. Du bearbeitest die Lektionen nacheinander, jede hat eine Standardlernzeit von 60 Minuten und endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Ab 70 Prozent öffnet sich die nächste Lektion. Hast du alle Lektionen und den Abschlusstest bestanden, lädst du deine Bescheinigung als PDF herunter. Sie zählt für das Kalenderjahr, in dem du den Kurs abschließt. TestHelden ist kein Bildungsdienstleister der Initiative „gut beraten“, die Stunden werden dort nicht gebucht.
TestHelden gehört zu den beliebtesten Anlaufstellen, wenn es um die Vorbereitung auf Tests und Prüfungen geht. Jetzt auch für deine IDD-Weiterbildung.
2×Comenius-EduMedia-Siegel 2023 und 2026Das lernst du
15 Fachlektionen zu je 60 Minuten Lernzeit, aufgebaut nach den Sachgebieten der Anlage 1 VersVermV. Anrechenbar sind nur Inhalte mit Versicherungsbezug, darum enthält der Kurs bewusst kein Verkaufstraining.
§ 34d GewO, Erstinformation, Beratungs- und Dokumentationspflichten, Haftung
Im TrainerVVG in der Praxis, Geeignetheit und Nachhaltigkeitspräferenzen
Im TrainerPflichten im Vertrieb nach DSGVO und GwG
Im TrainerHaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Kfz und Rechtsschutz
Im TrainerUnfall, Berufsunfähigkeit, Leben und Rente, Kranken und Pflege
Im TrainerBetriebsrentenstärkungsgesetz II, Altersvorsorgereform, Verbraucherschutz
Im TrainerAlle 15 Lektionen zusammen ergeben 15 Zeitstunden Weiterbildung.
Die Lernzeit ist die festgelegte Standardlernzeit je Lektion. Sie zählt für das Kalenderjahr, in dem du den Kurs abschließt.
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Dein Leistungspaket

Lernplattform
73 Kapitel frischen dein Fachwissen auf, mit Praxisfällen aus dem Beratungsalltag und dem Rechtsstand 2026. Jedes Kapitel gibt es zusätzlich als Audio-Zusammenfassung, ideal für unterwegs.

Lernerfolgskontrolle
Für die Anrechnung im Selbststudium verlangt die Verordnung eine Lernerfolgskontrolle. Jede Lektion endet deshalb mit 10 Fragen. Ab 70 Prozent richtigen Antworten öffnet sich die nächste Lektion.

Weiterbildungsbescheinigung
Hast du alle Lektionen abgeschlossen, stellt dir die Plattform deine Weiterbildungsbescheinigung aus: mit Name, Datum, Umfang in Zeitstunden, Inhalten und Anbieter, wie § 7 Abs. 2 VersVermV es verlangt.

Flexibel lernen
Eine Lektion dauert rund eine Stunde. Du kannst jederzeit unterbrechen und machst später an derselben Stelle weiter, am Rechner im Büro oder mit der App unterwegs.

Community
In der Community Ausbildung & Beruf triffst du andere Versicherungsvermittler und Berater, stellst Fragen aus der Praxis und teilst Erfahrungen.

Persönliche Begleitung
Mit dem Kurs bekommst du eine persönliche Ansprechpartnerin. Maxie beantwortet deine Fragen zum Ablauf, zur Bescheinigung und zu deinem Zugang. Per WhatsApp, E-Mail oder in der App.
„Ich helfe dir, deine 15 Stunden entspannt zu schaffen. Frag mich alles.“
Maxie, TestHelden
Von einem, der weiß, wie es sich anfühlt
Vor über zehn Jahren saß Tom selbst im Einstellungstest. Unvorbereitet, nervös, ohne zu wissen, was ihn erwartet. Er fiel durch.
Genau das sollte niemandem mehr passieren. Seit 2017 bereitet Tom Menschen auf Tests und Prüfungen vor, vom Einstellungstest bis zur Kammerprüfung. 2020 gründete er TestHelden, den digitalen Verlag und die Lernplattform zur Testvorbereitung.
Heute ist TestHelden eine der beliebtesten Anlaufstellen für alle, die ihren Test nicht dem Zufall überlassen wollen. Über 160.000 Menschen haben sich mit TestHelden vorbereitet.
„Weiterbildung soll dich weiterbringen und nicht deinen Kalender sprengen. Darum geht sie bei uns online, in deinem Tempo.“
Tom Wenk, Gründer und Kursentwickler

