Erstuntersuchung Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – Informiere dich hier!
Erstuntersuchung Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Bevor du deine Ausbildung beginnst, ist die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Pflicht. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei der Arzt feststellen soll, ob du gesundheitlich für deine Ausbildung geeignet bist. Der Sinn der Untersuchung liegt somit klar auf der Hand. Es soll verhindert werden, dass du einer Beschäftigung nachgehst, die dir gesundheitlich schaden könnte oder der du körperlich nicht gewachsen bist. Die Pflicht zur Durchführung der Erstuntersuchung ist in § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) klar geregelt. Wie sie abläuft erfährst du in folgendem Artikel.
Auf einen Blick: Erstuntersuchung Ausbildung
- Pflicht: Die Erstuntersuchung ist für minderjährige Auszubildende gesetzlich vorgeschrieben.
- Frist: Die Untersuchung darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht zu lange zurückliegen.
- Kosten: Mit dem Berechtigungsschein vom Einwohnermeldeamt ist der Arztbesuch für dich kostenlos.
- Ablauf: Der Arzt prüft deine allgemeine Gesundheit, deinen Entwicklungsstand sowie Seh- und Hörvermögen.
Wie läuft die Erstuntersuchung für die Ausbildung ab?
Bei der Erstuntersuchung checkt der Arzt deine körperliche Fitness, um sicherzustellen, dass du für deinen Ausbildungsberuf gesundheitlich geeignet bist. Hier erfährst du ganz genau, was auf dich zukommt. Du kannst deinen Arzt für die Untersuchung frei wählen und somit zu deinem Kinder- und Jugendarzt, aber auch zu einem Hausarzt gehen. Der Arzt gibt dir einen Erhebungsbogen für deine Eltern mit. Den müssen sie ausfüllen und unterschreiben. Ganz wichtig: Nimm den Bogen zur Untersuchung mit, der Arzt braucht ihn.
Checkliste: Was du zum Arzttermin mitbringen musst
- Den ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen deiner Eltern
- Den weißen Berechtigungsschein
- Deinen Impfpass
- Eventuelle Sehhilfen
Der Arzt wird deine Größe messen und dich wiegen. Auch wird er deinen Blutdruck und Puls kontrollieren und den Urin untersuchen. Ebenso werden Herz und Lunge abgehört und das Seh- und Hörvermögen überprüft. Danach erfolgen noch diverse körperliche Untersuchungen, die deine Gesundheit und deinen Entwicklungsstand ermitteln. Hierfür gibt es ein spezielles Formular, das der Arzt abarbeiten muss und dir dann für deinen Arbeitgeber aushändigen wird. Die ganze Untersuchung dauert nicht lange und du musst dich nicht speziell darauf vorbereiten. Deine Nervosität ist zwar verständlich, doch das musst du nicht sein. Gerne kannst du vor dem Termin auch in der Arztpraxis nachfragen, ob du einen Urinbecher abholen kannst, damit du den Urin am Tag der Untersuchung mitbringen kannst. Dies erleichtert dir vielleicht ein wenig die Untersuchung, da manche Menschen unter Stress Probleme damit haben, Urin in der Arztpraxis abzugeben.
Zu den typischen Untersuchungen beim Arzt gehören:
- Sehtest: Überprüfung deiner Sehstärke.
- Hörtest: Kontrolle deines Gehörs.
- Urinprobe: Untersuchung auf Auffälligkeiten.
- Körperliche Untersuchung: Messen von Größe, Gewicht, Blutdruck und Puls sowie Abhören von Herz und Lunge.
Für die Untersuchung hast du ein wenig Zeit, sie darf aber nicht älter als 14 Monate vor Ausbildungsbeginn sein. Viele Jugendliche machen sie auch erst kurz vor Ausbildungsbeginn, was auch kein Problem ist. Solltest du deine Ausbildung starten und die Erstuntersuchung noch nicht gemacht haben, so ist das im Grunde auch nicht schlimm. Du musst den Untersuchungsbescheid aber unbedingt nachreichen. Gehst du dieser Aufforderung des Ausbilders nicht nach, so darf er dich spätestens 14 Monate nach Ausbildungsbeginn nicht weiter beschäftigen, solange du den Nachweis nicht nachreichst.
Welche Folgen hat das Ergebnis der Erstuntersuchung?
Mit dem Ergebnis in der Tasche weißt du genau, ob du gesundheitlich bereit für deinen Traumjob bist. Der Arzt wird am Ende der Untersuchung eine Meinung dazu abgeben, ob du uneingeschränkt für die Ausbildung geeignet bist. Auch kann er Bemerkungen auf dem Formular eintragen, wie zum Beispiel, dass du bestimmte Tätigkeiten aus ärztlicher Sicht nicht durchführen solltest. Hat der Arzt Bedenken, trägt er das auf dem Formular ein. Zum Beispiel, wenn du wegen einer Knochenfehlstellung nicht schwer heben sollst. Im schlimmsten Fall kann er dich für die Ausbildung als ungeeignet erklären. Am Ende soll die Untersuchung deinem Schutz dienen.
Dein Ausbilder darf dich ohne diese Untersuchung nicht beschäftigen, sofern du noch unter 18 Jahre alt bist. Erst, wenn der Ausbilder oder Arbeitgeber die Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung in Händen hält, kannst du beginnen.
Das heißt für dich: Ohne die ärztliche Bescheinigung darf dich dein Arbeitgeber rechtlich nicht beschäftigen. Kümmere dich daher frühzeitig vor dem Ausbildungsstart um den Termin.
Woher bekommst du den Berechtigungsnachweis?
Den Berechtigungsnachweis holst du dir ganz einfach und kostenlos beim Einwohnermeldeamt deiner Stadt oder Gemeinde ab. Nur über dieses kann der Arzt die Untersuchung auch abrechnen. Manche Schulen teilen den Schülern der Abschlussklassen den Berechtigungsnachweis auch automatisch aus.
Der Berechtigungsnachweis für die Erstuntersuchung ist weiß und der für eine eventuelle Nachuntersuchung rosafarben. In der Regel wirst du gleich beide Formulare von der Behörde oder Schule bekommen. Sofern du die Nachuntersuchung nicht benötigst, weil du dann schon volljährig bist, kannst du diesen Schein abheften.
Wann ist eine Nachuntersuchung erforderlich?
Eine Nachuntersuchung steht an, wenn du nach einer gewissen Zeit im Betrieb immer noch minderjährig bist. Diese läuft wie die Erstuntersuchung für die Ausbildung ab und ist somit reine Routine. Auch hier ist das vom Arzt ausgefüllte Formular dem Arbeitgeber zu übermitteln, der es auf jeden Fall bis zum Ende deiner Ausbildung aufbewahren muss.
| Kriterium | Erstuntersuchung | Nachuntersuchung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Vor Ausbildungsbeginn | Nach einer gewissen Zeit im Betrieb |
| Voraussetzung | Minderjährig | Minderjährig |
| Formularfarbe | Weiß | Rosa |
Fazit
Die Erstuntersuchung für die Ausbildung wird auch Jugendarbeitsschutzuntersuchung genannt. Sie soll verhindern, dass du einer Ausbildung nachgehst, die deiner Gesundheit schaden kann. Sie dauert nicht lange und wird für dich auch nicht unangenehm sein. Am Ende hast du die Gewissheit, dass deiner Ausbildung, zum Beispiel im medizinischen Bereich, gesundheitlich nichts im Wege steht.
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