IHK-Prüfungen

Berichtsheft schreiben: Anleitung mit Beispielen für Azubis

Das Berichtsheft ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Hier erfährst du, wie ein Wochenbericht aufgebaut ist, wie gute Einträge für kaufmännische und gewerblich-technische Berufe und für die Berufsschule aussehen und welche F...

Von TestHelden Redaktion Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit
Auszubildende schreibt am Schreibtisch ihren Wochenbericht ins Berichtsheft

Das Berichtsheft begleitet dich durch die ganze Ausbildung, und spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung merkst du, wie wichtig es ist. Offiziell heißt es Ausbildungsnachweis, und du bist gesetzlich verpflichtet, es zu führen. Die gute Nachricht: Mit einer festen Routine und ein paar klaren Regeln ist ein Wochenbericht in wenigen Minuten geschrieben.

In dieser Anleitung erfährst du, wie ein Wochenbericht aufgebaut ist, wie gute Einträge aussehen (mit Beispielen für kaufmännische und gewerblich-technische Berufe sowie für die Berufsschule) und welche typischen Fehler du vermeiden solltest.

Auf einen Blick: Berichtsheft schreiben

  • Das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
  • Rein gehören betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen und Lehrgänge sowie die Themen aus der Berufsschule, jeweils mit Zeitangaben.
  • Stichpunkte reichen, als Richtwert etwa eine DIN-A4-Seite pro Woche.
  • Du darfst es während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz schreiben.
  • Schreib konkret: nicht „Büro“ oder „Schule“, sondern was du gemacht oder gelernt hast.

Warum musst du ein Berichtsheft schreiben?

Die Pflicht steht im Berufsbildungsgesetz: Nach § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG müssen Auszubildende einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis führen. In welcher Form du das tust, also auf Papier oder digital, täglich oder wöchentlich, ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt (§ 11 Abs. 1 Nr. 12 BBiG).

Auch dein Betrieb hat Pflichten: Er muss dich zum Führen des Nachweises anhalten, ihn regelmäßig durchsehen und dir ermöglichen, ihn während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz zu schreiben (§ 14 Abs. 2 BBiG).

Der wichtigste Grund für dich: Ohne vorgelegten Ausbildungsnachweis wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Bewertet wird das Berichtsheft in der Prüfung allerdings nicht. Es muss also nicht schön formuliert sein, sondern vollständig, ehrlich und nachvollziehbar.

Wie ist ein Wochenbericht aufgebaut?

Orientierung gibt die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses aus dem Jahr 2020. Danach wird der Ausbildungsnachweis täglich oder wöchentlich geführt, stichwortartig und im Umfang von etwa einer DIN-A4-Seite pro Woche. Ein typisches Wochenblatt enthält:

  1. Kopfzeile: dein Name, Ausbildungsjahr, Ausbildungswoche bzw. Zeitraum (von bis) und ggf. die Abteilung.
  2. Betriebliche Tätigkeiten: was du in dieser Woche im Betrieb gemacht hast.
  3. Unterweisungen, betrieblicher Unterricht, überbetriebliche Lehrgänge: zum Beispiel eine Sicherheitsunterweisung oder ein Lehrgang in der Lehrwerkstatt.
  4. Berufsschule: die Themen, die im Unterricht behandelt wurden, nach Lernfeldern oder Fächern.
  5. Zeitangaben: aus dem Nachweis soll hervorgehen, wie viel Zeit du ungefähr womit verbracht hast.
  6. Unterschriften: deine Unterschrift und die deines Ausbilders, bei Minderjährigen nehmen auch die Eltern in angemessenen Abständen Kenntnis.

Wie eine passende Vorlage aussieht und was auf das Deckblatt gehört, liest du ausführlich in unserem Beitrag Berichtsheft-Vorlage: Was nach BIBB-Muster rein muss.

Täglich oder wöchentlich?

Beim täglichen Nachweis schreibst du für jeden Tag ein paar Stichpunkte mit Stunden. Das ist genauer und du vergisst weniger. Beim wöchentlichen Nachweis fasst du die Woche zusammen, meist gegliedert nach Betrieb, Unterweisungen und Schule. Welche Variante für dich gilt, steht im Ausbildungsvertrag. Wenn du unsicher bist, frag deinen Ausbilder.

Beispiele: So sehen gute Einträge aus

Die folgenden Beispiele sind bewusst allgemein gehalten. Übernimm sie nicht wortgleich, sondern nutze sie als Muster für deine eigenen Tätigkeiten.