Eine freiwillige Garantie von TestHelden. Garantiebedingungen
Noch Fragen? Schreib uns.
Unser Team antwortet dir persönlich und schnell.
Neu bei TestHelden? Du bekommst nach der Zahlung einen Link zum Aktivieren, er ist 7 Tage gültig. Hast du schon ein Konto, liegt der Kurs direkt darin.
Für das Kalenderjahr, in dem du den Kurs abschließt. Das Datum steht auf deiner Bescheinigung. Für 2026 musst du also bis zum 31.12.2026 fertig sein.
Alle Angaben, die § 7 Abs. 2 VersVermV verlangt: dein Vor- und Nachname, Datum, Umfang (15 Stunden), Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildung sowie Name, Adresse und Kontaktdaten des Anbieters. Dazu kommen die Ergebnisse deiner Lernerfolgskontrollen. Bewahre sie 5 Jahre auf, die IHK kann sie anfordern.
Nein. TestHelden ist kein Bildungsdienstleister der Brancheninitiative „gut beraten“. Die Teilnahme dort ist freiwillig. Für die gesetzliche Pflicht genügt die Bescheinigung mit den Pflichtangaben.
Nein. Jede Lektion dauert rund eine Stunde. Du kannst jederzeit unterbrechen und später weitermachen, im Browser oder in der App.
Ja. Schreib uns, dann richten wir dir Zugänge für deine Mitarbeitenden ein.
Ja. Zusätzlich zu deinem gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen geben wir dir freiwillig eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie. Die Bedingungen findest du in den Garantiebedingungen.
Die Pflicht steht in § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO: Versicherungsvermittler und Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d GewO und ihre Beschäftigten, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, müssen sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterbilden. Das gilt haupt- und nebenberuflich und auch dann, wenn deine Erlaubnis nicht im Register eingetragen ist, denn die Pflicht knüpft an die Erlaubnis an.
Die 15 Stunden gelten auch im ersten Jahr: Der Weiterbildungszeitraum beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem du die Tätigkeit aufgenommen hast. Mit dem Kurs erledigst du den kompletten Umfang an einem Ort, in deinem Tempo.
Nach § 7 Abs. 1 VersVermV soll die Weiterbildung deine berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder erweitern. Als Maßstab dient der Stoffkatalog der Sachkundeprüfung in Anlage 1 VersVermV: Kundenberatung, rechtliche Grundlagen, Vorsorge sowie Sach- und Vermögensversicherung. Entscheidend ist der Bezug zur Versicherungsvermittlung.
Nicht angerechnet werden zum Beispiel allgemeine Gesprächstechniken, reine Verkaufs-, Marketing- und Werbeveranstaltungen, Schulungen zu Finanzanlagen oder Immobiliardarlehen und allgemeine Softwareschulungen.
Genau nach diesem Maßstab ist der Kurs aufgebaut: 15 Fachlektionen zu Vermittler- und Vertragsrecht, Datenschutz und Geldwäsche, den wichtigen Sparten der Sach-, Vermögens- und Personenversicherung, der Altersvorsorge und dem Verbraucherschutz. Verkaufstraining enthält er bewusst nicht.
Ja. Die Weiterbildung kann in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen oder in einer anderen geeigneten Form stattfinden. Für das Selbststudium verlangt § 7 Abs. 1 VersVermV eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter. Das bloße Lesen von Fachliteratur ohne Kontrolle wird nicht anerkannt.
Deshalb endet jede Fachlektion mit einem Test aus 10 Fragen, am Schluss steht ein Abschlusstest. Ab 70 Prozent richtigen Antworten öffnet sich die nächste Lektion. Jede Lektion hat eine festgelegte Standardlernzeit von 60 Minuten, zusammen ergeben die 15 Lektionen 15 Zeitstunden.
Die Zeit für die Lernerfolgskontrollen zählt mit, wenn du sie im selben Kalenderjahr abschließt. Eine identische Maßnahme im selben Jahr zu wiederholen, wird dagegen nicht angerechnet.
Nein, unaufgefordert musst du der IHK nichts schicken. Du musst die Nachweise aber 5 Jahre aufbewahren, auf einem dauerhaften Datenträger in deinen Geschäftsräumen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem du die Weiterbildung abgeschlossen hast. Schließt du den Kurs zum Beispiel im November 2026 ab, bewahrst du die Bescheinigung bis Ende 2031 auf.
Die IHK kann anordnen, dass du eine Erklärung nach dem Muster der Anlage 4 VersVermV über das vorangegangene Kalenderjahr abgibst, für dich und deine weiterbildungspflichtigen Beschäftigten (§ 7 Abs. 3 VersVermV). Darin stehen Bezeichnung, Datum, Inhalt, Umfang in Stunden und Anbieter der Maßnahme.
Deine Weiterbildungsbescheinigung enthält genau diese Angaben. Speichere das PDF deshalb nicht nur im Browser, sondern als Datei in deiner Büroablage.
Die IHK überwacht die Weiterbildungspflicht. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig weiterbildet, handelt ordnungswidrig (§ 144 Abs. 2 Nr. 7d GewO). Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen.
Auch wer die Nachweise nicht mindestens fünf Jahre ordnungsgemäß aufbewahrt oder einer Anordnung der IHK zur Erklärung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Hier droht eine Geldbuße bis zu 3.000 Euro.
Am sichersten ist es, die 15 Stunden nicht auf die letzten Dezemberwochen zu schieben. Im Kurs lernst du in Etappen von rund einer Stunde, unterbrichst jederzeit und machst später an derselben Stelle weiter.
Bei juristischen Personen trifft die Pflicht die gesetzlichen Vertreter und die mitwirkenden Beschäftigten. Nach § 34d Abs. 9 Satz 4 GewO genügt es für den Gewerbetreibenden aber, wenn eine angemessene Zahl von Beschäftigten den Nachweis erbringt, denen die Aufsicht über die mitwirkenden Personen übertragen ist und die den Gewerbetreibenden vertreten dürfen.
Nach DIHK und BaFin kommt diese Delegation nur bei juristischen Personen in Betracht, und der Geschäftsführer kann nur delegieren, wenn er selbst nicht vermittelt oder berät. Als angemessen gilt dort in der Regel eine Aufsichtsperson je 50 Beschäftigte im Vertrieb. Einzelunternehmer, die selbst vermitteln oder beraten, können nicht delegieren.
Willst du für dein Team Zugänge einrichten, schreib uns. Unser Team richtet dir die Zugänge für deine Mitarbeitenden ein.
Starte heute und erledige deine 15 Stunden IDD-Weiterbildung in deinem Tempo: mit aktuellem Fachwissen, Lernerfolgskontrolle und einer Bescheinigung, die du nur noch abheften musst.
Jetzt startenNoch Fragen? Schreib uns: per E-Mail oder per WhatsApp.








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