Kaufmännischer Beruf

Beispiel: Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Woche im Einkauf

  • Bestellanforderungen aus den Abteilungen geprüft und im Warenwirtschaftssystem erfasst (6 Std.)
  • Drei Angebote für Büromaterial eingeholt und in einer Tabelle nach Preis, Lieferzeit und Konditionen verglichen (4 Std.)
  • Wareneingang mit Lieferschein und Bestellung abgeglichen, eine Abweichung an die Ausbilderin gemeldet (3 Std.)
  • Eingangsrechnungen sachlich geprüft und zur Freigabe weitergeleitet (5 Std.)
  • Unterweisung: Ablagesystem und Aufbewahrungsfristen im Einkauf (1 Std.)
  • Telefonische Rückfragen zu Lieferterminen mit Lieferanten geklärt (2 Std.)

Gewerblich-technischer Beruf

Beispiel: Mechatroniker/Mechatronikerin, Woche in der Instandhaltung

  • Sicherheitsunterweisung zu Freischalten und Sichern gegen Wiedereinschalten (1 Std.)
  • Wartung einer Förderbandanlage nach Wartungsplan: Riemenspannung geprüft, Lager abgeschmiert, Sichtprüfung der Sensoren (7 Std.)
  • Defekten Näherungsschalter unter Anleitung ausgetauscht und Funktion getestet (3 Std.)
  • Pneumatikschaltplan gelesen und Zylinderansteuerung an der Übungswand aufgebaut (6 Std.)
  • Wartungsprotokolle ausgefüllt und Ersatzteilbedarf notiert (2 Std.)
  • Werkstatt und Werkzeug gereinigt, Prüfmittel zurückgegeben (1 Std.)

Berufsschule

Beim Berufsschulunterricht reicht „Schule“ nicht aus. Schreib die Fächer oder Lernfelder mit den konkreten Themen auf. Ein Blick in dein Heft oder den Stundenplan hilft.

Beispiel: Berufsschultag

  • LF 3 Aufträge bearbeiten: Ablauf einer Bestellung, Bestellmengen berechnen (2 Std.)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag (2 Std.)
  • Deutsch: Aufbau einer Geschäftsmail, Übung zu Anfragen (1 Std.)
  • Englisch: Telefonate mit Kunden, Fachvokabular (1 Std.)

Schlechter und guter Eintrag im Vergleich

  • Zu ungenau: „Lager“ oder „Büroarbeit“. Besser: „Ware vereinnahmt, Menge und Zustand geprüft, Lagerplätze im System gebucht (4 Std.)“.
  • Zu ungenau: „Schule“. Besser: „LF 2: Werkstoffe und ihre Eigenschaften, Härteprüfverfahren (2 Std.)“.
  • Zu ungenau: „Wie letzte Woche“. Besser: Was war diese Woche anders oder neu? Auch Wiederholungen lassen sich konkret beschreiben.

Tipp: Wochenblätter nicht jedes Mal neu anlegen

Mit dem Berichtsheft-Assistenten richtest du dein Heft in vier Schritten ein (Beruf, Zeitraum, Bundesland, Berufsschultage oder Blockunterricht, täglich oder wöchentlich). Danach bekommst du für jede Woche eine Vorlage mit Feiertagen deines Bundeslands, Schultagen und Stunden. Aus deinen eigenen Stichpunkten formuliert die Funktion „Aus Stichpunkten formulieren“ saubere Einträge, ohne etwas dazuzuerfinden. Einmalig 19,99 €, kein Abo.

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Schritt für Schritt: So schreibst du deinen Wochenbericht

  1. Täglich kurz notieren: Zwei, drei Stichpunkte am Ende des Tages, im Handy oder auf einem Zettel. So musst du dich am Freitag nicht mühsam erinnern.
  2. Nach Bereichen sortieren: betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen und Lehrgänge, Berufsschule.
  3. Konkret formulieren: Tätigkeit plus Gegenstand, zum Beispiel „Angebote verglichen“ statt „Einkauf“. Verben im Präteritum oder Partizip („geprüft“, „erstellt“) lesen sich gut.
  4. Zeiten eintragen: ungefähre Stunden je Tätigkeit oder je Tag. Achte darauf, dass die Summe zu deiner Arbeitszeit passt.
  5. Abwesenheiten kennzeichnen: Urlaub, Krankheit und Feiertage eintragen, an diesen Tagen keine Tätigkeiten.
  6. Gegenlesen: Stimmt alles? Sind Kundennamen oder interne Daten drin, die da nicht hingehören?
  7. Unterschreiben und vorlegen: Unterschreib selbst und leg den Nachweis deinem Ausbilder regelmäßig vor, mindestens einmal im Monat.

Das solltest du tun und lassen beim Berichtsheft

Das solltest du tun

  • Regelmäßig schreiben, am besten wöchentlich zu einer festen Zeit während der Arbeitszeit.
  • Tätigkeiten so beschreiben, dass ein Außenstehender versteht, was du gemacht hast.
  • Berufsschulthemen aus Heft, Stundenplan oder Lernplattform übernehmen.
  • Unterweisungen und Lehrgänge extra aufführen, sie zeigen, was du gelernt hast.
  • Deine Einträge gelegentlich mit dem Ausbildungsrahmenplan abgleichen: Welche Inhalte kamen schon vor, welche fehlen noch?
  • Unterschriften zeitnah einholen, nicht erst kurz vor der Prüfung.

Das solltest du vermeiden

  • Lücken: Jede Woche braucht einen Eintrag, auch Urlaubs- und Schulwochen.
  • Nur „Schule“: Ohne Themen ist der Eintrag wenig aussagekräftig.
  • Nur „Büro“ oder „Lager“: Der Ort ist keine Tätigkeit.
  • Wortgleiche Wochen: Kopierte Texte fallen auf, auch wenn sich Aufgaben wiederholen.
  • Tätigkeiten an Urlaubs- oder Krankheitstagen: Das ist ein klarer Widerspruch.
  • Fehlende Unterschriften: Sie können bei der Prüfungsanmeldung zum Problem werden.
  • Unplausible Stunden: Mehr als 10 Stunden am Tag sind für Erwachsene nicht plausibel, bei Minderjährigen gelten in der Regel 8 Stunden.
  • Kundennamen und Betriebsgeheimnisse: Beschreib die Tätigkeit, nicht vertrauliche Details.

Wann und wo schreibst du das Berichtsheft?

Das Berichtsheft ist Teil deiner Ausbildung, nicht deine Freizeitbeschäftigung. Dein Betrieb muss dir ermöglichen, es während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Abs. 2 BBiG). Ausbildungsmittel, die du dafür brauchst, stellt der Betrieb kostenlos zur Verfügung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Viele Betriebe planen dafür einen festen Termin pro Woche ein. Wenn das bei dir nicht so ist, sprich es freundlich an.

Dein Ausbilder sollte den Nachweis mindestens monatlich durchsehen und mit Datum und Unterschrift oder einer elektronischen Freigabe bestätigen. Nutze diese Termine auch, um Fragen zu stellen: Fehlen Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan? Passt die Darstellung?

Was tun, wenn schon Wochen fehlen?

Das passiert vielen. Wichtig ist, ehrlich nachzuarbeiten und nichts zu erfinden. Wie du fehlende Wochen mit Kalender, Arbeitszeitnachweisen und Schulheften rekonstruierst und was du vor der Prüfungsanmeldung beachten solltest, erklären wir in Berichtsheft nachschreiben: Was tun vor der Prüfung?.

Und falls du überlegst, dir beim Formulieren von einer KI helfen zu lassen: Was dabei erlaubt ist und worauf du achten solltest, liest du in Berichtsheft mit KI schreiben: Ist das erlaubt?.

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Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu Berichtsheft schreiben

Die wichtigsten Antworten zum Artikel auf einen Blick.

Noch Fragen? Schreib uns.

Unser Team antwortet dir persönlich und schnell.

Wie ausführlich muss ein Berichtsheft sein?

Nach der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses (Nr. 156) reichen stichwortartige Angaben, als Richtwert etwa eine DIN-A4-Seite pro Woche. Wichtig ist, dass konkrete Tätigkeiten, Unterweisungen und Berufsschulthemen erkennbar sind und Zeitangaben hervorgehen.

Darf ich das Berichtsheft während der Arbeitszeit schreiben?

Ja. Nach § 14 Abs. 2 BBiG muss dein Ausbildungsbetrieb dir ermöglichen, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit am Arbeitsplatz zu führen.

Wird das Berichtsheft in der Prüfung bewertet?

Nein. Der Ausbildungsnachweis wird in der Zwischen- und Abschlussprüfung nicht bewertet. Du musst ihn aber vorlegen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Täglich oder wöchentlich: Was ist besser?

Beides ist erlaubt. Welche Form gilt, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Täglich ist genauer und hilft beim Erinnern, wöchentlich spart Zeit. Frag im Zweifel deinen Ausbilder.

Wie oft muss der Ausbilder unterschreiben?

Die BIBB-Empfehlung sieht vor, dass der Ausbilder den Nachweis mindestens monatlich durchsieht und mit Datum und Unterschrift oder elektronischer Freigabe bestätigt.

Noch Fragen? Schreib uns.

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